1622/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.12.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Oktober 2007 unter der Nr. 1606/J-NR 2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicheres Reisen und Bankkarten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) weist im Rahmen der Reiseinformationen auf seiner Homepage seit Jahren explizit auf die Möglichkeit und die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen, Trickdiebstählen und Entführungen in Ländern hin, in denen dieses Problem unserer gegenwärtigen Kenntnis nach besteht.
Dazu gehört auch Bolivien, wo bereits seit Jänner 2005 besonders auf die Gefahr von Verbrechen, verübt durch vermeintliche Polizisten oder Drogenfahnder, hingewiesen wird.
Zu Frage 4:
In der aktuellen Fassung der Reiseinformationen zu Bolivien wird ausdrücklich vor so genannten „Express-Entführungen“ von Touristen gewarnt, bei denen mit extremer Brutalität vorgegangen wird, um Kredit- und Bankomatkarten zu erpressen.
Zu Frage 5:
Weitere derartige Fälle von „Express-Entführungen“ bzw. Raub an österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sind dem BMeiA nicht bekannt.
Zu den Fragen 6, 8 und 9:
Das Reiseverhalten der Österreicherinnen und Österreicher ist höchst unterschiedlich. Es gibt Individual- und Gruppenreisende, Rucksacktouristen ebenso wie Geschäftsreisende und Luxustouristen. Es muss daher jedem/jeder Reisenden überlassen bleiben, mit seiner/ihrer Bank ein individuelles Behebelimit festzusetzen.
Der beste Schutz für Reisende besteht in einer konsequenten Eigeninformation aus verschiedensten Quellen und einem daraus angepassten Reiseverhalten im jeweiligen Land, wobei in manchen Ländern eine gewisse Gefährdung nie völlig ausgeschlossen werden kann.
Zu Frage 7:
Die wichtigen Fragen „Sicherheit und Geld" werden im Rahmen der Reiseinformationen zu den einzelnen Ländern unter dem Punkt „Sicherheit" behandelt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Die kontinuierliche Verbesserung des konsularischen Schutzes unserer Bürgerinnen und Bürger ist mir ein besonderes Anliegen. Auch deshalb engagiere ich mich für die Stärkung der konsularischen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union und für eine stärkere Einbeziehung und Einbindung der Europäischen Kommission und ihrer Delegationen in den konsularischen Bereich. Das BMeiA steht in permanentem Kontakt und Informationsaustausch mit den Außenministerien der anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Konkrete Beispiele für den verbesserten Schutz von Auslandsreisenden sind etwa der konsularische Schutz und die konsularische Hilfe für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger durch Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten in jenen Ländern, in denen Österreich keine Vertretungsbehörden besitzt, sowie Koordinierungs- und Hilfsmaßnahmen auf EU-Ebene in Krisenfällen. Ferner kann in Krisensituationen auch die Europäische Kommission um logistische und organisatorische Unterstützung ersucht werden.
In diesem Sinne hat Österreich auch im konkreten tragischen Fall der beiden entführten österreichischen Staatsbürger die Hilfe der EU-Präsidentschaften sowie der EU-Delegationen vor Ort in Anspruch genommen. Die jeweiligen EU-Präsidentschaften setzten sich gegenüber den bolivianischen Behörden im Namen der EU und Österreichs für die Suche nach den damals Vermissten sowie zugunsten einer Beschleunigung der polizeilichen Ermittlungstätigkeiten und schließlich für die Suche nach den Tätern ein.