1677/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0046-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

Wien,     11.  Dezember 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1744/J-NR/2007 betreffend die Zukunft der Mariazellerbahn, die die Abgeordneten Anna Höllerer und KollegInnen am 7. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich auch unter Verwendung von Information durch die ÖBB wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 3:

Wann ist mit der Anschaffung von neuen Triebwägen bzw. Lokomotiven und Waggons als Ersatz für die sanierungsbedürftigen Zuggarnituren zu rechnen?

 

Werden seitens der ÖBB Überlegungen angestellt, um das touristische Potenzial der Talstrecke und insbesondere der Bergstrecke der Mariazellerbahn verstärkt zu nutzen?

 

Antwort:

Da das Bundesbahn-Strukturgesetz 2003 dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist, obliegen bzw. fallen operative Entscheidungen in Geschäftsbereichen des Unternehmens ausschließlich in die aktienrechtliche Verantwortung des Managements der ÖBB, die auch die wirtschaftliche Verantwortung dafür zu tragen haben. 

 

Bei der Anschaffung von neuen Triebwägen bzw. Lokomotiven und Waggons sowie der Ausarbeitung und Umsetzung von Marketingstrategien wie beispielsweise einer touristischen Nutzung handelt es sich um operative Geschäfte des ÖBB-Konzerns.

 

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es jedoch grundsätzlich allen Interessenten (Land, Gemeinden, Tourismusverbänden) frei steht, Verkehrsdiensteverträge mit dem Eisenbahnunternehmen abzuschließen und dabei im Rahmen der qualitativen Komponente eine ausreichende Ausstattung mit moderneren Fahrzeugen sicherzustellen.

 

Fragen 2, 4 und 5:

Gibt es Pläne für eine Begradigung der Bahntrasse und wann werden diese umgesetzt?

 

Welche Überlegungen wurden anlässlich des Auslaufens des Infrastrukturvertrages im Jahre 2008 bereits angestellt?

 

Welche Schritte werden Sie im Interesse einer gesicherten Zukunft der Mariazellerbahn setzen?

 

Antwort:

Mit dem Übereinkommen aus 2003 („Gösingvertrag“) zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich  über die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur auf den Strecken der Niederösterreichischen Schmalspurbahnen wurde der mittelfristige Weiterbestand sämtlicher Schmalspurstrecken in Niederösterreich gesichert. Gleichzeitig wurde die Ausarbeitung langfristiger Konzepte für jede einzelne der fünf Schmalspurstrecken vorgesehen. Derzeit werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG und des Landes Niederösterreich die Grundlagen systematisch aufbereitet, um letztendlich eine Gesamtentscheidung hinsichtlich aller niederösterreichischen Schmalspurbahnen treffen zu können, wobei der Einfluss der Mariazellerbahn sowohl auf den Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr im Pielachtal als auch auf das touristische Angebot selbstverständlich Berücksichtigung finden wird.

 

Ziel aller Überlegungen ist jedenfalls, eine Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs zu erreichen, was allerdings in Bezug auf das zukünftige Angebot und die Finanzierung desselben eine angemessene regionale Verantwortung voraussetzt. Gemeinsame Anstrengung muss es sein, den öffentlichen Verkehr effizienter zu gestalten und so mit den vorhandenen Mitteln das bestmögliche Verkehrsangebot bereit zu stellen.

 

Konkrete Umsetzungspläne für Streckenbegradigungen der Mariazellerbahn gibt es derzeit nicht und sind natürlich von all den vorstehenden Überlegungen abhängig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann