1637/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.12.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Parnigoni und GenossInnen haben am 10. Oktober 2007 unter Zahl 1609/J-NR/2007 an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend  „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsbewerde) – Gesetzliche Regelungen – Daten 2006“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5, 11, 19, 20, 22, 24 bis 29, 37, 46 bis 54:

Diese Fragen berühren nicht den Vollzugsbereich des Innenressorts.

 


Zu Frage 6:

In Wien bestehen keine derart spezifizierten landesweiten statistischen Aufzeichnungen.

Für die übrigen Bundesländer stellen sich die angefragten Zahlen wie folgt dar:

 

Bundesland

2006

Burgenland

1

Kärnten

33

Niederösterreich

53

Oberösterreich

26

Salzburg

39

Steiermark

66

Tirol

72

Vorarlberg

10

 

Zu Frage 7 und 9:

Es erfolgen Abfragen der Behörden erster Instanz im Strafregister und in den verwaltungsstrafrechtlichen Evidenzen. Im Bedarfsfall werden Einsichtnahmen in Verwaltungsakte oder gerichtliche Strafakte getätigt.

 

Zu Frage 8 und 10:

Hier wird allenfalls zusätzlich eine Strafregisterauskunft bzw. Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland verlangt. Im Übrigen wird nicht zwischen Inländern und Fremden unterschieden.

 

Zu Frage 12:

Nach § 55 ff SPG wurden im Jahr 2006 österreichweit 9.744 Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Die konkreten Ergebnisse wurden im Sinne des SPG den Auftraggebern mitgeteilt.

 

Zu Frage 13:

In Oberösterreich wurden 51 Personen aus dem Sicherheitsgewerbe gemäß § 55 ff SPG überprüft, in allen anderen Bundesländern erfolgt weder eine statistische Auswertung nach Ergebnissen noch nach Unternehmenszweigen.

 


Zu den Fragen 14 bis 16

Für Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 134 a Luftfahrtgesetz liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Sicherheitsbehörden haben gemäß dieser Bestimmung dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Amtshilfe zu leisten.

 

Zu Frage 17:

Im Jahr 2006 gab es in Tirol 9 Beschwerden wegen angeblich zu strenger Kontrollen in Vollziehung der EU-VO 2320/2002 ff. In der Steiermark gab es wegen gefährlicher Drohung und wegen schweren Betruges Probleme mit 2 Personen und in Kärnten gab es wegen Diebstahls zum Nachteil von Passagieren 1 Beschwerde. In den anderen Bundesländern gab es keine Vorfälle.

 

Zu Frage 18:

Im Jahre 2006 erfolgten keine derartigen Widerrufe.

 

Zu Frage 21:

In Wien bestehen keine derartig spezifizierten statistischen Aufzeichnungen. Für die übrigen Bundesländer stellen sich die angefragten Zahlen wie folgt dar:

 

Bundesland

2006

Burgenland

1

Kärnten

8

Niederösterreich

31

Oberösterreich

11

Salzburg

39

Steiermark

66

Tirol

60

Vorarlberg

10

 

In Oberösterreich erfolgten Nachkontrollen durch Beauftragung der zuständigen Polizeiinspektion.

 

Zu Frage 23:

Solche Beeinträchtigungen wurden seitens der Sicherheitsbehörden nicht verzeichnet.

 


Zu den Fragen 30 bis 32:

Im Bereich des Innenressorts liegen keine derartig spezifizierten statistischen Aufzeichnungen vor.

 

Zu Frage 33:

Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Sicherheitsgewerbes in jenen Bereichen, die ohne verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt besorgt werden können, als sinnvolle Ergänzung der Tätigkeit der Sicherheitsexekutive anzusehen.

 

Zu Frage 34:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres liegen die Grenzen der Übertragung von staatlichen Sicherheitsaufgaben auf private Sicherheitsdienste dort, wenn dem aus dem Gleichheitsgrundsatz erfließenden Sachlichkeitsgebot und dem Effizienzgebot nicht entsprochen wird, keine entsprechende Ingerenzmöglichkeit des Bundesministers als oberstes Organ im Hinblick auf dessen Leitungs- und Organisationsverantwortung gesichert ist oder es sich um einen Kernbereich der staatlichen Verwaltung handelt.

 

Zu Frage 35:

Derzeit gibt es keine konkreten Vorhaben zur Übertragung von Sicherheits- und Überwachungsaufgaben an private Sicherheitsunternehmungen.

Im Zuge der laufend vorgesehenen Evaluierungen wird geprüft, inwieweit bei der Aufgabenwahrnehmung meines Ressorts PPP-Modelle zu Anwendung gelangen können. 

 

Zu Frage 36:

Im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres besteht im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Möglichkeit der Übertragung der Sicherheitskontrolle auf den Flughäfen an geeignete Unternehmer oder Gesellschaften (Unternehmen).

 


Zu Frage 38:

In den Bundesländern Salzburg, Tirol, Wien und Vorarlberg bestehen keine derartig spezifizierten statistischen Aufzeichnungen.

Für die übrigen Bundesländer stellen sich die angefragten Zahlen wie folgt dar:

 

Bundesland

2006

Burgenland

5

Kärnten

7

Niederösterreich

24

Oberösterreich

4

Steiermark

16

 

Zu Frage 39:

In den Bundesländern Salzburg, Tirol und Wien bestehen keine derartig spezifizierten statistischen Aufzeichnungen.

Für die übrigen Bundesländer stellen sich die angefragten Zahlen wie folgt dar:

 

Bundesland

2006

Burgenland

7

Kärnten

13

Niederösterreich

43

Oberösterreich

10

Steiermark

32

Vorarlberg

12

 


Zu Frage 40:

In den Bundesländern Salzburg, Tirol und Wien bestehen keine derartig spezifizierten statistischen Aufzeichnungen.

Für die übrigen Bundesländer stellen sich die angefragten Zahlen wie folgt dar:

 

Bundesland

2006

Burgenland

23

Kärnten

18

Niederösterreich

173

Oberösterreich

31

Steiermark

31

Vorarlberg

2

 

In Niederösterreich wurden über 15 Angehörige dieses Personenkreises im Jahr 2006 Waffenverbote verhängt.

 

 

Zu Frage 41:

Grundsätzlich fallen alle Beschäftigungen, die von Bundesbediensteten außerhalb des regulären Dienstes ausgeübt werden unter § 56 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes. Demnach darf ein Beamter keine Nebenbeschäftigung ausüben, die ihn an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung seiner Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet. Die Genehmigung einer Nebenbeschäftigung durch die Dienstbehörde ist nicht vorgesehen, da jeder Beamte bereits von sich aus jede Nebenbeschäftigung zu unterlassen hat, die dem Gesetz widerspricht. Die Dienstbehörde kann jedoch die Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung feststellen. Dabei ist auf die konkreten dienstlichen Aufgaben im Vergleich mit den konkreten Tätigkeiten im Rahmen der angestrebten Nebenbeschäftigung abzustellen. Nebenbeschäftigungen sind daher grundsätzlich in jedem Einzelfall einer genauen Prüfung zu unterziehen.

 


Zu Frage 42:

Die angefragten Zahlen stellen sich wie folgt dar:

 

Bundesland

2006

Burgenland

1

Kärnten

3

Niederösterreich

0

Oberösterreich

3

Salzburg

13

Steiermark

12

Tirol

5

Vorarlberg

0

Wien

9

 

Zu Frage 43:

Für die Bundesländer stellen sich die angefragten Zahlen wie folgt dar:

 

Bundesland

2006

Burgenland

1

Kärnten

0

Niederösterreich

0

Oberösterreich

1

Salzburg

0

Steiermark

0

Tirol

0

Vorarlberg

0

Wien

0

 

 

Zu den Fragen 44 und 45:

Im Bereich des Innenressorts liegen keine derartig spezifizierten statistischen Aufzeichnungen vor.