163/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.02.2007
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0106-I/4/2006

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »156/J vom »11. Dezember 2006 der Abgeordneten »Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend »die Verlustabzüge von Körperschaftsteuerpflichtigen und Prognosen der Körperschaftsteuer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

 

 

 

»Zu 1.:

Die für die Veranlagungsjahre 2002 – 2005 Gewinn mindernd geltend ge­machten Verlustvortragsabzüge stellen sich gemäß Körperschaftsteuer­statistik und Auswertungen des Bundesministeriums für Finanzen zum
Jahresende 2006 wie folgt dar (in Mio. €):

 

2002          2.241

2003          2.737

2004          3.175

2005             938

 

Bezüglich des Jahres 2005 ist darauf hinzuweisen, dass der ausgewiesene Betrag selbstverständlich noch nicht aussagekräftig ist, weil der Großteil der Veranlagungen für dieses Wirtschaftsjahr noch aussteht. Die Veranlagung 2006 ist noch nicht angelaufen.

 

Zu 2.:

Die Auswertung der Verlustdatenbank ergab folgende offene Verlustvortrags­stände (in Mio. €) für Veranlagungen ab:

 

2002          32.874

2003          38.753

2004          40.964

2005          44.115

2006          44.882

 

Der letzte Betrag entspricht gleichzeitig dem Stand zum Jahresende 2006 bzw. Anfang 2007. Die vorherigen Beträge sind damit nicht direkt vergleich­bar, weil sie auch die Veranlagungen früherer Jahre enthalten, die erst nach dem Stichtag (bis Ende 2006) durchgeführt wurden.

 

 

 

 

 

Zu 3.:

Die letzte Aufkommensschätzung für die Jahre 2007 – 2010 stellt sich wie folgt dar (in Mrd. €):

 

2007          5,5

2008          5,9

2009          6,3

2010          6,8

 

Zu 4.:

Aus den Vorauszahlungen für 2005 (im Jahr 2005 vorgeschrieben) von ca. 3,9 Mrd. €, den Abschlagszahlungen für 2005 im Jahr 2006 von ca. 1,4 Mrd. € sowie geschätzten Gutschriften von ca. 300 Mio. € für Veran­lagungen 2005 lässt sich ableiten, dass das dem Jahr 2005 zurechenbare Aufkommen ("Accrual") vor Abzug der Prämien etwa 5 Mrd. € beträgt. Die Vorauszahlungen 2007 werden voraussichtlich hauptsächlich auf Basis der Veranlagung für 2005 erfolgen, das heißt inklusive der Steigerung von 9 % (bei einem Abstand von 2 Jahren) wären das ca. 5,5 Mrd. €. Die tatsäch­lichen Vorauszahlungen werden voraussichtlich etwas niedriger sein, weil in einigen Fällen eine Anpassung nach unten erfolgen könnte (wenn zum Bei­spiel Fälle mit niedrigerem Gewinn 2006 rascher veranlagt werden). Davon abzuziehen sind die Veranlagungen mit Gutschriften und die Prämien, die wegen des Auslaufens der Investitionszuwachsprämie trotz höherer For­schungsprämie etwas niedriger sein werden als 2006. Die Veranlagungen mit Zahllast erhöhen zwar das Aufkommen, wegen der Anspruchsverzinsung dürfte dieser Betrag aber gering sein.

 

Die Schätzung von 5,5 Mrd. € für 2007 ist als Untergrenze zu betrachten. Für die Folgejahre wurde dieses Aufkommen als Basis genommen und – eher vorsichtig - mit einer jährlichen Steigerung von etwa 7 % fortgeschrieben. Diese Steigerung ergibt sich aus der Überlegung, dass bei der in der zugrunde liegenden Prognose dargestellten Entwicklung der funktionalen Einkommensverteilung die Zunahmen der Gewinne deutlich über dem no­minellen BIP-Wachstum liegen. Bezüglich der Verlustvortragsabzüge impli­ziert diese Fortschreibung, dass diese etwa parallel zur Gewinnentwicklung erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Wilhelm Molterer eh.