1623/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.12.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen
haben am 11. Oktober 2007 unter der Zl. 1632/J-NR/2007 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Umwelt- und Sozialprobleme im Zusammenhang
mit der Winterolympiade 2014 in Sotschi an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 5 und 7 bis 8:

Die Russische Föderation ist Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt, des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
freilebender Tiere und Pflanzen (sog. Washingtoner Artenschutzabkommen), des
Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und
Watvögel von internationaler Bedeutung (sog. Ramsar-Übereinkommen) und des
UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.

Als Vertragspartei ist die Russische Föderation bei der Vorbereitung und Abhaltung der
Olympischen Spiele 2014 an die sich aus den genannten Übereinkommen ergebenden
Verpflichtungen gebunden.


Die Russische Föderation gab im Zuge der Bewerbung eine Selbstverpflichtung ab, alle
Arbeiten im Zusammenhang mit Planung, Durchführung und Betrieb von Einrichtungen
für die Olympischen Winterspiele im Einklang mit allen nationalen Verordnungen und
internationalen Verpflichtungen zum Umweltschutz durchzuführen. Das Umwelt-
Kapitel der Bewerbung enthält ein umfassendes Aktionsprogramm für eine
umweltschonende und nachhaltige Ausrichtung der Olympischen Spiele. Auch wird die
ökologische Sensibilität des in der Nähe befindlichen UNESCO Weltnaturerbe-
Standortes „Westkaukasus" in der Bewerbung ausdrücklich angesprochen.

Soweit erkennbar bemühen sich die russischen Planungskomitees um die Einhaltung der
Vorgaben: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) wurden und werden durchgeführt,
ein Dialog mit Umwelt-NGOs geführt und Pilotprojekte mit internationalen Partnern
abgewickelt, zum Beispiel mit dem deutschen Umweltministerium und dem Fürstentum
Liechtenstein in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung von Bergregionen.

Die diversen Infrastrukturprojekte befinden sich derzeit noch weitgehend im
Planungsstadium. Die genannte Selbstverpflichtung und das Umweltaktionsprogramm
werden in den kommenden Jahren Richtschnur für die Beurteilung einer entsprechenden
Umsetzung der Projekte sein und international, auch von Österreich, genau verfolgt.

Zu Frage 6:

Betreffend die Umsiedelungsmaßnahmen hat die Staatsduma am 16. Oktober 2007 ein
Gesetz angenommen, auf dessen Basis die für die Realisierung der Bauvorhaben in
Sotschi notwendigen Umsiedelungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Gemäß
diesem Gesetz haben betroffene BürgerInnen ein Anrecht auf Kompensation. Präsident
Putin erklärte nach Genehmigung des Gesetzes, dass alle Fragen im Zusammenhang mit
der Landnutzung unter voller Berücksichtigung der Interessen der dort lebenden
Bevölkerung entschieden werden müssen.