1663/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.12.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
GZ: BMWF-10.000/0214-C/FV/2007 |
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien,13. Dezember 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1758/J-NR/2007 betreffend Studienplätze in Psychologie, Betriebswirtschaft und Publizistik, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Die Finanzierung der österreichischen Universitäten erfolgt nicht auf Basis von Studienplätzen, sondern geht von der Einheit von Forschung und Lehre aus und sieht Globalbudgets für die Universitäten ohne Differenzierung nach Studienrichtungen vor. Diese Globalbudgets werden zum Teil über Indikatoren der Gesamtuniversität berechnet und zum Großteil in Leistungsver-einbarungen festgelegt. In den Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2007 – 2009 (1. Periode) wurde mit den Universitäten die gesamtheitliche Fortführung des bestehenden Leistungsangebots und die Etablierung zusätzlicher Schwerpunkte vereinbart. Die anzu-bietenden Studien sind in den Leistungsvereinbarungen aufgezählt. Wenn sich während der Leistungsvereinbarungsperiode die Studierendenzahlen in einzelnen Studienrichtungen nach oben oder unten verändern, bleibt das vereinbarte Globalbudget einer Universität dennoch gleich, die Universität kann (und muss) aber intern frei über den Einsatz der Mittel verfügen.
Zu Fragen 3 bis 5:
Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung liegen nur Daten der Gesamt-universitäten vor. Daraus können allgemeine Durchschnittswerte ermittelt, nicht aber die Aufwendungen für einzelne Studienrichtungen abgeleitet werden. Die Aufgliederung nach Studienrichtungen ist, da die Finanzierung, wie erwähnt, nicht nach Studienplätzen erfolgt, für die Leistungsvereinbarungen nicht maßgeblich.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.