1661/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.12.2007
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möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl und GenossInnen haben am 17. Oktober 2007 unter der Nummer PA 1645/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personenschutz für den Landeshauptmann von Niederösterreich, Dr. Erwin Pröll" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In den letzten 5 Jahren wurde für keinen Landeshauptmann Personenschutz durchgeführt.
Zu Fragen 2 bis 4:
Siehe Beantwortung zu Frage 1.
Zu Frage 5:
Im Allgemeinen sind bei öffentlichen Veranstaltungen ab einer gewissen Größe auch uniformierte Polizeibeamtinnen und -beamte für sicherheits- oder verkehrspolizeiliche Maßnahmen vor Ort.
Es kann aufgrund der Gefährdungsanalyse bzw. aufgrund sonstiger sicherheitsrelevanter Umstände personenbezogener Veranstaltungsschutz angeordnet werden.
Zu Frage 6:
Der Exekutiveinsatz ist anlassbezogen und richtet sich nach den behördlichen Aufträgen.
Zu Frage 7:
Unmittelbarer Personenschutz wird in Österreich grundsätzlich vom EKO Cobra
durchgeführt.
Zu Frage 8:
Siehe Beantwortung zur Frage 1.
Zu Frage 9:
Siehe Beantwortung zur Frage 1.
Zu Frage 10:
Für Veranstaltungsschutz können österreichweit Überstunden anfallen.
Zu Frage 11:
Siehe Beantwortung zur Frage 1.
Zu Frage 12:
Der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit ist als Aufgabe der Sicherheitspolizei im Sicherheitspolizeigesetz festgelegt und in der Wertigkeit anderen polizeilichen Aufgaben gleichgestellt. Die Leistung- und Zuweisung von notwendigen Überstunden innerhalb der Exekutive erfolgt anlassbezogen - und ist keinesfalls im Zusammenhang mit einer behaupteten Überstundenreduzierung zu sehen.
Zu Frage 13:
Nein.