1675/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.500/0004-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1742/J-NR/2007 betreffend Funklöcher im inneralpinen Raum als Gefahr für die Luftraumsicherheit, die die Abgeordneten Peter Haubner und KollegInnen am 7. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich – nach Einholung einer Stellungnahme der Austro Control GmbH, die als Grundlage für die Beantwortung heranzogen wurde - wie folgt zu beantworten:
Generelle Anmerkungen
Die Austro Control GmbH führt routinemäßige Messflüge über ganz Österreich durch, bei welchen unter anderem die Flugfunkbedeckung untersucht wird. Bei keinem dieser Messflüge wurde bisher ein (technischer) Mangel aufgezeichnet.
Die Ausbreitungsbedingungen der in der Luftfahrt zur Anwendung kommenden Frequenzen (108-137 MHz) sind von der quasioptischen Verbindung, aber auch von der Senderleistung (gemessen in Watt), abhängig. Dies kann verdeutlichen, dass es der Austro Control GmbH nicht möglich sein kann, Österreich flächendeckend mit VHF Flugfunkabdeckung, was Sichtflüge im unkontrollierten Luftraum betrifft, zu versorgen. Für kontrollierte Flüge nach Instrumentenflugregeln ist eine 100% Versorgung gegeben.
Frage 1:
Wie viele Flugbewegungen gab es in den vergangenen fünf Jahren auf Basis des Sichtfluges? (Bitte für jedes Jahr monatlich auflisten).
Antwort:
Flüge innerhalb der FIR (Flight Information Region) Österreich und außerhalb der Kontrollzonen sind nicht flugplan- oder anderswie meldepflichtig und daher nicht erfassbar. Selbst die Registrierung von Kontakten bei FIC (Flight Information Centre) ist keine Verhältniszahl von Sichtflugverkehrszahlen.
Frage 2:
Gibt es eine Beschwerdestelle für Ausfälle des Flugfunknetzes? Wenn ja, wie viele Beschwerden gab es in den letzten fünf Jahren? Wenn nein, warum nicht und wie wird die Arbeit der Austro-Control GmbH im Bereich der Serviceleistungen für den Sichtflug evaluiert?
Antwort:
Es gibt eine Beschwerdestelle, dies ist die Kontroll/Informationsfrequenz, auf welcher ein Hinweis über mangelhafte Flugfunküberdeckung (oder jede andere Anmerkung) „abgesetzt“ werden kann. In der Regel übergibt der diensthabende Flugverkehrsleiter diese Meldung an den Supervisor, von dort wird diese Meldung an das Service Control Center weitergeleitet, soweit es sich um eine technische Meldung (wie im Falle eines Funkproblems) handelt. Ab diesem Zeitpunkt wird diese Meldung mit einer „Ticketnummer“ als Incident geführt und durch den technischen Dienst prozessorientiert behandelt. Das Ergebnis über die Untersuchung/Behebung wird wiederum an den Supervisor zurück gemeldet. Dieses Verfahren macht im Wesentlichen keinen Unterschied zwischen Sicht- oder Instrumentenflug, steht also jedem Piloten in dieser Form uneingeschränkt zur Verfügung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Anomalien anhängig.
Frage 3:
Welche Minimalversorgung mit zivilem Flugfunknetz wird durch das geltende Luftfahrtgesetz verlangt?
Antwort:
Die internationale Vorschrift der ICAO, Annex 10, Volume III, Part 2 in der geltenden Fassung, gibt Vorgaben über die minimalen technischen Anforderungen im Hinblick auf Feldstärken vor, das nationale Recht ist dieser Anforderung folgend. Die Antwort dieser Frage ergibt sich nicht aus geforderten flugfunktechnischen Minimumanforderungen, sondern aus den Aufgaben der Austro Control GmbH als Flugsicherungsbetrieb (Fluginformationsdienst, Flugverkehrskontrolldienst und Such- und Rettungsdienst). In der Natur der Sache liegt, Informationsdienst nur so weit als praktikabel ausüben zu können und im konkreten Anlassfall ist ein inneralpin nach Sichtflugregeln durchgeführter Flug der Sparte Fluginformationsdienst zuzuordnen (nicht Kontrolldienst!).
Im Raum Mauterndorf beginnt der kontrollierte Luftraum (ICAO Klasse „E“) in 11500 FT/3500 Meter MSL. Ab dieser Höhe gibt es so genannte „kontrollierte Flüge“, welche nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden und für welche die Flugverkehrskontrolle der Austro Control GmbH die Verantwortung trägt, was die Staffelung zwischen solchen Flügen zueinander betrifft. Selbstverständlich gibt es für alle kontrollierten Lufträume Österreichs mit solchen Instrumentenflügen die entsprechende Frequenzbedeckung um dieser internationalen Verpflichtung zur Staffelung nachzukommen.
Der Luftraum im Raum Mauterndorf unterhalb von 3500 Metern MSL ist so genannter „unkontrollierter Luftraum“ (Luftraumklasse „G“). In diesem Luftraum sind nur Sichtflüge zulässig, welche nach dem Prinzip „see an avoid“ durchzuführen sind und deren Besatzungen daher für die Vermeidung von Zusammenstößen selbst die Verantwortung tragen. Diese Lufträume werden, soweit es die Topographie Österreichs erlaubt, mit der Frequenz 124,400 Mhz versorgt. Auf dieser Frequenz können von Piloten Informationen allgemeiner Natur (Wetter, Betriebszeiten von Flugplätzen usw.) erfragt werden, deren Einholung auch Teil der Flugvorbereitung sind und daher vor Antritt des Sichtfluges durchzuführen sind. In keinem Fall findet diese Informationsfrequenz 124,400 für die Ausübung der Flugverkehrskontrolle Verwendung.
Fragen 4 und 5:
Gibt es permanent funktote oder schlecht versorgte Räume im inneralpinen Bereich unter 10.000 Fuß?
Gibt es permanent funktote oder schlecht versorgte Räume im inneralpinen Bereich zwischen 10.000 und 15.000 Fuß?
Antwort:
Ja, da es sich inneralpin im Bereich um 10.000 Fuß um nicht kontrollierten Luftraum handelt. Im Bereich um 15.000 Fuß ist jedoch über ganz Österreich VHF Flugfunkbedeckung vorhanden.
Frage 6:
Gibt es permanent funktote oder schlecht versorgte Räume im inneralpinen Bereich über 15.000 Fuß?
Antwort:
Nein.
Frage 7:
Welche Kapazität hat das zivile Flugfunknetz in Österreich?
Antwort:
Das Flugfunknetz Österreichs vermag 24/7 Bedeckung zu erfüllen.
Frage 8:
Welchen technischen Stand weist das zivile Flugfunknetz in Österreich auf?
Antwort:
Eine im vergangenen Jahr durch eine externe Firma durchgeführte Untersuchung sämtlicher Flugfunkstationen bescheinigt der Austro Control GmbH eine einwandfreie, fehlerfreie Infrastruktur modernster Technologie (gemessen wurde die gesamt Hochfrequenz (HF) Hardware inklusive Antenne).
Fragen 9 bis 11:
Welche Probleme bestehen hinsichtlich des zivilen Flugfunknetzes in Österreich?
Gibt es Sicherheitsmängel im Bereich des zivilen Flugfunknetzes in Österreich? Wenn ja, seit wann wissen Sie davon, und was gedenken Sie dagegen zu tun?
Gab es in den letzten fünf Jahren gefährliche Zwischenfälle oder gar Unfälle aufgrund der mangelnden Kapazität des zivilen Flugfunknetzes?
Antwort:
Keine
Frage 12:
Werden von Wien aus Informationen für Sichtflieger unter 10.000 Fuß, zum Beispiel Meldepunkte wie „Katschberg“ vorgegeben, wissend, dass in dieser Höhe und Gegend ein Funkkontakt nicht herstellbar ist?
Antwort:
Im beispielhaften Bereich „Katschberg“ ist in 10.000 Fuß mit hoher Wahrscheinlichkeit Funkkontakt mit der Austro Control GmbH herstellbar. Darüber hinaus wird ein Pflichtmeldepunkt nur durch seine LAT/LONG Position zweidimensional bestimmt. Eine dabei ermittelte Höhe außerhalb kontrollierten Luftraumes kann im Zusammenhang mit dem Informationsdienst nicht vorgegeben sein.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann