1632/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.12.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 6. Dezember 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0192-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1676/J betreffend Barrierefreiheit in Gebäuden der Bundesimmobiliengesellschaft, welche die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 23. Oktober 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wurden gemäß § 13 Abs. 1 Bundesimmobiliengesetz (BGBl I 141/2000) die in Anlage A (§ 1 Abs. 2) angeführten Objekte ins Eigentum übertragen. Hierbei handelt es sich um über 3.000 Objekte, die von der Bundesimmobiliengesellschaft auch bautechnisch betreut und verwaltet werden. Ein Teil dieser Objekte betrifft reine Verwaltungsgebäude, in denen durch die eingemieteten Bundeseinrichtungen keine der Allgemeinheit zugänglichen Leistungen angeboten werden. Die reinen Wohngebäude wurden inzwischen fast vollständig verkauft.
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sieht vor, dass der Zugang zu öffentlichen Leistungen barrierefrei erfolgt.
Diese Vorgabe ist in erster Linie durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Nur für den Fall, dass solcherart im Einzelfall der Zugang zu öffentlichen Leistungen nicht möglich ist, sind bautechnische Maßnahmen im Verantwortungsbereich desjenigen, der diese Leistungen zur Verfügung stellt, durchzuführen.
Unabhängig von dieser Tatsache unterstützt die Bundesimmobiliengesellschaft die Bundesmieter/Nutzer bei deren Evaluierung der angemieteten Gebäude durch Übermittlung entsprechender Datenblätter, Datenabgleich und auf Wunsch des Mieters gemeinsame Vorortbegehungen.
Den Mietern/Nutzern wurde von der Bundesimmobiliengesellschaft angeboten, nach Bedarf die Unterstützung eines speziell ausgebildeten und mit den praktischen Problemen vertrauten Mitarbeiters der Bundesimmobiliengesellschaft in Anspruch zu nehmen.
Weiters hat sich die Bundesimmobiliengesellschaft bereit erklärt, als freiwillige Unterstützung und auf eigene Kosten den Zugang zu ihren Objekten so auszugestalten, dass die Barrierefreiheit für gehbehinderte MitbürgerInnen geschaffen wird und diese die Objekte ohne fremde Hilfe erreichen. Die österreichweite Umsetzung dieser Maßnahmen zur barrierefreien Erreichbarkeit aller betroffenen Objekte wird im Einvernehmen mit den mietenden Bundesinstitutionen bis spätestens 2015 umgesetzt. Da es sich um eine Vielzahl von individuellen, objektspezifischen Maßnahmen handelt, kann eine seriöse Aussage über die Gesamtkosten noch nicht getroffen werden.
Bei Neubauvorhaben, besonders aber auch bei Generalsanierungen von Bestandsobjekten legt die Bundesimmobiliengesellschaft seit jeher grundsätzlich Wert auf eine behindertengerechte Ausgestaltung, was den Intentionen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes entspricht.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Der Gewinn der Bundesimmobiliengesellschaft (Konzernabschluss) im Jahr 2006 betrug € 50,4 Mio.
Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:
Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Evaluierung gemäß Bundes-Behindertengleich-stellungsgesetz durch die Bundesmieter, wobei die BIG dafür und für die Erstellung des Etappenplanes gemäß § 8 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes Unterstützung angeboten hat.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit selbst ist Mieter der BIG in drei Gebäuden, konkret die Montanbehörde (Ost) in 1200 Wien, Denisgasse 31, die Montanbehörde Süd in 8700 Leoben, Straussgasse 1 und Montanbehörde West in 5020 Salzburg, Aignerstraße 10. In allen diesen Gebäuden liegt eine geringe bis sehr geringe Frequenz vor, dennoch sind in diesen Objekten Maßnahmen vorgesehen und werden umgesetzt, so etwa in der Montanbehörde Ost eine Kennzeichnung des barrierefreien Einganges über den Hof auf der Rückseite, in der Montanbehörde Süd eine mobile Zugangsrampe, ein Behinderten-WC und eine Gegensprechanlage. Am Standort der Montanbehörde West ist der Hauptnutzer des Gebäudes das Bundesministerium für Finanzen.
Antwort zu den Punkten 10 bis 12 der Anfrage:
Da die Evaluierung gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durch die Bundesmieter erfolgte, ist der Bundesimmobiliengesellschaft nicht bekannt, in wieweit Behindertenorganisationen einbezogen wurden.
Soweit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Anspruch genommene Objekte betroffen sind, wird die Vorgehensweise laufend mit der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), dem Dachverband der Behindertenorganisationen, welcher im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz namentlich genannt ist, abgestimmt.