1641/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.12.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0114-I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. DEZ. 2007

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

und Kollegen vom 23. Oktober 2007, Nr. 1681/J, betreffend

Nichteinhaltung von wichtigen europäischen und bundes-

gesetzlichen Umsetzungsfristen im Bereich Lärmschutz

 

 

 
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 23. Oktober 2007, Nr. 1681/J, betreffend Nichteinhaltung von wichtigen europäischen und bundesgesetzlichen Umsetzungsfristen im Bereich Lärmschutz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Grundsätzliches:

 

Die Umgebungslärm-Richtlinie der EU wurde in Österreich entsprechend den bestehenden Zuständigkeiten von Bund und Ländern getrennt umgesetzt. Da sowohl Straßen aus dem Bundes- als auch aus dem Landesstraßennetz erfasst werden, ist bei der Erstellung der strategischen Lärmkarten eine abgestimmte Vorgehensweise erforderlich. Bei der Datenerhebung wurden darüber hinaus bereits Synergien genutzt. Auch bei der Erstellung der Aktionspläne ist eine abgestimmte Vorgehensweise notwendig. Gespräche auf Expertenebene laufen dazu auf Einladung meines Ressorts bereits.

 

Mit dem Schienenlärmkataster wurde in Österreich bereits 1993 durch das seinerzeitige Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr entlang von Eisenbahn-Bestandsstrecken die Grundlage für die laufende Lärmsanierung geschaffen. Ein solches vorbildliches Konzept der Erhebung der vom Lärm betroffenen Bevölkerung und der darauf aufbauenden Aktionspläne wurde mit der Umgebungslärm-Richtlinie EU-weit für die wichtigsten Lärmemittenten etabliert.

 

Laut Umweltkontrollbericht wurden im Rahmen des im Jahr 1993 begonnenen Lärm-Sanierungsprogramms für das bestehende Schienennetz bereits Maßnahmen für 69,7 % der über den Grenzwert belasteten 312.000 Einwohner gesetzt oder entsprechende Verträge abgeschlossen. Das Investitionsvolumen für die bis Ende 2005 bereits realisierten Lärmschutzmaßnahmen beträgt rund 243 Mio. € (BMVIT 2006).

 

Das jährliche Investitionsvolumen der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft) für Lärmschutzeinrichtungen im bestehenden Streckennetz, die auf Basis der Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen aus dem Jahr 1999 (BMWA 1999) errichtet wurden, ist von rund 24 Mio. € im Jahr 2002 auf rund 58 Mio. € im Jahr 2005 angestiegen (ASFINAG 2006).

 

Zu den Fragen 1 bis 16:

 

Seitens des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie wurden auf der Grundlage des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes noch keine strategischen Umgebungslärmkarten übermittelt. Die strategischen Lärmkarten für Gebiete an Hauptverkehrsstraßen der Kategorie A und S mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr, für Gebiete an Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Kalenderjahr und für die Gebiete um den in der ersten Bearbeitungsstufe zu bewertenden Großflughafen Wien-Schwechat liegen noch nicht vor.

 

Bei der letzten Bund-Länder Koordinationsbesprechung zur Umgebungslärmumsetzung am 17. September 2007 berichteten die betrauten Experten des BMVIT und die Vertreter von ASFINAG und Bahn eine notwendige Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans.

 

Die Verschiebungen des ursprünglichen Zeitplans sind danach insbesondere darin begründet, dass das für die Befliegung beauftragte Unternehmen an einem Insolvenzverfahren beteiligt war (die Befliegung stellt einen notwendigen Bestandteil der Datenerhebung dar). Zusätzlich führten Fehleinschätzungen hinsichtlich des Bearbeitungsaufwandes bei der mit den Auswertungen der Luftbildaufnahmen betrauten ARGE zu weiteren Terminverzögerungen.

 

Die strategischen Umgebungslärmkarten sind nach Fertigstellung und Prüfung vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu übermitteln.

 

Es darf dabei darauf hingewiesen werden, dass entsprechend den bereits an die Europäische Kommission berichteten Abschnitten in dieser ersten laufenden Bearbeitungsphase strategische Lärmkarten für die Umgebung von 2.453 km Hauptverkehrsstraßen und von 604 km Haupteisenbahnstrecken zu erarbeiten sind. Da in der gesamten Europäischen Union derzeit an strategischen Lärmkarten gearbeitet wird, sind auch die fachlichen Kapazitäten bei externen Planern und Büros nicht kurzfristig ausbaubar.

 

Bei der Bund-Länder Koordinationsbesprechung zur Umgebungslärmumsetzung am 17. September 2007 berichteten die Experten des BMVIT auch bezüglich der Fertigstellung der strategischen Umgebungslärmkarten für den Großflughafen Wien-Schwechat von Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan. Die Strategischen Lärmkarten für den Flughafen Wien sind laut Experten des BMVIT aber bereits vor Fertigstellung.

 

Die strategischen Lärmkarten für den Ballungsraum Wien werden für Straßenverkehrslärm (alle Straßentypen), Schienenverkehrslärm (und damit auch den Lärm von Straßenbahnen) sowie auch Lärm von IPPC-Anlagen von Experten der Stadt Wien, MA 22, in Abstimmung mit den anderen zuständigen Stellen erarbeitet. Die Erarbeitung der Lärmkarten für den Ballungsraum Wien ist vor Fertigstellung. Auch die Erarbeitung eines abgestimmten Aktionsplanes für den Ballungsraum Wien wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und Einbeziehung aller betroffenen zuständigen Stellen bereits gestartet.

 

Nach Übermittlung der fertigen strategischen Umgebungslärmkarten für die jeweiligen Verkehrsträger an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erfolgt die Einbindung in eine Web-Geoinformationsplattform des Ressorts. Nach Einvernehmensherstellung mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erfolgt dann die umgehende Veröffentlichung.

 

Gemäß Bundeslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG) wären die Lärmkarten bis 31. Mai 2007 fertigzustellen und an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu übermitteln gewesen. Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie hat Österreich dann bis 31. Dezember 2007 einen Bericht darüber an die EK zu legen. Bis 31. Mai 2008 sind aufbauend auf den Karten Aktionspläne zu entwickeln. Auf Basis der Entwürfe dieser Aktionspläne und der zu Grunde liegenden strategischen Lärmkarten ist davor der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Über die öffentliche Auflage ist die Öffentlichkeit auch in zwei verbreiteten Tageszeitungen hinzuweisen.

Seitens BMLFUW wurden und werden die Arbeiten der verschiedenen Behörden und Stellen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Österreich maßgeblich unterstützt.

 

Zu den Fragen 17 bis 22:

 

Für Anlagen im Sinne der Anlage 3 der GewO 1994, Anlagen im Sinne der §§ 121 bis 121e des MinroG oder Anlagen, bei deren Genehmigung § 5 Abs. 3 des EG-K anzuwenden ist, wurden noch keine strategischen Umgebungslärmkarten übermittelt. In der laufenden Lärmkartenbearbeitungsstufe sind Lärmkarten für diese Anlagen für den Ballungsraum Wien, das heißt die Gemeindegebiete von Wien, Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling zu erarbeiten.

 

Verzögerungen treffen auch für die Anlagen im Sinne des Anhangs 5 Teil 1 des AWG 2002 im Ballungsraum Wien zu.

 

Wie bereits oben dargestellt, werden die strategischen Lärmkarten im Ballungsraum Wien für Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie auch Lärm von IPPC-Anlagen von Experten der Stadt Wien, MA 22, in Abstimmung mit den anderen zuständigen Stellen erarbeitet.

 

Die Erarbeitung der Lärmkarten für den Ballungsraum Wien ist vor Fertigstellung. Die Verzögerungen erklären sich auch hier durch die umfangreiche abzustimmende und zu bearbeitende Datenmenge.

 

Die Veröffentlichung der Karten wird nach Vorliegen der Lärmkarten für alle zu bearbeitenden Quellen gemeinsam erfolgen.

 

Zu den Fragen 23 bis 25:

 

Da die strategischen Umgebungslärmkarten derzeit im BMLFUW noch nicht vorliegen, kann eine mögliche grenzüberschreitende Wirkung noch nicht beurteilt werden. Gemäß § 6 Abs 13 Bundes-LärmG hat die Zusammenarbeit für die zu bearbeitenden Verkehrsträger grundsätzlich jedenfalls direkt durch den zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu erfolgen. 

Die Anlagen gemäß Bundes-LärmG im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind nur im Ballungsraum Wien zu bearbeiten. Deshalb können hier grenzüberschreitende Wirkungen jedenfalls ausgeschlossen werden.

 

Zu Frage 26:

 

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie haben die Mitgliedsstaaten der EK bis 31. 12 2007 über den Stand der Bearbeitung der Strategischen Lärmkarten und die zugehörigen Auswertungen der betroffenen Personen nach Pegelklassen zu berichten. Da diese Frist noch nicht abgelaufen ist, hat auch die EK noch keine weiteren Schritte eingeleitet.

 

Zu Frage 27:

 

Wie bereits oben dargestellt, werden die strategischen Lärmkarten im Ballungsraum Wien für alle gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zu bewertenden Lärmarten, also auch den Lärm von Straßenbahnen, von Experten der Stadt Wien, MA22, erarbeitet. Die strategischen Umgebungslärmkarten sind kurz vor Fertigstellung.

 

Auch der für die Ballungsraumbearbeitung der zweiten Stufe im Jahr 2012 pilothafte Prozess zur Erarbeitung des Aktionsplans für den Ballungsraum Wien wurde nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich mit Unterstützung durch das BMLFUW bereits gestartet.

 

Zu den Fragen 28 bis 31:

 

Ich darf hier auf die konkrete Beantwortung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.

 

Auf Einladung des BMLFUW wird noch im Dezember 2007 eine Bund-Länder Koordinationssitzung mit dem Schwerpunktthema Aktionsplanung stattfinden. Auf Grund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Verkehrsträger und die möglichen Maßnahmen ist diese frühzeitige Abstimmung der Aktionsplanung notwendig. Einzelne Bundesländer haben in ihrem Zuständigkeitsbereich auch bereits mit der Aktionsplanung begonnen.

 

Als Basis für die strategische Aktionsplanung und insbesondere weiterführende zukünftige Detailplanungen hat das BMLFUW im April 2007 das „Handbuch Umgebungslärm – Minderung und Ruhevorsorge“ veröffentlicht. Die Erfahrungen aus dem bereits begonnenen Aktionsplanungsprozess für den Ballungsraum Wien sollen jedenfalls in die österreichweite Aktionsplanung einfließen.

 

Zu Frage 32:

 

Auch hier darf ich auf die Beantwortung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.

 

Zu den Fragen 33 und 34:

 

Für die Umsetzung der strategischen Aktionspläne wurden keine Fristen vorgegeben. Eine strategische Aktionsplanung wird in vielen Bereichen auch einer vertiefenden Detailplanung zuständiger Stellen bedürfen. Es wird deshalb auch hier auf die Beantwortungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verwiesen.

 

Grundsätzlich wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Gebiete der strategischen Lärmkarten in der zweiten Bearbeitungsstufe im Jahr 2012 durch niedrigere Verkehrsleistungsschwellen sehr stark ausgedehnt werden und die bestehenden Karten der ersten Bearbeitungsstufe im Jahr 2012 hinsichtlich ihrer Grunddaten und Richtigkeit zu überprüfen sind. Damit ist durch die notwendige Auswertung der gemeldeten Personen nach den verschiedenen Pegelklassen eine wirksame Evaluierungsmöglichkeit der zwischenzeitlich gesetzten Maßnahmen geschaffen worden.

 

Zu Frage 35:

 

Hier darf ich auf die Beantwortung durch den fachlich zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.

 

Der Bundesminister: