164/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 163/J-NR/2006 betreffend undurchsichtige Aktivitäten Ihres Staatssekretärs Mag. Mainoni bei der Schädigung der österreichischen SteuerzahlerInnen durch den sinnlosen Import eines chinesischen Röntgenscanners, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 13. Dezember 2006 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 11, 13 bis 16, 19 bis 24, 31 bis 37, 42 bis 49, 51 und 60:
Wer hat Ihrem Staatssekretär Mainoni das beiliegende Interventionsschreiben vorgelegt?
Wann haben Sie zum ersten Mal vom beiliegenden Interventionsschreiben erfahren?
Haben Sie, nachdem Sie vom beiliegenden Interventionsschreiben erfahren haben, Ihrem
Staatssekretär Mainoni im Sinne einer ordentlichen Amtsführung einen Verweis erteilt und ihm
derartige Missbräuche für die Zukunft untersagt?
Hat Ihr Staatssekretär Mainoni, falls Sie ihm die offensichtlich erforderlichen Erläuterungen über
diesen Missbrauch (siehe beiliegendes Interventionsschreiben) erteilt haben sollten, die
Unmöglichkeit seines Tuns eingesehen, Reue gezeigt und Besserung gelobt?
Ist Ihnen und Ihrem Staatssekretär Mainoni bekannt, dass derartige Röntgenscanner auch in
unmittelbarem Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen, etwa bei der Einschränkung der
Reisefreiheit, dienen und von Diktaturen zum Aufspüren von Flüchtlingen eingesetzt werden?
Unterstützen oder verurteilen Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni derartige Methoden?
Falls Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni die Verletzung von Menschenrechten im Zusammenhang
mit dem Einsatz von chinesischen Röntgenscannern (Suche nach Flüchtlingen, Einschränkung der
Freiheit) verurteilen sollten, welche Schritte habe Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni (siehe
beiliegendes Interventionsschreiben) gesetzt um sicherzustellen, dass Sie nicht ein
möglicherweise in diese Machenschaften verstricktes Unternehmen fördern?
Wer hat Ihrem Staatssekretär Mainoni die exakte Bezeichnung des Gerätes diktiert?
Hat Ihr Staatssekretär Mainoni sich vergewissert, dass das Gerät in Österreich bzw. in Europa
entsprechend der von ihm angedachten Verwendung überhaupt eingesetzt werden darf
(Strahlungsintensität,...)?
Sind Ihnen oder Ihrem Staatssekretär Mainoni die von der Herstellerfirma genannten
Einsatzbedingungen und die zur Aufstellung erforderlichen Baulichkeiten bzw. die geradezu
spektakulären Abmessungen dieser gegebenenfalls erforderlichen Baulichkeiten bekannt?
Können Sie ausschließen, dass Ihnen oder Ihrem Staatssekretär Mainoni im Zusammenhang mit
den geradezu spektakulären Abmessungen der erforderlichen Baulichkeiten nicht aufgefallen ist,
dass gerade in Wels dafür nur schwer Platz zu finden ist?
Falls Ihnen, Ihrem Staatssekretär Mainoni oder Ihren MitarbeiterInnen im Zusammenhang mit den
geradezu spektakulären Abmessungen der erforderlichen Baulichkeiten doch aufgefallen sein
sollte, dass dafür nur schwer Platz zu finden ist, welche Schritte haben Sie unternommen?
Zur Zeit wird bei den ÖBB im Sinne einer unbeholfenen Schadensbegrenzung durch die in den
Ankauf des Röntgenscanners verstrickten, aber noch nicht geschassten „Manager" krampfhaft
nach einem Aufstellungsort gesucht. Proteste von Frächtern werden wohl dazu beigetragen
haben, dass er nicht nach Wels kommt, wo auch kein Platz für den Röntgenscanner und die
zusätzlichen Einbauten wäre. Zurzeit wird nun in der Umgebung von Wien fieberhaft nach einem
von den Platzverhältnissen her geeigneten Standort gesucht.
Hat Ihr Staatssekretär Mainoni sich im Zuge seiner Brachial-Intervention vergewissert, dass es für
den im beiliegenden Interventionsschrieben genannten Scanner überhaupt schon einen
geeigneten Aufstellungsort im Terminalbereich gibt?
Ihr Staatssekretär Mainoni schreibt in seinem Interventionsschreiben ausdrücklich vom
Güterterminal Wels. Welche Person bzw. welche Personen hat bzw. haben Ihrem STS diesen
Aufstellungsort eingeredet?
Welche Schritte haben Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni zur Prüfung des Güterterminals Wels
als Standort für den Röntgenscanner gesetzt?
Falls Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni eine Prüfung der Eignung des Güterterminals Wels als
Standort für den Röntgenscanner durchführen haben lassen, weshalb wird nun schon wieder nach
einem neuen Standort gesucht, und welche solchen neuen Standorte wurden bereits ausfindig
gemacht?
Haben Ihr Staatssekretär Mainoni oder Sie sich vergewissert, dass der Röntgenscanner technisch
für die ihm zugedachten Eigenschaften und Aufgaben geeignet ist?
Haben Ihr Staatssekretär Mainoni oder Sie Rücksprache mit den Betreibern der großen Häfen und
Flughäfen gehalten, wo geeignetere Geräte schon seit langem in Betrieb sind?
Zu welchen Zeitpunkten wurden Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni von Dr. Alexius Vogel im
Zusammenhang mit dem Röntgenscanner kontaktiert?
Ihr Staatssekretär Mainoni sagt in seiner Brachial-Intervention die massive Unterstützung bei der
Erledigung der eisenbahnrechtlich erforderlichen Angelegenheiten zu. Dies ist in mehrerlei Hinsicht
unüblich. Auch ist Ihr Staatssekretär Mainoni nicht für Fragen der Eisenbahn geschweige denn für
die Erteilung von eisenbahnrechtlichen Genehmigungen zuständig. Ihr Staatssekretär Mainoni
kann schon in seinem eigentlichen Zuständigkeitsbereich, beschränkt auf Fragen der Forschung
und Technologie, keine Resultate vorweisen, die nicht auch von ihm unabhängig genauso oder
besser entstanden wären.
Ist Ihrem Staatssekretär Mainoni sein Aufgabenbereich bekannt?
Kennt Ihr Staatssekretär Mainoni die Geschäftseinteilung des BMVIT?
Haben Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem
Leistungsspektrum erhoben bzw. erheben lassen?
Wer hat in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Staatssekretärs Mainoni Preise verwendbarer
Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben bzw. erheben lassen?
Wenn niemand in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer
Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben hat bzw. erheben hat lassen, weshalb
nicht?
Wo bzw. bei welchen Unternehmen und Institutionen hat man in Ihrem oder im Auftrag Ihres
Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum
erhoben bzw. erheben lassen?
Wann genau hat man in Ihrem oder im Auftrag Ihres Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer
Produkte mit vergleichbarem Leistungsspektrum erhoben bzw. erheben lassen?
Falls Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni Preise verwendbarer Produkte mit vergleichbarem
Leistungsspektrum erhoben bzw. auf sinnvolle Weise, d.h. außerhalb Ihres Apparates erheben
haben lassen, muss sogar Ihnen oder Ihrem Staatssekretär der mit über 3 Millionen Euro sehr
hohe Preis aufgefallen sein.
Weshalb haben Sie bzw. Ihr Staatssekretär Mainoni sich trotzdem für das chinesische Produkt
entschieden und starkgemacht?
Ist Ihnen oder Ihrem Staatssekretär Mainoni bekannt, dass auch das ARC (inkl.
Forschungszentrum Seibersdorf) zu seinem Zuständigkeitsgebiet gehört?
Können Sie verbindlich ausschließen, dass Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni andere
Interventionsschreiben versandt haben, durch die Sie sich in ähnlich dubiose Affären verstrickt
haben?
Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, damit Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni der Republik
durch derartig unbeholfenes, unprofessionelles Handeln (siehe beiliegendes
Interventionsschreiben) keinen Schaden mehr zufügen?
Wie viele MitarbeiterInnen beschäftigt Ihr Staatssekretär Mainoni?
Welche fachlichen Qualifikationen haben die einzelnen Mitarbeiter Ihres Staatssekretär Mainoni?
Können Sie ausschließen, dass Sie und Ihre Parteifreunde mit der Führung des Ressorts
überfordert sind?
Welchen finanziellen Beitrag werden Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni im Zusammenhang mit
der unbrauchbaren Anschaffung des Röntgenscanners zur Wiedergutmachung an den
Steuerzahler leisten, etwa in Form eines Gehaltsverzichts?
Können Sie im Zusammenhang mit dem beiliegenden Interventionsschreiben ausschließen, dass
Sie und Ihre Parteifreunde von MitarbeiterInnen Ihres Ressorts oder von Teilen der ÖBB wieder
einmal zu deren privatem Gaudium vorgeführt wurden („Kabarett Vogel")?
Können Sie verbindlich ausschließen, dass neben Ihrem Staatssekretär Mainoni und ihrem
(ehemaligen?) Parteifreund Dr. Alexius Vogel noch weitere Personen aus Ihrem Dunstkreis in
diese Affäre verstrickt sind?
Haben Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni noch Kontakt zu Dr. Alexius Vogel oder anderen
Personen, die in die Affäre Röntgenscanner verstrickt sind?
Können Sie verbindlich ausschließen, dass Personen aus Ihrem Ressort aus der Affäre
Röntgenscanner Vorteile entstanden sind?
Antwort:
Ich darf grundsätzlich anmerken, dass es sich hier um geschilderte Vorgänge handelt, die sich in der Amtszeit meines Vorgängers zugetragen haben. Meine Amtszeit hat am 11.01.2007 begonnen, die von Ihnen geschildert Sachverhalte und Darstellung haben sich alle vor diesem Datum ereignet.
Fragen 12, 17 und 18, 25 bis 27, 28 bis 30, 38 bis 41, 52 bis 59:
Können Sie ausschließen, dass den BeamtInnen Ihres Ressorts im Zusammenhang mit den geradezu spektakulären Abmessungen der erforderlichen Baulichkeiten nicht aufgefallen ist, dass dafür nur schwer Platz zu finden ist?
Haben Sie oder Ihr Staatssekretär Mainoni Ihre Beamten mit der Prüfung der Eignung des Güterterminals Wels als Standort für den Röntgenscanner beauftragt?
Welche Ergebnisse hat - falls erfolgt - die Prüfung der Eignung des Güterterminals Wels als
Standort für den Röntgenscanner erbracht?
Hat Ihr Staatssekretär Mainoni die Aussagen zu den eisenbahnrechtlichen Themen (siehe Beilage)
von sich aus gemacht oder wurde er von den BeamtInnen des Ressorts beraten?
Welche Personen im BMVIT haben den Staatssekretär Mainoni zu den Aussagen im beiliegenden
Interventionsschreiben über eisenbahnrechtliche Genehmigungen veranlasst?
Welche Auskünfte wurden entsprechend dem beiliegenden Interventionsschreiben im
Zusammenhang mit eisenbahnrechtlichen Genehmigungen von den zuständigen BeamtInnen
erteilt?
Ihr Staatssekretär Mainoni philosophiert im beiliegenden Interventionsschreiben auch über
Finanzierungen abseits der Mittel gemäß Bundesbahngesetz. Es gibt hinsichtlich des
Verständnisses Ihres Staatssekretär Mainoni für sein Zuständigkeitsgebiet zu denken, dass er den
Einsatz eines fertigen Produktes, wie etwa des chinesischen Röntgen-Scanners, schon für
Forschung hält, weshalb er Mittel anspricht, die echter Forschung vorbehalten sind.
Teilen Sie die Meinung Ihres Staatssekretär Mainoni, oder geht Ihrem Verständnis nach Forschung
über Aufstellung und Verwendung eines Fertigproduktes hinaus?
Hat Ihr Staatssekretär Mainoni diese Aussage zur Verwendung von Forschungsgeldern für den
Röntgenscanner (siehe Beilage) von sich aus gemacht oder wurde er von MitarbeiterInnen des
Ressorts beraten?
Welche Auskünfte wurden entsprechend dem beiliegenden Interventionsschreiben im
Zusammenhang mit der widmungsfremden Verwendung von Mitteln, die der echten Forschung
vorbehalten sind, von den zuständigen BeamtInnen erteilt?
Das Forschungszentrum Seibersdorf wurde schon vor Monaten unter anderem von Experten der
ÖBB zu Ersetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners befragt. Laut Medienberichten hat sich
das Forschungszentrum Seibersdorf zur Ersetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners
eindeutig negativ geäußert.
Können Sie und Ihr Staatssekretär Mainoni ausschließen, dass das Forschungszentrum
Seibersdorf zur Ersetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners zu irgendeinem Zeitpunkt
andere Äußerungen getätigt hat?
Welche Auskünfte wurden Ihnen und Ihrem Staatssekretär Mainoni vom Forschungszentrum
Seibersdorf zur Ersetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners erteilt?
Wann hat Staatssekretär Mainoni erstmals das Forschungszentrum Seibersdorf oder dessen
MitarbeiterInnen zur Ersetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners befragt?
Welche Auskünfte wurden Ihren BeamtInnen vom Forschungszentrum Seibersdorf zur
Ersetzbarkeit des chinesischen Röntgenscanners erteilt?
Können Sie verbindlich ausschließen, dass BeamtInnen aus Ihrem Ressort in diese Affäre
verstrickt sind?
Welche Ihrer Staatskommissäre wurden zu welchem Zeitpunkt über den (damals noch geplanten)
Ankauf des Röntgenscanners informiert?
Was haben die von Ihnen mehrfach als so wichtig verteidigten Staatskommissäre berichtet?
Warum haben die von Ihnen mehrfach als so wichtig verteidigten Staatskommissäre auch in dieser
Causa (wieder einmal) noch nichts unternommen?
Haben Sie oder Ihre BeamtInnen im Zusammenhang mit dem von Ihnen zu genehmigenden
Rahmenplan gemäß Bundesbahngesetz für die Aufstellung des Scanners Vorsorge getroffen (die
ja beispielsweise am von Staatssekretär Mainoni so vehement erwähnten Standort Wels
Gleisumlegungen etc. mit beträchtlichen Kostenfolgen erforderlich machen dürfte)?
Hat die SCHIG oder einer Ihrer Geschäftsführer Sie oder einen Ihrer zwei Staatssekretäre auf die
Beschaffung des Scanners aufmerksam gemacht, wenn ja, wann?
Hat die SCHIG oder einer Ihrer Geschäftsführer Sie oder einen Ihrer zwei Staatssekretäre auf die
Erfordernis von Investitionen gemäß §43 Bundesbahngesetz für die Baulichkeiten zur Aufstellung
des Röntgenscanners aufmerksam gemacht, wenn nein, warum nicht?
Welche Aufträge haben Sie wann der SCHIG im Zusammenhang mit den Baulichkeiten zur
Aufstellung des Röntgenscanners erteilt?
Können Sie verbindlich ausschließen, dass Institutionen oder Personen aus Ihrem politischen
Umfeld aus der Affäre Röntgenscanner Vorteile entstanden sind?
Antwort:
Nach den mir vorliegenden Informationen waren zu keinem Zeitpunkt BeamtInnen des bmvit inhaltlich mit dieser Angelegenheit befasst. Auch wurden zu keinem Zeitpunkt seitens des Ressorts Forschungsmittel in Aussicht gestellt. Weder im Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG wurde darüber berichtet, noch ist der SCHIGmbH oder einem Ihrer Geschäftsführer die Beschaffung des angesprochenen Scanners bekannt.