1676/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.500/0004-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, am   14. Dezember  2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1743/J-NR/2007 betreffend die Errichtung der Donaubrücke Traismauer, die die Abgeordneten Anna Höllerer und KollegInnen am 7. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wann wird mit den Bauarbeiten des Gesamtprojektes „Donaubrücke Traismauer“ begonnen?

 

Wann ist mit der Fertigstellung  des Gesamtprojektes „Donaubrücke Traismauer“ zu rechnen?

 

Antwort:

Der 4-streifige Ausbau der S 5 ist im Bundesstraßengesetz verankert.

Das Gesamtvorhaben der ASFINAG für den Ausbau von S 5 und S 33 umfasst mehrere Abschnitte:

·         Der Abschnitt Tulln - Frauendorf wurde bereits im Dezember 2002 fertiggestellt.

·         Der Abschnitt Frauendorf - Kollersdorf wurde im Juni 2004 für den Verkehr freigegeben.

·         Der Abschnitt Kollersdorf - Jettsdorf wurde am 16. Mai 2007 für den Verkehr freigegeben.

·         Für den daran anschließenden Abschnitt bis etwa Grunddorf einschließlich der Donaubrücke Traismauer wurde durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Trassenverordnung gemäß § 4 BStG bereits im Jahr 2006 erlassen. Die Bauvorbereitungen sind im Laufen, die Grundstückseinlösungen sind größtenteils abgeschlossen. Die Grundsteinlegung für die Donaubrücke Traismauer selbst ist am 16. November 2007 erfolgt.

Die Bauzeit wird mit 36 Monaten veranschlagt; für die Verkehrsfreigabe wird daher mit Ende 2010 zu rechnen sein; die Gesamtfertigstellung ist mit Anfang 2011 geplant.

Alle oben angeführten Abschnitte der S 5 und der S 33 stellen Teile des sogenannten „Regionenringes“ dar.

 

Fragen 3 bis 5:

Ist im Gesamtprojekt der vierspurige Vollausbau bis Krems geplant?

 

Wovon ist es abhängig, ob der vierspurige Vollausbau bis Krems zustande kommt?

 

Wie wird die zukünftige Verkehrsentwicklung Richtung Krems eingeschätzt, nachdem das Betriebsgebiet Krems ein sehr prosperierendes ist?

 

Antwort:

Hinsichtlich der Realisierung des Abschnittes der S5 Stockerauer Schnellstraße Donaubrücke Traismauer – Krems Ost wurde seitens der ASFINAG ein Gutachten hinsichtlich der verkehrlichen Notwendigkeit erstellt.

 

Durch eine Realisierung der S33 Donaubrücke Traismauer wird im Prognosejahr 2020 ohne weitere Ausbaumaßnahmen der S5 Traismauer – Krems Ost am Streckenabschnitt eine Auslastung zwischen 50% und 70% erreicht. Durch eine Realisierung der Donaubrücke Traismauer verteilt sich das Verkehrsaufkommen derart, dass für den bestehenden Abschnitt Traismauer – Krems Ost aus derzeitiger Sicht keine funktionelle und verkehrliche Notwendigkeit für einen Ausbau besteht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann