1651/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.12.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0102-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1648/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Fall ist mir aus den Medien bekannt.

Zu 2:

Es existiert eine einstweilige Verfügung der genannten Art, die allerdings nicht vom Bezirksgericht Leopoldstadt, sondern vom Oberlandesgericht Wien erlassen wurde.

Zu 3:

Die Beantwortung dieser Frage betrifft nicht die Vollziehung durch die Bundesministerin für Justiz. 

Zu 4:

Ja.

Zu 5:

Diese Information entspricht den Tatsachen.

Zu 6 bis 14:

Als Exekutionsgericht ist das Bezirksgericht Leopoldstadt tätig, das ein Eintreibungsverfahren über den Betrag von 460.008 Euro eingeleitet hat. Die Verfahrensführung bot und bietet keinen Anlass für dienst- oder strafrechtliche Maßnahmen.

Im Übrigen ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dieses laufende Verfahren nicht kommentieren kann.

 

. Dezember 2007

 

(Dr. Maria Berger)