1644/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Oktober 2007 unter der Nr. 1624/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Fördermittel des Bundes für Sportstätten gerichtet.

Grundsätzlich halte ich zu den an mich gerichteten Anfragen fest, dass aus Mitteln der Allgemeinen Bundes-Sportförderung nur Vorhaben von internationaler oder ge-samtösterreichischer Bedeutung gefördert werden. Es gibt daher grundsätzlich keine allgemeine, beziehungsweise projektbezogene Bundes-Sportförderung von Vereinen bzw. gemeinnützigen Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung. Es werden jedoch aus der Bundes-Sportförderung Pilotprojekte finanziell unterstützt, um an Hand dieser Pilotprojekte innovative Wege im Hinblick auf künftige gesamtösterrei-chische Bedeutung zu initiieren (zum Beispiel Ballsportkompetenzzentrum Klagen-furt, Bewegungskindergarten St. Veit an der Glan etc.).

Die föderale Wirkung des Einsatzes der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel des Jahres 2006 - Gesamthöhe 54 Millionen Euro - beträgt rund 65%.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:

Ø      In welcher Höhe wurden bundesweit aus Mitteln des Bundes im Zeitraum von 2004 bis 2007 Sportvereine, Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung aus Bundesmitteln gefördert?

Ø      Wie viel bekamen die einzelnen Vereine, Gemeinden, gemeinnützige Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung an Förderung (aufgegliedert nach Gemein-den, Vereinen und gemeinnützigen Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielset-zung)?

Ø      Wie viel Bundesfördermittel flossen im Zeitraum von 2004 bis 2007 in die jeweili-gen Bundesländer?


Ø      In welchen Bezirken der Steiermark - untergliedert nach Gemeinden - wurde im Zeitraum von 2004-2007 die Errichtung bzw. die Adaptierung von Fußballplätzen bzw. anderer Sportstätten mit Bundesmitteln bereits gefördert?

Förderungen im Rahmen der Allgemeinen Bundes-Sportförderung beziehen sich nicht auf Sportstätten, wie sie in der Anfrage angeführt sind.

Von den gemäß § 10 Bundes-Sportförderungsgesetz aufgeteilten Besonderen Bun-des-Sportförderungsmitteln sind von 36,322.560,- ein Sechstel der an die Österrei-chische Bundes-Sportorganisation (BSO) überwiesenen Fördermittel zweckgewidmet zur Hälfte für die Errichtung und Erhaltung von Sportstätten zu verwenden.

Die in den Jahren 2004 bis 2006 für Sportstätten verwendeten Bundes-Sportförde-rungsmitteln sind der Beilage zu entnehmen.

Die im Jahre 2007 verwendeten Bundes-Sportförderungsmittel können nämlich erst nach Berichtslegung entsprechend dem Bundes-Sportförderungsgesetz mit Ende August 2008 abschließend festgestellt werden.

Die Aufteilung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel nach Bundesländern wurde erst mit dem Inkrafttreten des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 -1. Jänner 2006 - normiert. Für die Jahre 2004 und 2005 ist daher eine Darstellung nicht möglich.

Die Aufteilung der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel 2006 nach Bundeslän-dern ist ebenfalls der Anlage zu entnehmen.

 

Zu Frage 4:

Ø        Welche Möglichkeiten haben Sportvereine, Gemeinden und gemeinnützige Insti-tutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung um Subventionen aus Bundesmittel für den Neu- Um- und Ausbau von Sportstätten lukrieren zu können?

Hinsichtlich der Allgemeinen Bundes-Sportförderung darf ich auf meine grundsätzli-chen Ausführungen verweisen.

Für den Erhalt von Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln haben Vereine die Möglichkeit, ein diesbezügliches Ansuchen an die Landesdachverbände zu stellen.

Zu den Fragen 6 bis 10:

Ø      Gibt es derzeit (auch im Hinblick auf die Euro 2008) konkrete Vorhaben des Bundes zur Förderung und Bezuschussung zur Sanierung bzw. Neuerrichtung von Sportstätten auf kommunaler/regionaler Ebene?

Ø      Wenn ja, welche Sportstätten?

Ø      Wie hoch ist diese Bezuschussung?

Ø      Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen wird ein Förder-ansuchen bei Sportstätten positiv beurteilt?

Ø      Wie hoch ist im Normalfall der durchschnittliche Anteil der Förderungen an den Gesamtkosten bei Sportstättenbauten?

Wie anfangs ausgeführt, gibt es grundsätzlich keine Bundes-Sportförderung und keine Bezuschussung zur Sanierung beziehungsweise Neuerrichtung von Sport-stätten auf kommunaler/regionaler Ebene.

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø      Gibt es Förderungen für Folgekosten?

Ø      Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher  durchschnittlichen Höhe?

Es gibt keine Bundes-Sportförderungen für Folgekosten.

Zu Frage 13:

Ø        Sind Ihnen Fälle bekannt, wo ein Projekt an sich gefördert wurde, die Folgekos-ten jedoch die finanziellen Mittel des Förderwerbers überstiegen und das geförderte Projekt bzw. Vorhaben aufgegeben werden mussten, ohne dass die Förderung zurückgezahlt wurde?

Nein, mir sind keine der angefragten Fälle bekannt.

Zu den Fragen 14 bis 16:

Ø      Gibt es für die Gewährung der Sportförderung spezielle Richtlinien und wird nach diesen Richtlinien auch die Zuerkennung oder Ablehnung   einer Förderung ent-schieden?

Ø      Wenn ja, wo wird dieser Entscheidungsvorgang dokumentiert?

Ø      Wenn nein, wer entscheidet mit welcher Begründung über Gewährung und Nicht-gewährung von Förderungen?

Die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Bundes-Sportförderungen ist das Bun-des-Sportförderungsgesetz.


Selbstverständlich gibt es zur Sicherstellung von objektiven Vergaben von Bundes-Sportförderungsmitteln Richtlinien, jeweils für jeden sportpolitischen Bereich. Nach diesen Richtlinien werden die Bundes-Sportförderungen gewährt.

Die gewährten Bundes-Sportförderungen werden transparent dargestellt. So sind beispielsweise unter http://www.topsportaustria.at die Entscheidungen des Top-Sport-Austria-Gremiums abrufbar.

Darüber hinaus sind sämtliche gewährte Bundes-Sportförderungsmittel im jeweiligen Sportbericht dargelegt. In Kürze übermittle ich den Sportbericht der Jahre 2005 und 2006 dem Parlament zur Kenntnisnahme.

Anlage

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundeskanzler übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.