1636/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.12.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat  Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 10.10.2007 unter der Nr. 1608/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Planstellen im Bundesministerium für Inneres“ gerichtet: Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu  Frage 1:

Ja, zu den angefragten Stichtagen gab es keine offenen Planstellen.

 

Zu Frage 2:

Es ist aufgrund der stellenplanmäßigen Vorgaben nicht möglich, alle Arbeitsplätze zu besetzen.

 


Zu Frage 3:

Nachstehend werden die Überstände von Vollbeschäftigtenäquivalenten inkl. Karenzierungen zur  Bedeckung  für Bedienstete auf  Poolplanstellen zum Stichtag 01.11.2007 dargestellt:

 

Behörde

A3,v3,A4,v4

BPD

Eisenstadt

0,5

BPD

Graz

2,5

BPD

Innsbruck

0,5

BPD

Klagenfurt

0

BPD

Leoben

1,9

BPD

Linz

0

BPD

Salzburg

0

BPD

Schwechat

0

BPD

St. Pölten

0,9

BPD

Steyr

0,1

BPD

Villach

3,1

BPD

Wels

1,5

BPD

Wr. Neustadt

6,0

SID

Burgenland

0,3

SID

Kärnten

0,6

SID

2,3

SID

3,5

SID

Salzburg

0,6

SID

Steiermark

4,0

SID

Tirol

0

SID

Vorarlberg

1,2

 

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ein derartiger Personalausgleich findet nach Maßgabe freier Arbeitsplätze bzw. Vollbeschäftigtenäquivalente nur mit Einverständnis der Betroffenen statt.

 


Zu den Fragen 6 bis 8:

Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres ist kein Exekutivbediensteter einer Planstelle des Allgemeinen Verwaltungsdienstes zugeordnet.

Alle im BM.I dienstversehenden Exekutivbediensteten werden auf Planstellen verwendet, die im Stellenplan der Besoldungsgruppe Exekutivdienst zugeordnet sind und daher auch alle exekutivdiensttauglich sind.

Die Basis für alle Besetzungsverfahren bildet der § 4 Absatz 3 BDG 1979, wonach jeweils der/die Bestgeeignete(n) mit einem bestimmten Arbeitsplatz zu betrauen ist (sind).

 

Zu den Fragen 9 bis 10:

Nachstehend werden für die bedingten Exekutivplanstellen bei den Landespolizeikommanden, die einen Inhaberwechsel bzw. die Besetzungen mit Verwaltungsbediensteten erfahren hatten, nach dem 01.07.2005 in Tabellenform  dargestellt:

 

 

Anzahl der Inhaberwechsel

davon Besetzungen mit Verwaltungsbediensteten

 

Anzahl

Verw./Entl.Gr.

LPK Burgenland

2

1

v3

LPK Kärnten

1

 0

 

LPK NÖ

8

 0

 

LPK OÖ

10

3

2 A3, 1 h1

LPK Salzburg

4

2

1 v3, 1 h1

LPK Steiermark

1

 0

 

LPK Tirol

4

2

1 v3, 1 h1

LPK Vorarlberg

2

1

h1

 

 

Im Zuge der Wachkörperzusammenführung mit 01.07.2005 wurden Arbeitsplätze der Besoldungsgruppe E mit adäquater Bewertung in der Besoldungs- und Entlohnungsgruppe A/v zur Abfederung sozialer Härtefälle mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes geschaffen.

Die Nachbesetzungen derartiger vakant gewordener Arbeitsplätze erfolgt im Rahmen von InteressentInnensuchen, wobei im Falle einer besseren Eignung im Sinne des § 4 Absatz 3 BDG 1979 noch das Nachrücken von bereits dienstverrichtenden Exekutivbediensteten ermöglicht wird. Ansonsten erfolgt die Nachbesetzung  ausschließlich mit Bediensteten des allgemeinen Verwaltungsdienstes.

In besonders begründeten Einzelfällen können solche Arbeitsplätze mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes auch als sogenannte Verweisungsarbeitsplätze für erkrankte bzw. verunglückte Exekutivbedienstete herangezogen werden, um eine vorzeitige Ruhestandsversetzung vermeiden zu können.