1665/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0021-I/PR3/2007 DVR:0000175
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1660/J-NR/2007 betreffend geplante Postamtsschließungen im Bundesland Salzburg, die die Abgeordneten Dr. Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen am 17. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg möchte ich feststellen, dass die Österreichische Post AG (ÖPAG) seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist. Ungeachtet dessen, habe ich bei der ÖPAG Erkundigungen eingeholt. Alle Antworten entsprechen den Auskünften der Österreichischen Post AG.
Fragen 1 und 2:
Werden die oben genannten Postämter tatsächlich geschlossen?
Wenn ja, bis wann?
Antwort:
Die Schließung des Postamtes 5035 Salzburg-Flughafen erfolgte laut Auskunft der Österreichischen Post AG mit 31. Oktober 2007; die Schließung der Postämter 5083 Gartenau-St. Leonhard und 5722 Niedernsill erfolgte jeweils mit 30. November 2007 und die Schließung des Postamtes 5409 Hallein ist für 31. Jänner 2008 vorgesehen.
Frage 3:
Was wird mit den Mitarbeitern in den betroffenen Postämtern geschehen?
Antwort:
Laut Auskunft der Österreichischen Post AG wird es aufgrund der Postamtsschließungen nicht zu Kündigungen kommen.
Frage 4:
Was ist der Grund für die Schließung der Postämter?
Antwort:
Die Österreichische Post AG unterliegt als Aktiengesellschaft den Bestimmungen des Aktienrechtes und ist somit zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet.
Von den 357 Postämtern, deren Schließung im Jahre 2005 vorgesehen war, wurden insgesamt 47 Postämter über einen längeren Zeitraum (bis zu zwei Jahren) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beobachtet.
Laut Auskunft der Österreichischen Post AG ist bei den Postämtern 5035 Salzburg-Flughafen, 5083 Gartenau-St. Leonhard, 5722 Niedernsill und 5409 Hallein trotz Verlängerung des Beobachtungszeitraums und der Durchführung von verschiedenen umsatzfördernden und kostensenkenden Maßnahmen seitens der Österreichischen Post AG (wie z.B. Änderung der Öffnungszeiten, Ausweitung der Produktpalette, etc.) eine dauernde kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage nicht möglich.
Frage 5:
Gibt es Alternativen?
Antwort:
Die Österreichische Post AG ist laut Postgesetz und der Post-Universaldienstverordnung verpflichtet, die flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen zu allgemein erschwinglichen Preisen sicherzustellen.
Schließungen von Postämtern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine kostendeckende Führung der Filiale dauerhaft ausgeschlossen werden muss und die Erbringung des Universaldienstes durch eine alternative Lösung gewährleistet wird.
In Hallein wird als Alternativlösung ein Post.Partner eingerichtet. Am Salzburger Flughafen und in Niedernsill ist jeweils eine Post.Servicestelle vorgesehen. In Gartenau-St. Leonhard wird ein Landzusteller bzw. eine Landzustellerin die Versorgung mit Postdienstleistungen sicherstellen. Landzusteller und Landzustellerinnen versorgen die Bevölkerung in ländlichen Regionen mit Postdienstleistungen, die Aufgabe von Paketen oder die Einzahlung auf ein Sparbuch ist direkt bei ihm bzw. ihr möglich.
Frage 6:
Wurde mit den betroffenen Gemeinden bereits Kontakt aufgenommen und mit den Bürgermeistern gesprochen?
Antwort:
Laut Postgesetz und Post-Universaldienstverordnung darf die Schließung eines Postamtes auch nur dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde rechtzeitig informiert, und die Alternativlösung im Einvernehmen mit der Gemeinde gefunden wurde.
Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden wurden informiert und bei der Entwicklung von Alternativlösungen einbezogen.
Frage 7:
Welche Auswirkungen wird die Schließung dieser Zustellbasen auf die Postkunden haben?
Antwort:
Bei den genannten Postämtern handelt es sich laut ÖPAG nicht um Zustellbasen.
Trotz der Schließungen der Postämter ist laut Auskunft der Österreichischen Post AG eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen auch für die Zukunft gesichert.
Nach dem Postgesetz und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung ist die österreichische Post AG als Universaldienstleister verpflichtet, den Nutzern ständig Postdienstleistungen flächendeckend in entsprechender Qualität zur Verfügung zu stellen
Frage 8:
Ist mit weiteren Schließungen von Postämtern im Bundesland Salzburg zu rechnen?
Antwort:
Von einer beabsichtigten Schließung weiterer Postämter im Bundesland Salzburg ist meinem Ressort nichts bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann