1657/AB XXIII. GP
Eingelangt am
13.12.2007
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möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Heinz-Christian Strache und weitere Abgeordnete haben am 25. Oktober 2007 unter der ZI. 1698/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zivildiener beim Bauernbund" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt
Zu Frage 1:
Der Niederösterreichische Bauernbund ist seit dem Jahr 1981 als Rechtsträger anerkannt.
Zu Frage 2:
Im Anerkennungsbescheid wurden sechs Zivildienstplätze (bis Oktober 2000) bewilligt. Im Zeitraum Oktober 2000 bis März 2007 waren es zehn Plätze. Seit April 2007 sind zwölf Zivildienstplätze bewilligt.
Zu Frage 3:
Im Zeitraum Oktober 2005 bis Oktober 2007 wurden von der Zivildienstserviceagentur insgesamt 21 Zivildienstleistende zugewiesen. Aufzeichnungen über davor liegende Zeiträume sind nicht verfügbar.
Zu Frage 4:
Die Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen hat vom örtlich zuständigen Landeshauptmann ausschließlich nach den in § 4 ZDG angeführten Kriterien zu erfolgen.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Der Niederösterreichische Bauernbund ist Rechtsträger einer Einrichtung, die ihre Dienstleistung im Bereich der Sozialhilfe leistet. Hierbei handelt es sich weder um die Einrichtung einer Gebietskörperschaft oder eines Rechtsträgers, den eine Gebietskörperschaft durch finanzielle oder sonstige organisatorische Maßnahmen beherrscht. Derartige Rechtsträger sind daher gemäß § 28 Abs. 3 ZDG von der Vergütungsleistung ausgenommen.