1625/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.12.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

Textfeld: 	Mag. Norbert DARABOS	1090 WIEN
	BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG	Roßauer Lände 1
		norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/135-PMVD/2007                                                                                                           7. Dezember 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Oktober 2007 unter der Nr. 1614/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verkauf der Kirchner-Kaserne und Verlegung des VR 1" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Die Projektorganisation „Management Bundesheer 2010“ hat – auf den Bericht der Bundes­heerreformkommission aufbauend – eine neue Organisationsstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 (ÖBH 2010) erstellt, die von der Bundesregierung – der Empfehlung des Nationalen Sicherheitsrates folgend – am 24. Mai 2005 beschlossen wurde. Damit einher­gehend erfolgte am 7. Juni 2005 der „Ministerratsbeschluss über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Garnisonierung“, mit dem unter anderem auch die Schließung der Kirchner-Kaserne in Graz festgelegt wurde. Die Verwertung der Kirchner-Kaserne wird auf Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes (§ 64 BHG) und des Bundesgesetzes über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungs­gesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-EG) erfolgen. Das Ende der militärischen Nutzung ist von der Überleitung des Versorgungsregiments 1 in die neue Struktur und von der Übersiedlung in die Hackher-Kaserne abhängig. Nach den derzeit vorliegenden Planungen kann mit einem Abschluss der Verlegung mit Ende 2009 gerechnet werden.

Zu 6 bis 9:

In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass die Verlegung des Versorgungs­regiments 1 in die Hackher-Kaserne ein integraler Bestandteil der den Ministerrats­beschlüssen vom 24. Mai 2005 – „Angelegenheiten der Bundesheerreform“ – und vom 7. Juni 2005 – „Grundsätzliche Angelegenheiten der Garnisonierung“ – zu Grunde liegen­den Struktur war. Diese Entscheidung fußte auf Planungen, die neben der neuen strukturellen Ausrichtung und Ausrüstung des Versorgungsregiments 1 samt KIOP/KPE-Elementen auch den damit verbundenen Raumbedarf, Verkehrsanbindung und Infrastruktur berücksichtigt haben. Eine eigens zur Standortbeurteilung entwickelte Nutzwertanalyse lieferte die Entscheidungsgrundlagen zur Realisierung, die in weiterer Folge durch das Management ÖBH 2010 umgesetzt wird.

Zu 10 bis 18:

Unter Zugrundelegung der erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen weist die Hackher-Kaserne genügend Flächen zur Aufnahme des Versorgungsregiments 1 in seiner Endaus­baustufe auf. Die in diesem Zusammenhang notwendigen infrastrukturellen Adaptionen sollen – abhängig von budgetären Möglichkeiten – bis zum Jahr 2010 umgesetzt sein. Dies schließt auch allfällige Überlegungen für eine Erweiterung des derzeitigen Kasernenareals mit ein. Des Weiteren sehen die Planungen eine gestaffelte Verlegung jener Teile des Versorgungsregiments 1 vor, für welche die Baumaßnahmen abgeschlossen sind.


Zu 19:

Hiezu kann auf die bereits für das Aufklärungsbataillon 1 vorhandenen Unterkünfte für KIOP/KPE zurückgegriffen werden. Darüber hinaus wurde der zukünftige Raumbedarf des Versorgungsregiments 1 unter Zugrundelegung der zeitlich gestaffelten Übersiedlung bei den Planungen berücksichtigt.

Zu 20:

Das Versorgungsregiment 1 ist auch zukünftig für eine Aufgabenerfüllung in allen Logistik­bereichen, national und international, strukturiert. Dies schließt die Anschlussversorgung der im Ausland eingesetzten Kräfte mit ein.

Zu 21:

Ja.

Zu 22, 26 und 27:

Wie ich bereits ausgeführt habe, hat die Verwertung der Kirchner-Kaserne – wie auch bei allen anderen zu veräußernden Liegenschaften auf Grundlage des Bundeshaushalts­gesetzes (§ 64 BHG) und des Bundesgesetzes über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-EG) zu erfolgen. Dies impliziert eine Verwertung von Liegenschaften nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen unter Berücksichtigung der Interessen der Standortgemeinden und -regionen, insbesondere über Projektpläne und Möglichkeiten der Konversion (Nutzbarmachung von militärischen Arealen und Objekten für zivile Zwecke).

Zu 23 bis 25:

Der durch die Technische Universität Wien in Zusammenarbeit mit dem Heeres-Bau- und Vermessungsamt erhobene Verkaufswert (Open Market Value) der Kirchner-Kaserne kann derzeit mit rund 23 Mio. Euro beziffert werden. In diese Erhebung wurden alle zu berücksichtigende Faktoren miteinbezogen.