1671/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0015-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1682/J-NR/2007 betreffend Nichteinhaltung von wichtigen europäischen und bundesgesetzlichen Umsetzungsfristen im Bereich Lärmschutz, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 23. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 16 und 20:
Wann haben Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte für sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr zugänglich gemacht bzw. als Bericht übermittelt?
Falls Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese strategische Umgebungslärmkarte nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt haben:
a) Welche Begründung gibt es dafür?
b) Was haben Sie unternommen, um dieses Versäumnis schnellstmöglich auszubessern?
c) Wann werden Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft diese strategische Umgebungslärmkarte zugänglich machen?
Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte der Öffentlichkeit zugänglich machen?
Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, z.B. im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?
Wann haben Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Kalenderjahr zugänglich gemacht bzw. als Bericht übermittelt?
Falls Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese strategische Umgebungslärmkarte nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt haben:
a) Welche Begründung gibt es dafür?
b) Was haben Sie unternommen, um dieses Versäumnis schnellstmöglich auszubessern?
c) Wann werden Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese strategische Umgebungslärmkarte zugänglich machen?
Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte der Öffentlichkeit zugänglich machen?
Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, z.B. im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?
Wann haben Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte für Großflughäfen – d.h. konkret für den Flughafen Wien-Schwechat - zugänglich gemacht bzw. als Bericht übermittelt?
Falls Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese strategische Umgebungslärmkarte nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt haben:
a) Welche Begründung gibt es dafür?
b) Was haben Sie unternommen, um dieses Versäumnis schnellstmöglich auszubessern?
c) Wann werden Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese strategische Umgebungslärmkarte zugänglich machen?
Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehene strategische Umgebungslärmkarte der Öffentlichkeit zugänglich machen?
Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, z.B. im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?
Wann haben Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die nach dem Bundes-LärmG für spätestens 31.5.2007 vorgesehenen strategischen Umgebungslärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern für alle in solchen Gebieten gelegenen Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen gemeinsam mit den von den Landeshauptleuten bis 31.3.2007 beizusteuernden Informationen über Straßenbahnstrecken jeweils zugänglich gemacht bzw. als Bericht übermittelt?
Falls Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese strategische Umgebungslärmkarte nicht fristgerecht zugänglich gemacht bzw. übermittelt haben:
a) Welche Begründung gibt es dafür?
b) Was haben Sie unternommen, um dieses Versäumnis schnellstmöglich auszubessern?
c) Wann werden Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft diese strategische Umgebungslärmkarte zugänglich machen?
Wann werden Sie diese zur Veröffentlichung per 31.5.2007 vorgesehenen strategischen Umgebungslärmkarten der Öffentlichkeit zugänglich machen?
Sollten Sie diesen Zeitpunkt immer noch nicht nennen oder abschätzen können – was sind die konkreten Ursachen dafür, z. B im Hinblick auf die Einvernehmensherstellung?
Welche Schritte seitens der EU-Institutionen sind im Hinblick auf die zahlreichen nicht eingehaltenen Umsetzungsfristen a) wann bereits erfolgt, b) für wann angekündigt?
Antwort:
Zu diesen Fragen darf ich auf die Anfragebeantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1681/J des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.
Fragen 17 bis 19:
Bei welchen der bisher genannten strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten wurden voraussichtlich grenzüberschreitende Wirkungen von Umgebungslärm konstatiert und daher bei der Ausarbeitung der strategischen Umgebungslärmkarten oder strategischen Teil-Umgebungslärmkarten mit den betroffenen Nachbarstaaten zusammengearbeitet?
In welcher Weise erfolgte diese Zusammenarbeit konkret?
Auf welchen Grundlagen wurde dort, wo keine Zusammenarbeit erfolgte, festgestellt bzw. festgelegt, dass keine grenzüberschreitende Wirkungen von Umgebungslärm besteht?
Antwort:
In kleinen Teilbereichen zweier hochrangigen Straßen bei den Grenzübergängen Suben und Kufstein werden voraussichtlich grenzüberschreitende Auswirkungen auf Grund der parallel zur Staatsgrenze verlaufenden Autobahn gegeben sein. Eine Kontaktaufnahme durch Österreich mit dem betreffenden Nachbarstaat wurde bereits durchgeführt.
An den übrigen Grenzübergängen queren die Bundesstraßen A und S mehr oder weniger senkrecht die Staatsgrenze, sodass hier nur geringfügige (d.h. räumlich begrenzte) wechselseitige Auswirkungen angenommen werden können. In der konkreten Bearbeitung wird das Rechenmodell rund 1,5 – 2,0 km auf den jeweiligen Nachbarstaat ausgedehnt, um zumindest bis zur Staatsgrenze möglichst exakte Ergebnisse und keine an der Grenze abgeschnittene Lärmbetrachtung zu erhalten.
In der ersten Phase der Umsetzung ist bei Haupteisenbahnstrecken - diese betrifft Strecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Kalenderjahr - keine grenzüberschreitende Wirkung von Umgebungslärm zu erwarten.
Fragen 21 bis 26:
Wie weit sind nach Ihrem Wissensstand die Arbeiten für die gemäß § 7 Abs. 1 des Bundes-LärmG bis 31.3.2008 durch den jeweils zuständigen Landeshauptmann auszuarbeitenden Aktionspläne zur Lärmminderung für Gebiete an Straßenbahnstrecken für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern für alle in solchen Gebieten gelegenen Straßenbahnstrecken gediehen?
Wie weit sind die Arbeiten für die gemäß § 7 Abs. 2 des Bundes-LärmG bis 31.5.2008 durch Sie auszuarbeitenden Aktionspläne zur Lärmminderung für Gebiete an sämtlichen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr gediehen?
Wie weit sind die Arbeiten für die gemäß § 7 Abs. 2 des Bundes-LärmG bis 31.5.2008 durch Sie auszuarbeitenden Aktionspläne zur Lärmminderung für Gebiete an Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Kalenderjahr gediehen?
Wie weit sind die Arbeiten für die gemäß § 7 Abs. 2 des Bundes-LärmG bis 31.5.2008 durch Sie auszuarbeitenden Aktionspläne zur Lärmminderung für Gebiete an Großflughäfen gediehen?
Wie weit sind die Arbeiten für die gemäß § 7 Abs. 2 des Bundes-LärmG bis 31.5.2008 durch Sie auszuarbeitenden Aktionspläne für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern für alle Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen gediehen?
Können Sie zusagen, dass die in den Fragen 21 bis 25 angesprochenen Aktionspläne pünktlich vorliegen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die strategischen Lärmkarten befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Die Aktionspläne werden derzeit so weit wie möglich im Konzept erarbeitet und werden erst nach Vorliegen der strategischen Teillärmkarten fertig gestellt.
Fragen 27 bis 29:
Welche Fristen sind für die Umsetzung der in diesen Aktionsplänen enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung vorgesehen, die ja erst konkrete Änderungen für die betroffenen BürgerInnen bringen?
Falls keine Fristen von dritter Seite vorgesehen bzw. vorgegeben sind – welchen Umsetzungszeitpunkt werden Sie selbst vorgeben?
Welche konkreten Maßnahmen bereiten Sie im Hinblick auf die Reduktion (!) des bestehenden Fluglärms im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb am Flughafen Schwechat und den An- und Abflügen dieses Flughafens im einzelnen vor und bis wann wird welche konkrete Reduktion der derzeit in einigen Teilen Wiens, Niederösterreichs und des Burgenlandes unzumutbar hohen Fluglärmbelästigung erfolgen?
Antwort:
In Österreich wurden bisher bereits umfangreiche Lärmsanierungskonzepte an bestehenden Verkehrswegen umgesetzt. Bekanntlich gibt es bereits seit mehr als 10 Jahren diesbezügliche Programme, wobei insbesondere die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken und die Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen im Zuge von Bestandssanierung bei Bundesstraßen der Kategorien A und S anzuführen sind. Es darf daher ohne Übertreibung behauptet werden, dass Österreich auf dem Gebiet des Lärmschutzes sowohl bei Eisenbahnen als auch bei Straßen eine Vorreiterrolle eingenommen und damit europaweit eine Vorbildfunktion ausgeübt hat.
Zur Verwirklichung der umweltpolitischen Zielsetzungen wurden bereits vor mehr als 10 Jahren Regelungen geschaffen, durch welche eine einheitliche schalltechnische Behandlung von Eisenbahnstrecken und hochrangigen Straßen sichergestellt wurde; insbesondere sind in diesem Zusammenhang anzuführen:
Ich kann daher versichern, dass die bereits seit Jahren laufenden Lärmsanierungsprogramme an bestehenden hochrangigen Straßen und an Eisenbahnstrecken, welche in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland österreichweit prioritätenmäßig festgelegt und durchgeführt werden, auch in den nächsten Jahren fortgeführt und in die Aktionspläne Eingang finden werden. Die Lärmsanierungsprogramme werden stufenweise umgesetzt, wobei die einzelnen Maßnahmen zu jenem Zeitpunkt gesetzt werden, zu welchem sämtliche erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Genehmigungen, Grundeinlösen) gegeben sind und die finanzielle Bedeckung gesichert ist.
Hinsichtlich der konkreten Maßnahmen ist auf die Aktionsplanung zur Lärmminderung für Gebiete an Großflughäfen zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann