1624/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.12.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

Textfeld: 	Mag. Norbert DARABOS	1090 WIEN
	BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG	Roßauer Lände 1
		norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/133-PMVD/2007                                                                                                           7. Dezember 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Oktober 2007 unter der Nr. 1596/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "weitere offene Fragen zur Detailvereinbarung mit der Eurofighter GmbH" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Ja, ich habe dem Ministerrat am 27. Juni 2007 berichtet.

Zu 2, 4 und 6:

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Aufgabe der Luftraumüberwachung – nach dem 30. Juni 2008 – auch nach Abschluss des Vergleiches gewährleistet ist, gab es keine Veran­lassung für eine gesonderte Befassung der in der Anfrage genannten Organe. Im Übrigen darf ich auch auf meine ausführlichen Erläuterungen in der Sitzung des Nationalen Sicher­heitsrates vom 20. Juli 2007 verweisen, in der ich den Status Quo der Luftraumüberwachung und den Vergleich in der Luftraumüberwachungsflugzeugbeschaffung präsentiert habe.

Zu 3:

Ja.

Zu 5:

Ja, zumal die Entscheidungsgrundlagen auf den Expertisen des Generalstabes aufbauen.

Zu 7:

Am 24. Mai 2007 habe ich den Bundesminister für Finanzen persönlich über die Verhandlungen mit der Eurofighter GmbH informiert.

Zu 8 und 9:

Ja.

Zu 11:

Ja, seit 6. Juli 2007.

Zu 10, 12 und 13:

Die auf auf ein Gutachten von o.Univ.-Prof. Dr. Mayer abgestützten Vergleichsverhand­lungen fielen in meine ausschließliche Zuständigkeit als Bundesminister für Landesverteidi­gung. Die Vorgangsweise für abzuschließende Verträge ist in den Richtlinien für die zentrale Beschaffung (RzB) des Bundesministeriums für Landesverteidigung geregelt. Da es sich im anfragegegenständlichen Fall nicht um den Neuabschluss eines Vertrages handelte, waren die RzB in diesem Falle nicht anzuwenden.

Zu 14:

Das an den Bundesminister für Finanzen am 6. Juli 2007 übermittelte Schreiben stellt eine schriftliche Information über das Ergebnis der Verhandlungen mit der Eurofighter GmbH dar. Dieser Akt wurde am 24. Mai 2007 zum Zweck der persönlichen Einbindung und laufenden Information des Bundesministers für Finanzen veranlasst.

Zu 15 und 16:

Alle sachlich und fachlich zuständigen Stellen meines Ressorts waren in die Bearbeitung der fachspezifischen Details eingebunden. Die Verhandlungsführung oblag den Leitern der Projektgruppe Luftraumüberwachungsflugzeuge und der Kaufmännischen Abteilung.


Zu 17 bis 20 und 25:

Sechs Stück – fast neuwertige – Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ sind aus den Beständen der Deutschen Bundeswehr und stammen aus der Tranche 1 Block 2. Diese werden nach Rücküberstellung an die Eurofighter GmbH durch diese und auf deren Kosten auf Stand der bereits an Österreich ausgelieferten Flugzeuge AS001 und AS002 gebracht und werden durchschnittlich rund 144 Flugstunden pro Stück absolviert haben.

Zu 21 und 22:

Im Jahr 2007 werden über die zwei Stück bereits ausgelieferten Luftfahrzeuge hinaus noch weitere vier Stück planmäßig zugehen. Für das Jahr 2008 sind sieben Stück und für 2009 zwei Stück vorgesehen. Die Auslieferung der überarbeiteten Luftraumüberwachungs­flugzeuge ist ab Oktober 2008 geplant.

Zu 23:

Der Inhalt des Vergleichs wurde den Dienststellen meines Ressorts in dem für ihre Zuständigkeit erforderlichen Umfang übermittelt.

Zu 24:

Entfällt.

Zu 26 bis 29 und 33:

Es darf darauf verwiesen werden, dass bereits im ursprünglichen Vertrag lediglich sechs Stück der Systemkomponente DASS vorgesehen waren und somit eine wesentliche Grund­voraussetzung der sinnvollen Nutzung nicht gegeben war. Zu betonen ist, dass in allen Luftraumüberwachungsflugzeugen technische Maßnahmen getroffen sind, um die Funktion der Flugsteuerung (FCS) ohne Einschränkung des Flugbetriebes mit redundanten Systemen sicherzustellen. Durch den Einbau von „provisions“ ist auch eine Nachrüstung möglich. Dank des Vergleichs erhält das Bundesministerium für Landesverteidigung damit 15 Stück logistisch gleichartige Luftraumüberwachungsflugzeuge.

Zu 30:

Auf die Sicherheitsdoktrin 2001 aufbauend, die davon ausgeht, dass eine unmittelbare militärische Bedrohung Österreichs aus der Luft nicht vorliegt, und im Hinblick auf eine verstärkte zivil/militärische Zusammenarbeit in Europa zur Abwehr einer nicht militärischen Bedrohung aus der Luft sowie die Auswertung des Leistungsberichtes der Luftraumüber­wachung des Streitkräfteführungskommandos war die Notwendigkeit der Beachtung von Fähigkeiten für einen Kampfeinsatz unter militärischer Bedrohung herabzustufen. Eine Reduktion dieser Fähigkeiten – unter Sicherstellung der Aufwuchsfähigkeit bei Eintritt von Änderungen der Sicherheitsdoktrin – war daher zu verantworten. Die in Rede stehenden Fähigkeiten wurden zudem durch Experten meines Ressorts in Relation zur Anzahl der Luftraumüberwachungsflugzeuge Eurofighter „Typhoon“ für die Erfüllung der Aufgabe „Luftraumüberwachung in Österreich“ als ausreichend beurteilt.

In diesem Zusammenhang darf ich festhalten und betonen, dass die Luftraumüberwachung im Sinne der Regierungserklärung sichergestellt ist, Effizienz und Leistungsfähigkeit der Flugzeuge durch den getroffenen Vergleich für die Luftraumüberwachung in Österreich nicht reduziert werden sowie Einsparungen von rund 370 Mio € erzielt wurden, die allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu Gute kommen.

Zu 31:

Nach dem Vergleich gilt die Möglichkeit eines Up-grade als vereinbart.

Zu 32:

Schon durch die Reduktion und Vereinheitlichung der Baulostypen sind Einsparungen bzw. Kostenreduktionen für den Entfall von Ausstattungen und logistischen Leistungen, Ausbildungen, Publikationen und Handling, für Infrastrukturaufwendungen im Rahmen der Ausrüstung, von militärischen Flugplätzen und der Fliegerwerft sowie für das Betreiben (Ausbildung, Betrieb und Materialerhaltung) für Systemkomponenten (DASS und FLIR) gegeben.

Zu 34:

Keine.

Zu 35 und 36:

Grundsätzlich können Piloten und technisches Personal jedes österreichische Luftfahrzeug der Type Eurofighter „Typhoon“ in Betrieb nehmen bzw. warten, jedoch sind für die spezifischen Tranchen und Blöcke dieser Luftraumüberwachungsflugzeuge diverse Zusatz- und Sondergerätschaften sowie Ausbildungs- und Publikationsmaßnahmen (insbesondere Hard- und Software, Werkzeuge) erforderlich, die einen nicht unerheblichen Mehraufwand mit sich bringen würden, wenn keine Einheitlichkeit gegeben wäre. Aus den genannten Gründen war somit die Forderung nach logistischer Baugleichheit eine notwendige und richtige Konsequenz.