1658/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.12.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am     . Dezember 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0106-I/4/2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1641/J vom 16. Oktober 2007 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Finanzierungssalden gemäß ESVG´95 im Zuge der budgetären Notifikation vom September 2007 beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Zunächst weise ich darauf hin, dass entsprechend der auf Grundlage des Artikel 10 Absatz 5 des Österreichischen Stabilitätspakts abgeschlossenen Vereinbarung mit der Bundesanstalt Statistik Österreich die Ermittlung der Haushaltsergebnisse gemäß ESVG 95 und eine Berichterstattung darüber an das österreichische Koordinationskomitee durch diese bis jeweils Ende August eines Jahres erfolgt. Den Ländern wird daraufhin die Möglichkeit geboten, zu den Berichten der Statistik Österreich Stellung zu nehmen. Der endgültige Bericht wird sodann an das österreichische Koordinationskomitee zur Beschlussfassung übermittelt.

 

Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat in den letzten Jahren auch rückwirkende Revisionen der Jahresergebnisse bereits abgeschlossener Berichtsjahre vorgenommen, wodurch es zu Abweichungen in den Ergebnissen der unterschiedlichen Berichte kommt. So ist auch dem Bericht über die Jahresergebnisse 2006 eine Überarbeitung des Berichtes 2005 angeschlossen.

 

Zum Bericht für das Jahr 2006 einschließlich der Änderungen der Ergebnisse des Jahres 2005 haben die Länder derzeit die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme, weshalb noch kein diesbezüglicher Beschluss des österreichischen Koordinationskomitees vorliegt.

 

Hinsichtlich der Entwicklung der Maastricht-Salden gemäß ESVG 95 sowie der Finanzierungssalden nach dem Österreichischen Stabilitätspakt für die einzelnen Bundesländer für die Jahre 2001 bis 2005 verweise ich auf die auszugsweise Zusammenfassung der auch der Homepage meines Ressorts unter „www.bmf.gv.at/Budget/Finanzbeziehungenzu_658/UnterlagenzumFinanz_5364/_start.htm“ im Kapitel „Österreichischer Stabilitätspakt“ im Volltext veröffentlichten Berichte in der nachstehenden Tabelle. Für das Jahr 2000 stehen keine länderweisen Daten zur Verfügung, die Daten für 2006 liegen erst als Entwurf vor, zu welchem nach Abschluss der Konsultation der Länder die Beschlussfassung des österreichischen Koordinationskomitees noch aussteht.

 

Diesen veröffentlichten Berichten können auch die Abweichungen zwischen den Maastricht-Salden gemäß ESVG 95 und den Salden nach dem Österreichischen Stabilitätspakt je Bundesland einschließlich detaillierter Überleitungen getrennt nach Bundesländern entnommen werden.

 

Tabelle 1: Länderergebnisse gemäß ESVG, in Mio. Euro

 

2001

2002

2003

2004

2005

Bgld.

+48,3

+83,9

+57,1

-55,4

-18,5

Ktn.

+91,6

+94,5

+85,0

+60,6

-34,3

Nö.

+280,5

+159,4

+303,4

+271,1

316,2

Oö. *)

+157,9

+49,4

+59,0

-207,1

-104,4

Sbg.

+127,2

+130,8

+126,5

+96,0

111,9

Stmk.

+175,7

+206,4

+175,7

+125,3

-98,9

Tirol

+136,5

+141,1

+118,9

+114,8

56,2

Vbg.

+77,4

+93,8

+92,2

+84,4

41,0

Wien

+337,7

+339,0

+312,0

+375,0

300,9

Summe

+1.432,9

+1.298,3

+1.329,8

+864,8

570,0

*) tw. unterschiedliche Auffassungen zw. Statistik Austria und OÖ (KA)

 

Quellen: Berichte über die Haushaltergebnisse der Statistik Austria (gemäß Art. 10 Abs. 1 ÖStP 2005)


Tabelle 2: Länderergebnisse gemäß ÖStP, in Mio. Euro

 

2001

2002

2003

2004

2005

Bgld.

+52,3

+88,3

+61,2

-21,3

49,9

Ktn.

+166,8

+146,8

+104,4

+99,2

-247,3

Nö.

+287,5

+320,9

+309,8

+333,4

336,5

Oö. *)

+173,9

+250,2

+241,0

+153,1

-49,1

Sbg.

+134,2

+157,1

+137,3

+104,8

127,9

Stmk.

+241,5

+233,3

+234,1

+226,6

-949,2

Tirol

+136,5

+144,6

+120,3

+115,6

82,2

Vbg.

+78,4

+95,4

+93,4

+85,5

78,8

Wien

+345,7

+353,5

+321,9

+383,9

311,3

Summe

+1.616,8

+1.790,0

+1.623,4

+1.480,9

-259,0

*) tw. unterschiedliche Auffassungen zw. Statistik Austria und OÖ (KA)

 

 

Quellen: Berichte über die Haushaltergebnisse der Statistik Austria (gemäß Art. 10 Abs. 1 ÖStP 2005)

 

Für Prognosen – so auch für jene, welche der budgetären Notifikation für das Jahr 2007 zu Grunde gelegt wurde – werden lediglich Einschätzungen zur gesamtstaatlichen Entwicklung, welche nicht auf die Ebene der einzelnen Gebietskörperschaften heruntergebrochen werden, angestellt.

 

Zu 4.:

Einige Bundesländer stehen vor der Situation, dass einige ihrer finanziellen Transaktionen hinsichtlich ihrer Maastricht-Relevanz nunmehr von der Bundesanstalt Statistik Österreich und von EUROSTAT anders beurteilt werden, als ursprünglich von den Bundesländern angenommen. Eben dies habe ich auf grundsätzlicher Ebene mit dem zuständigen Kommissar Almunia diskutiert.

 

Zu 5.:

Der Österreichische Stabilitätspakt hat sich sehr positiv auf die gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung ausgewirkt. So hält sich etwa das öffentliche Defizit im Vergleich zu den Jahren 1990 bis 2000 mit deutlich schlechteren Werten von bis zu -5,6% des BIP im Jahr 1995 seit Einführung des ÖStP 2001 nunmehr konstant zwischen 0,0% und -1,6% des BIP. Während der in prozentuellem Anteil am BIP gemessene öffentliche Schuldenstand dabei in den Jahren 1990 bis 2000 durch starke Schwankungen gekennzeichnet war, insgesamt aber von 56,1 % im Jahr 1990 über 67,9 % im Jahr 1995 auf 65,5 % im Jahr 2000 um fast 10 Prozentpunkte stieg, wurde er seit Einführung des Österreichischen Stabilitätspaktes konstant reduziert und liegt für das Jahr 2007 zufolge der September-Prognose des WIFO bei nunmehr 59,9 % des BIP.

 

Zu 6.:

Es liegen mir keine externen Evaluierungen des Österreichischen Stabilitätspakts vor, allerdings darf ich darauf hinweisen, dass die Einhaltung und Weiterentwicklung des Österreichischen Stabilitätspakts für die Finanzausgleichspartner ein ständiges Thema ist und auch im Rahmen der jüngsten Finanzausgleichsverhandlungen intensiv diskutiert wurde. So werden im neuen Österreichischen Stabilitätspakt 2008 Verbesserungen und Anpassungen verwirklicht.

 

Zu 7.:

Art. 20 Abs. 3 des Österreichischen Stabilitätspakts 2001 sieht vor, dass nach dem Außerkrafttreten der Vereinbarung für den Bund, die Länder und die Gemeinden eine Betrachtung über den gesamten Geltungszeitraum vorgenommen und festgestellt wird, ob die Verpflichtungen dieser Vereinbarung zur durchschnittlichen Erbringung der vereinbarten Stabilitätsbeiträge eingehalten wurden.

 

Gemäß dem Bericht der Bundesanstalt Statistik Österreich über die Haushaltsergebnisse 2001 bis 2004 im Sinne des Österreichischen Stabilitätspakts 2001 (Stand: August 2005) erzielten Bund, Länder und Gemeinden im über diese Jahre gerechneten Durchschnitt eine Übererfüllung der Zielwerte von gerundet 0,11 %. Aufgrund der positiven Abweichung der Gesamtsumme von den vereinbarten Stabilitätsbeiträgen ist daher unter Hinweis auf Art. 5 des Österreichischen Stabilitätspakts 2001 über die Übertragung von Überschüssen festzustellen, dass die vereinbarten Stabilitätsbeiträge erbracht wurden.

 

Für das Jahr 2005 ist zu berücksichtigen, dass die Länder Burgenland, Kärnten und Steiermark dem Österreichischen Stabilitätspakt 2005 erst mit Wirkung vom 1. Jänner 2006 beigetreten sind. Lässt man daher konsequenterweise die Ergebnisse dieser Länder außer Betrachtung, kommt man zum Schluss, dass im Hinblick auf den Umstand, dass die Haushaltsergebnisse jener Gebietskörperschaften, die im Jahr 2005 Vertragspartner des Österreichischen Stabilitätspakts 2005 waren, in Summe -1,35 % des BIP im Vergleich zu einem Ziel von -1,94 % des BIP betragen haben und die Stabilitätsbeiträge somit in Summe übererfüllt wurden, auch für das Jahr 2005 von einer Erbringung der vereinbarten Stabilitätsbeiträge auszugehen ist.

 

Zu 8.:

Die Entwicklung der finanziellen Lage der Landeshaushalte, die zuletzt durch steigende Ausgaben für die Krankenanstaltenfinanzierung und im Sozialbereich gekennzeichnet war, wurde bei den Finanzausgleichsverhandlungen berücksichtigt. Eines der wesentlichen Ziele bei der Umsetzung des neuen Österreichischen Stabilitätspakts wird sein, die Finanzpolitiken der Gebietskörperschaften laufend zu koordinieren, nicht zuletzt auch um die gemeinsamen Projekte – Stichwort 24-Stunden-Betreuung, Mindestsicherung und Kinderbetreuung – zu evaluieren.

 

Zu 9.:

In der aktuellen Wirtschaftsprognose hat das WIFO das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2007 auf 0,4% des BIP herunterrevidiert. Diese Revision nach unten ist konsistent mit der neuen Wachstumsprognose des WIFO und der Einschätzung vom Juni 2007: Gegenüber der Juni-Prognose wurde das nominelle BIP-Wachstum um 0,6%-Punkte von 5,2% (Juni- Wert) auf 5,8% nach oben gesetzt. Bei einer BIP-Elastizität von 0,5 ergibt sich daraus eine Verbesserung für das Maastricht-Defizit in einer Höhe von 0,3%-Punkten. Das WIFO hat bereits in der Juni-Prognose das Maastricht-Defizit auf 0,7% des BIP gesenkt. Gegenüber dem Ausgangswert für 2006 (laut WIFO: 1,1% des BIP) verbessert sich der Maastricht-Saldo um 0,7%-Punkte.

 

Meine zuständigen Fachabteilungen rechnen derzeit für 2007 mit einem gesamtstaatlichen Maastricht-Defizit in Höhe von 0,7% des BIP, also mit einer Verbesserung von 0,7%-Punkten gegenüber dem Ausgangswert von 1,4% für das Jahr 2006. Die Verbesserung gegenüber 2006 ist damit gleich hoch wie jene des WIFO. Der Unterschied liegt somit darin, dass mein Ressort von einer höheren Ausgangsbasis ausging, nämlich 1,4% des BIP statt 1,1%.

 

Zu 10.:

Bundesweite Richtlinien für die Erstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände gibt es seit 1949 (AÖF 1949/138). Eine einvernehmliche Vereinbarung von Bund, Ländern und Gemeinden gibt es dazu seit 1974. Derzeit ist die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997, VRV, in Kraft.

 


Zu 11. bis 14.:

Als Ergebnis der Gespräche und Diskussionen in der Arbeitsgruppe „Haushaltsrechtsreform“, welcher auch der Anfragesteller angehörte, war auch in den ersten Entwürfen der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen vorgesehen, dass die Länder und Gemeinden die neuen Grundsätze der Haushaltsführung – wie sie im ab 1. Jänner 2013 in Kraft tretenden Art. 51 Abs. 8 formuliert sind – anwenden können. Es handelte sich dabei um eine Kann-Bestimmung, das heißt, es wäre im Ermessen der Länder und Gemeinden gelegen, ob und wie die genannten Grundsätze für Länder und Gemeinden nach den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Die Länder und Gemeinden lehnten jedoch diese vom Bund vorgegebene Bestimmung ab und artikulierten ihren vehementesten Widerstand. Um diese wichtige Haushaltsrechtsreform nicht zu gefährden, erfolgte die Streichung dieser ursprünglich vorgesehenen Bestimmung.

 

Ich bin davon überzeugt, dass, wenn der Bund dieses neue, moderne Haushaltsrecht entwickelt hat, dann auch der Anreiz für die Länder und Gemeinden so groß sein wird, dass sie freiwillig dem Beispiel des Bundes folgen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer eh.