165/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 164/J-NR/2006 betreffend ÖBB-Struktur und ÖBB- Holding-Extrawürste, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 13. Dezember 2006 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wann erfolgte die vom Rechnungshof vorgeschlagene Kontrolle der neuen ÖBB-Strukturen im Hinblick auf ihre Effizienz, und bis wann werden Sie dem Nationalrat die Ergebnisse dieser Evaluierung vorlegen?

Antwort:

Der Prüfbericht des Rechnungshofes über die Umsetzung des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 liegt derzeit noch nicht vor.

Fragen 2, 3, 6 und 10:

Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen, dass die Holding mittlerweile auf gut 150 Beschäftigte angeschwollen ist, was mit Kosten von 70 bis 80 Mio Euro pro Jahr verbunden ist, vom Personal- bis zum Mietaufwand?

Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen, dass an dieser Aufblähung dem Vernehmen nach die spezielle, buchhaltungsbetonte Arbeitsweise von Holding-Vorstand Söllinger und die sehr zentralistische, auf Duplizierung von Strukturen der Teil-AGs und -Gmbhs aufgebaute Führung durch ÖBB-Holding-Chef Huber maßgeblich beteiligt sind? Welche Schritte zur Eindämmung dessen haben Sie bzw. Ihre Vertreter in Gremien des ÖBB-Konzerns in dieser Angelegenheit wann und mit welchem Ergebnis im einzelnen gesetzt - oder haben Sie nichts getan?

Wie können Sie derart aufwendig gestaltete Entscheidungsprozesse in einem mit öffentlichen Geldern operierenden Unternehmen gegenüber den SteuerzahlerInnen als Mitfinanziers der ÖBB verantworten? Welche Schritte haben Sie bzw. Ihre Vertreter in Gremien des ÖBB-Konzerns in dieser Angelegenheit wann und mit welchem Ergebnis im einzelnen gesetzt - oder haben Sie nichts getan?


 

Welche Vorarbeiten haben Sie geleistet, um eine effizientere, u.a. auch bei der Zahl der Vorstandsmitglieder, GeschäftsführerInnen, Aufsichtsräte und damit bei Spitzengehältern, Sitzungsgeldern etc. sparsamere Neufassung der ÖBB-Struktur auf den Weg zu bringen? Welche Schritte haben Sie bzw. Ihre Vertreter in Gremien des ÖBB-Konzerns in dieser Angelegenheit wann und mit welchem Ergebnis im einzelnen gesetzt - oder haben Sie nichts getan?

Antwort:

Die Fragen der Effizienz der Beziehung zwischen der Holding und ihren Tochtergesellschaften bedürfen einer eingehenden Überprüfung, wobei auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zu evaluieren sind. Der Prüfbericht des Rechnungshofes soll dafür die Grundlagen liefern.

Es werden Maßnahmen zur laufenden Anpassung der ÖBB-Strukturen mit dem Ziel der Optimierung der Aufbauorganisation des Unternehmens zur Gewährleistung einer bestmöglichen Effizienz vorgesehen. Die verantwortungsvolle Verwendung der Mittel seitens des Managements wird dabei vorausgesetzt, weiters haben wir uns im Regierungsübereinkommen mit dem Koalitionspartner auf eine mittelfristig ausgewogene und nachhaltige Investitionspolitik verständigt.

Fragen 4, 5 und 7:

Ist Ihnen bekannt, dass aufgrund wenig belastbarer Vertrauensbeziehungen zwischen der Holdingspitze und vielen Teil-Firmen-Verantwortlichen Investitionen über einer bestimmte Schwelle (angeblich 500.000 Euro) von der Holdingspitze (Huber und Söllinger) abgezeichnet werden müssen, dass Vorlagen über dieser Schwelle daher auch in der Holding vorgeprüft werden müssen und dass extra für diese Vorprüfungen (dem Vernehmen nach 2-3) zusätzliche Leute angestellt wurden?

Ist Ihnen bekannt, dass die in Frage 4 erwähnten zusätzlich bei der ÖBB-Holding angestellten MitarbeiterInnen infolge fehlender Sachkenntnis wieder Rückfragen zu diesen Vorlagen an die Teilunternehmen stellen, womit dort ebenfalls zusätzliche Arbeitskapazität für die Bearbeitung dieser Rückfragen gebunden wird?

Ist Ihnen bekannt, dass im Rahmen der erwähnten Duplizierung von offenbar als zuwenig vertrauenswürdig für eigenständiges Arbeiten angesehenen Teilen der ÖBB-Struktur in der Holding auch zB Verkehrsdiensteverträge mit den Bundesländern auf Holding-Ebene nun nochmals extra überprüft werden, wobei dem Vernehmen nach ein vormaliger Kabinettsmitarbeiter von Bundeskanzler Schüssel sein Auskommen gefunden hat?

Antwort:

Die Ingerenzgrenzen der jeweiligen Vorstände und Aufsichtsräte bzw. Beiräte innerhalb aller ÖBB- Gesellschaften wurden durch die gesellschaftsrechtlich zuständigen Organe jeder einzelnen Gesellschaft beschlossen. Mir kommt dabei aktienrechtlich kein wie immer geartetes Weisungsrecht zu.

Die in den Fragen 4, 5 und 7 aufgeworfenen Vorwürfe bezüglich Personalentscheidungen, schlechte Arbeitskapazität von Mitarbeitern und mangelnde Fachkenntnis bei der ÖBB-Holding AG sind mir nicht bekannt, wobei ich Sie um Berücksichtigung der Tatsache meiner kurzen Amtszeit bitte.


 

Frage 8:

Ist Ihnen bekannt, dass überdies Beschäftigte der Holding im konzernweiten Vergleich zahlreiche schwer nachvollziehbaren Privilegien genießen - so müssen etwa alle Bediensteten im Konzern bei Privatgesprächen eine eigene Vorwahl vorwählen, nur bei der Holding gibt es diese Regel nicht?

Antwort:

Davon ist mir nichts bekannt, wobei ich Sie auch hier um Berücksichtigung der Tatsache meiner kurzen Amtszeit bitte.

Frage 9:

Wie stehen Sie angesichts des offensichtlichen Einsparungspotentials im Bereich der ÖBB-Holding zu von der Holdingspitze vorgebrachten Forderungen nach zusätzlichen Steuermitteln von mehreren hundert Mio Euro jährlich für die ÖBB?

Antwort:

Bei der Mittelaufstockung geht es um die erforderlichen Mittel für den Rahmenplan gemäß §43 BBG, d.h. die für die rechtzeitige Fertigstellung der vorgesehenen Infrastrukturausbauprojekte notwendigen Mittel.