1668/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0055-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,     11. Dezember 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1650/J-NR/2007 betreffend Polizei-Lotsung für Gusenbauer, die die Abgeordneten Harald Vilimsky und KollegInnen am 17. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Rechtsnormen decken die von Pöttler angesprochene „Polizei-Lotsung“?

 

Antwort:

Eine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist gemäß § 26 StVO bei Einsatzfahrten und gemäß § 26a StVO durch Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, soweit dies für die Ausübung des Dienstes erforderlich ist, zulässig. Der konkrete Begriff „Polizei-Lotsung“ ist kein terminus technicus der StVO. Bei der anfragegegenständlichen Fahrt von Wien nach Wels erfolgten Maßnahmen im Rahmen des § 26 Straßenverkehrsordnung („Lotsung“) und der §§ 22 und 48 des Sicherheitspolizeigesetzes (Personenschutz).

 

Fragen 2 bis 4:

Gibt es von Ihrem Ministerium Sondergenehmigungen, welche eine Überschreitung der allgemein gültigen Höchstgeschwindigkeiten erlauben?

 

Wenn ja, wie viele?

 

Wenn ja, für welche Personen genau und mit welcher Begründung?

 

Antwort:

In meinem Ministerium gibt es keine derartigen Sondergenehmigungen.

 

Gemäß Art. 11 B-VG fällt die Materie „Straßenpolizei“ hinsichtlich der Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder. Eine Ausstellung solcher Genehmigungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ist daher rechtlich nicht möglich.

 

Fragen 5 und 6:

Welche Regierungsmitglieder haben eine Jahreskarte für die ÖBB?

 

Welche Regierungsmitglieder haben eine Vorteilkarte für die ÖBB?

 

Antwort:

Inwieweit Regierungsmitglieder eine Jahreskarte bzw. eine Vorteilskarte für die bzw. bei den ÖBB besitzen ist mir nicht bekannt. Eine Kompetenz des Verkehrsministers dafür gibt es nicht, dies fällt in die Entscheidung jedes einzelnen Regierungsmitgliedes.

 

Frage 7:

Werden Sie auf Ihre Regierungskollegen und Regierungskolleginnen einwirken, damit diese verstärkt mit der Bahn fahren werden?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Ohne in die Entscheidungssphäre einzelner Regierungsmitglieder eingreifen zu wollen, ist es im Kreise der Bundesregierung und wie ich hoffe auch darüber hinaus bekannt, dass ich mich im Sinne der Forcierung umweltschonender Verkehrsträger für die Bahn und deren Nutzung einsetze.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann