1646/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0053-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1631/J-NR/2007 betreffend Nachsorgelogistik, die die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser und weiterer Abgeordneter am 11. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich aufgrund neuer Informationen durch das Land Tirol, die Asfinag und das BMVIT wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Warum arbeitet die Asfinag noch immer mit den genannten Firmen zusammen, obwohl Land Tirol und Asfinag der Arge Nachsorgelogistik das Recht eingeräumt haben, in Radfeld ab Eröffnung der dortigen Kontrollstelle und in Kundl nach Auslaufen des Nachsorgelogistik-Auftrags mit Truck-Service bzw. deren Nachfolgefirmen per Ende März 2005 tätig zu sein?
Antwort:
Nach Mitteilung der Asfinag hat diese derzeit (Stand 25.10.2007) lediglich einen Bittleih-vertrag über die Aufstellung eines Containers am Verkehrskontrollplatz Kundl mit der ARGE Nachsorgelogistik Unterland.
Die Asfinag ist rechtlich nicht verpflichtet, für die Durchführung von Nachsorgelogistikmaß-nahmen Sorge zu tragen und regelt auch nicht die Pflichten allfälliger Nachsorgelogistik-Dienstleister. Es wird lediglich als Fruchtgenussberechtiger des Liegenschaftseigentümers am Verkehrskontrollplatz Kundl eine Grundfläche für die Aufstellung eines Containers zur Verfügung gestellt.
Die Asfinag ist im Sinne des für sie geltenden Prinzips der Gleichbehandlung verpflichtet, keine privaten Dritten zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Da auf einem Verkehrskontrollplatz nicht ausreichend Platz für beliebig viele Container ist und auch zu erwarten steht, dass mehrere private Dritte einen Containerstandort begehren werden, kann von der Asfinag nur die Lösung des Abschlusses eines Bittleihvertrages akzeptiert werden.
Frage 2:
Die Bundeswirtschaftskammer fordert seit Jahren, dass der Firma Truck Service bzw. deren Nachfolgefirmen der Auftrag entzogen wird. Warum ist Ihr Ministerium dieser Forderung bislang nicht nachgekommen?
Antwort:
Mangels Zuständigkeit meines Ressorts kann dieser Forderung nicht nachgekommen werden.
Es bestand kein Auftragsverhältnis zwischen Land Tirol und der Truck Service. Die Truck Service hat auf der Kontrollstelle Kundl ihre Dienstleistungen für das Umladen überladener Schwerfahrzeuge angeboten und erhielt ihre Aufträge von den betroffenen Transportunternehmen.
Für diese Zwecke wurde der Truck Service von der Asfinag für die Dauer vom 1.3.2002 bis 28.2.2005 eine Dienstleistungskonzession gewährt bzw. ein Mietvertrag abgeschlossen. (Diese Vereinbarung wurde seinerzeit vom Land Tirol im Namen und auf Rechnung der Asfinag auf Grund eines damals bestehenden Werkvertrages zwischen Asfinag und Land Tirol getroffen). Nach Beendigung der Dienstleistungskonzession war die Truck Service bis zum Konkurs im Jahre 2007 mit Duldung der Asfinag auf der Kontrollstelle Kundl tätig.
Frage 3:
Warum wird das genannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, Geschäftszahl 2005/04/0230, Entscheidungsdatum 20070627, Veröffentlichungsdatum 20070820, negiert und warum ist eine der Nachfolgefirmen noch immer mit dem Umladen beauftragt?
Antwort:
Das zitierte VwGH-Erkenntnis steht damit in keinerlei Zusammenhang.
Wenn eine Nachfolgefirma Umladungen durchführt, so erhält diese die Aufträge nicht vom Land Tirol bzw. auch nicht von der Asfinag, sondern von den Lenkern oder Zulassungsbesitzern der überladenen Fahrzeuge.
Fragen 4 und 6:
Ist dem Ministerium bekannt, dass wegen Betrugs und betrügerischer Krida ermittelt wird? Wenn ja, seit wann?
Laut Medienberichten – auch die Anfrager legen Wert auf die Feststellung, dass die Unschuldsvermutung gilt – besteht der Verdacht, dass verschwundene Riesenbeträge als Schmiergeld verwendet worden sind. Ist dieser Verdacht dem Ministerium bekannt?
Antwort:
Hierüber ist nach Auskunft des BMVIT nichts bekannt.
Frage 5:
Warum musste die Arge Nachsorgelogistik ihre Tätigkeit bei der Kontrollstelle Kundl beenden?
Antwort:
Nach Mitteilung der Asfinag wurde mit der ARGE Nachsorgelogistik Unterland ein Bittleihvertrag hinsichtlich der Aufstellung eines Bürocontainers am Verkehrskontrollplatz Kundl abgeschlossen. Die ARGE Nachsorgelogistik Unterland ist als offen bleibende ARGE konstruiert und nimmt weitere ARGE‑Partner zu sachlichen Eintrittsbedingungen auf.
Ich darf auch auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen.
Frage 7:
Erfolgte nach dem Konkurs der Firma Truck Service eine Ausschreibung?
Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte sie?
Antwort:
Nein, es erfolgte keine Ausschreibung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann