1651/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.12.2007
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0102-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1648/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Der Fall ist mir aus den Medien bekannt.
Zu 2:
Es existiert eine einstweilige Verfügung der genannten Art, die allerdings nicht vom Bezirksgericht Leopoldstadt, sondern vom Oberlandesgericht Wien erlassen wurde.
Zu 3:
Die Beantwortung dieser Frage betrifft nicht die Vollziehung durch die Bundesministerin für Justiz.
Zu 4:
Ja.
Zu 5:
Diese Information entspricht den Tatsachen.
Zu 6 bis 14:
Als Exekutionsgericht ist das Bezirksgericht Leopoldstadt tätig, das ein Eintreibungsverfahren über den Betrag von 460.008 Euro eingeleitet hat. Die Verfahrensführung bot und bietet keinen Anlass für dienst- oder strafrechtliche Maßnahmen.
Im Übrigen ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dieses laufende Verfahren nicht kommentieren kann.
. Dezember 2007
(Dr. Maria Berger)