1623/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und
Kollegen
haben am 11. Oktober
2007 unter der Zl. 1632/J-NR/2007 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Umwelt-
und Sozialprobleme im Zusammenhang
mit der Winterolympiade 2014 in Sotschi an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 5 und 7 bis 8:
Die
Russische Föderation ist Vertragspartei des Übereinkommens über
die biologische
Vielfalt, des
Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten
Arten
freilebender Tiere und Pflanzen (sog. Washingtoner Artenschutzabkommen), des
Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum
für Wasser- und
Watvögel von internationaler Bedeutung (sog. Ramsar-Übereinkommen)
und des
UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.
Als Vertragspartei ist die
Russische Föderation bei der Vorbereitung und Abhaltung der
Olympischen Spiele 2014 an die sich aus den genannten Übereinkommen
ergebenden
Verpflichtungen gebunden.
Die
Russische Föderation gab im Zuge der Bewerbung eine Selbstverpflichtung
ab, alle
Arbeiten im Zusammenhang mit Planung, Durchführung und Betrieb von
Einrichtungen
für die
Olympischen Winterspiele im Einklang mit allen nationalen Verordnungen und
internationalen Verpflichtungen zum Umweltschutz durchzuführen. Das
Umwelt-
Kapitel der Bewerbung enthält ein umfassendes Aktionsprogramm für
eine
umweltschonende und nachhaltige Ausrichtung
der Olympischen Spiele. Auch wird die
ökologische Sensibilität des in der Nähe befindlichen
UNESCO Weltnaturerbe-
Standortes „Westkaukasus" in der Bewerbung ausdrücklich
angesprochen.
Soweit erkennbar bemühen sich
die russischen Planungskomitees um die Einhaltung der
Vorgaben: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) wurden und werden
durchgeführt,
ein Dialog mit Umwelt-NGOs geführt und Pilotprojekte mit internationalen
Partnern
abgewickelt, zum Beispiel mit dem deutschen
Umweltministerium und dem Fürstentum
Liechtenstein in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung von Bergregionen.
Die diversen Infrastrukturprojekte
befinden sich derzeit noch weitgehend im
Planungsstadium. Die genannte Selbstverpflichtung und das Umweltaktionsprogramm
werden in den kommenden Jahren Richtschnur
für die Beurteilung einer entsprechenden
Umsetzung der Projekte sein und international, auch von Österreich,
genau verfolgt.
Zu Frage 6:
Betreffend
die Umsiedelungsmaßnahmen hat die Staatsduma am 16. Oktober 2007 ein
Gesetz angenommen,
auf dessen Basis die für die Realisierung der Bauvorhaben in
Sotschi notwendigen Umsiedelungsmaßnahmen durchgeführt werden
können. Gemäß
diesem Gesetz haben betroffene BürgerInnen ein Anrecht auf Kompensation.
Präsident
Putin erklärte nach Genehmigung des Gesetzes, dass alle Fragen im
Zusammenhang mit
der Landnutzung unter voller Berücksichtigung der Interessen der dort
lebenden
Bevölkerung entschieden werden müssen.