1679/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0047-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,    11. Dezember 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1932/J-NR/2007 betreffend den Stopp der Planungsarbeiten für den Pass-Lueg-Tunnel, die die Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und KollegInnen am 8. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 3:

Warum wurde dieses Projekt angesichts der vielen Vorteile gestoppt?

 

Welche Gründe sprechen gegen dieses Projekt?

 

Bis wann rechnen Sie mit der Realisierung dieses Projektes?

 

Antwort:

Der Erstellung des Rahmenplanes 2007 – 2012 ging auch eine intensive Auseinandersetzung mit sämtlichen derzeit in Bau oder in Planung befindlichen Eisenbahninfrastrukturprojekten voraus.

 

Dabei wurde unter anderem Augenmerk darauf gelegt, bereits in Bau befindliche Vorhaben ohne Verzögerungen und damit verbundene Verteuerungen zügig fertig zu stellen. Ein besonderes Anliegen war dabei auch, dass bestehende Vereinbarungen mit anderen Gebietskörperschaften über die Realisierung einzelner Vorhaben eingehalten werden.

 

Mit der Kenntnisnahme des Rahmenplanes durch den Ministerrat hat sich die gesamte

Bundesregierung dazu bekannt, die im Rahmenplan vorgesehenen Eisenbahninfrastrukturprojekte fristgerecht umzusetzen. Gleichzeitig bedeutet dies allerdings auch, dass die im Rahmenplan 2007 – 2012 vorgesehenen jährlichen Investitionsmittel projektbezogen einzusetzen sind und nicht überschritten werden dürfen.

 

Trotz des Rekordniveaus der im Rahmenplan 2007 – 2012 zur Verfügung gestellten Investitionsmittel konnten daher nicht alle in Planung befindlichen Vorhaben, so auch der Ausbau der Bahnstrecke im Bereich des Pass Lueg, Berücksichtigung finden. Angesichts dieses Sachverhaltes erschien es auch nicht zielführend, die bereits laufenden Planungen für dieses Vorhaben fortzusetzen, ohne auch bereits über konkrete Vorstellungen über die Baufinanzierung bzw. Terminisierung zu verfügen. Planungen sollten möglichst zeitnahe zu einer Realisierung erfolgen, da sonst die Planungsarbeiten durch geänderte Vorschriften, Gesetze, etc. möglicherweise durch einen zu großen Zeitabstand wiederholt werden müssen. Es ist in Aussicht genommen, dieses Vorhaben jeweils im Rahmen der rollierenden Fortschreibung des Rahmenplanes mitzubetrachten und zu gegebener Zeit nach Möglichkeit der finanziellen Rahmenbedingungen in einen späteren Rahmenplan aufzunehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann