1670/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0023-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am  11. Dezember  2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1678/J-NR/2007 betreffend Schließung von Postämtern in Oberösterreich, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 23. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg darf ich festhalten, dass die Österreichische Post AG (ÖPAG) seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung des Bundes mehr ist. Fragen, die sich auf wirtschaftliche (kapitalmarktrelevante) Daten oder sonstige interne

Unternehmensangelegenheiten beziehen kann ich Ihnen dadurch nicht beantworten.

 

Ungeachtet dessen habe ich bei der Österreichischen Post AG Informationen zu dieser Anfrage eingeholt. Alle Antworten entsprechen den Auskünften der ÖPAG.

 

Frage 1:

Aus welchen  Gründen werden die Postämter in Hagenberg, Niederwaldkirchen, Kopfing und Oftering als nicht kostendeckend betreibbar eingestuft? Wir ersuchen Sie um konkrete Angaben zu den Defiziten.

 

Antwort:

Von den 357 Postämtern, deren Schließung im Jahre 2005 vorgesehen war, wurden insgesamt 47 Postämter über einen längeren Zeitraum (bis zu zwei Jahren) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beobachtet; bei insgesamt 19 Postämtern, darunter 4064 Oftering, 4174 Niederwaldkirchen, 4232 Hagenberg und 4794 Kopfing ist laut Auskunft der Österreichischen Post AG eine kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage nicht möglich.

 

Aus den bereits eingangs erwähnten Gründen kann ich Ihnen zu den Defiziten der Postämter keine Auskunft geben.

 

Frage 2:

Welche Anstrengungen wurden bisher unternommen, um den Umsatz in diesen Postämtern zu steigern?

 

Antwort:

Laut Auskunft der Österreichischen Post AG wurden verschiedene umsatzfördernde und kostensenkende Maßnahmen seitens der ÖPAG (wie z.B. Änderung der Öffnungszeiten, Ausweitung der Produktpalette, etc.) durchgeführt.

 

Frage 3:

Wann wurden die betroffenen Gemeinden informiert? Seit wann stehen die Vertreter der Post AG in Verhandlungen mit den Gemeinden?

 

Antwort:

Nach Informationen der ÖPAG wurden die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden
entsprechend den Vorgaben der Post-Universaldienstverordnung informiert und bei der Entwicklung von Alternativlösungen einbezogen.

 

Frage 4:

Wodurch ist sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden alle erforderliche Postdienstleistung garantiert bekommen?

 

Antwort:

Als Ersatz für die Postämter 4064 Oftering und 4232 Hagenberg ist laut ÖPAG jeweils ein Post.Partner vorgesehen.

Für die Postämter 4174 Niederwaldkirchen und 4794 Kopfing ist jeweils eine

Post.Servicestelle als Ersatz geplant.

Die Österreichische Post AG ist laut Postgesetz und der Post-Universaldienstverordnung verpflichtet, die flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen zu allgemein erschwinglichen Preisen sicherzustellen.

Eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen ist laut Auskunft der Österreichischen Post AG auch für die Zukunft gesichert.

 

Fragen 5 und 6:

Können Sie ausschließen, dass weitere Postämter in Oberösterreich von einer Schließung betroffen sind? Wenn nein, warum nicht?

 

Wenn nein, welche Postämter sind weiterhin gefährdet?

 

Antwort:

Von einer beabsichtigten Schließung weiterer Postämter in Oberösterreich ist meinem Ressort nichts bekannt.

 

Frage 7:

Der Generaldirektor der Post AG, Anton Wais, hat aus Anlass seines Besuchs beim heurigen Gemeindetag – dem jährlichen Spitzen-Event des Österreichischen Gemeindebundes – im September Postamtsschließungen für die nächsten fünf Jahre explizit ausgeschlossen. Konkret sagte GD Wais auf die Frage „Der Präsident des Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer, hat einen Wunsch ausgesprochen, dass nämlich jetzt ein für allemal Schluss sein möge mit Postamtsschließungen. Können Sie ihm diesen Wunsch erfüllen?“ ganz klar „Ja wir können das aus heutiger Sicht sagen, und heutige Sicht ist immer fünf Jahre im voraus (vgl. Zeitschrift „KOMMUNAL“).

Wie erklären Sie als zuständiges Regierungsmitglied angesichts dieser eigentlich unmissverständlichen Aussage die dennoch betriebene Schließung von Postämtern innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums?

 


Antwort:

Die in Rede stehenden Postamtsschließungen betreffen Postämter, deren Schließung bereits im Jahre 2005 beabsichtigt war und die jedoch einer Beobachtung unterzogen wurden, ob vielleicht doch eine kostendeckende Betriebsführung möglich ist.

Von den 357 Postämtern, deren Schließung im Jahre 2005 vorgesehen war, wurden insgesamt 47 Postämter über einen längeren Zeitraum (bis zu zwei Jahren) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beobachtet; bei insgesamt 19 Postämtern ist laut Auskunft der Österreichischen Post AG eine kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage nicht möglich.

 

Fragen 8 und 9:

Welche Verbesserungen bei der – in den letzten Jahren immer wieder auch von SPÖ-Seite im Zusammenhang mit Postdienststellen-Schließungen massiv als unzureichend kritisierten – Post-Universaldienstverordnung bereiten Sie konkret für welchen Zeitpunkt vor?

 

Falls Sie keine Verbesserungen vorbereiten – warum nicht?

 

Antwort:

Es ist derzeit keine Veränderung der Post-Universaldienstverordnung beabsichtigt.

Die Vorgangsweise bei der Schließung eines Postamtes ist im § 4 des Postgesetzes

und in der Post-Universaldienstverordnung geregelt, wobei der zitierte § 4 im Zuge der Postgesetznovelle vom 1. März 2006, BGBl. I Nr. 2/2006, neu gefasst wurde.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Werner Faymann