1661/AB XXIII. GP

Eingelangt am 17.12.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl und GenossInnen haben am 17. Oktober 2007 unter der Nummer PA 1645/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffendPersonenschutz für den Landeshauptmann von Niederösterreich, Dr. Erwin Pröll" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

In den letzten 5 Jahren wurde für keinen Landeshauptmann Personenschutz durchgeführt.

Zu Fragen 2 bis 4:

Siehe Beantwortung zu Frage 1.

Zu Frage 5:

Im Allgemeinen sind bei öffentlichen Veranstaltungen ab einer gewissen Größe auch uniformierte   Polizeibeamtinnen   und  -beamte  für  sicherheits-  oder  verkehrspolizeiliche Maßnahmen vor Ort.

Es kann aufgrund der Gefährdungsanalyse bzw. aufgrund sonstiger sicherheitsrelevanter Umstände personenbezogener Veranstaltungsschutz angeordnet werden.

Zu Frage 6:

Der Exekutiveinsatz ist anlassbezogen und richtet sich nach den behördlichen Aufträgen.

Zu Frage 7:

Unmittelbarer   Personenschutz   wird    in   Österreich   grundsätzlich   vom   EKO   Cobra

durchgeführt.

Zu Frage 8:

Siehe Beantwortung zur Frage 1.

Zu Frage 9:

Siehe Beantwortung zur Frage 1.

Zu Frage 10:

Für Veranstaltungsschutz können österreichweit Überstunden anfallen.

Zu Frage 11:

Siehe Beantwortung zur Frage 1.

Zu Frage 12:

Der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit ist als Aufgabe der Sicherheitspolizei im Sicherheitspolizeigesetz festgelegt und in der Wertigkeit anderen polizeilichen Aufgaben gleichgestellt. Die Leistung- und Zuweisung von notwendigen Überstunden innerhalb der Exekutive erfolgt anlassbezogen - und ist keinesfalls im Zusammenhang mit einer behaupteten Überstundenreduzierung zu sehen.

Zu Frage 13:
Nein.