168/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 184/J-NR/2006 betreffend Finanzierung Projekt Koralmtunnel, die die Abgeordneten Josef Muchitsch und GenossInnen am 14. Dezember 2006 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 4:

Wie hoch waren die prognostizierten Baukosten bei Vertragsabschluss 2004?

Gibt es eine Einigung zur Aufbringung der Baukosten?

Wie hoch sind die jährlichen Baukostenzuschüsse von Seiten des Bundes?

Ist eine budgetäre Bedeckung von Seiten des Bundes gegeben bzw. hat es diesbezüglich eine Mitteilung ans Finanzministerium gegeben und wenn nicht, wie hat man sich die Finanzierung vorgestellt?

Antwort:

Die auf Preisbasis 1. Jänner 2004 geschätzten Gesamtkosten der Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt betragen rund 3,8 Mrd.

Die Kostentragung wurde in einem zwischen dem Bund, den Ländern Steiermark und Kärnten, den seinerzeitigen ÖBB und der seinerzeitigen Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG (letztere beide als Rechtsvorgänger der ÖBB-Infrastruktur Bau AG) am 15. Dezember 2004 abgeschlossenen Vertrag über die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnstrecke Graz - Klagenfurt, einschließlich Koralmtunnel, (Koralmbahn") geregelt. Zu den Gesamtkosten leisten die Länder (Steiermark und Kärnten) im Sinne des § 44 des Bundesbahngesetzes in den Jahren 2008 bis 2025 in achtzehn gleich bleibenden Jahresraten in der Höhe von 7,78 Mio. einen pauschalierten Zuschuss in der Höhe von je 140 Mio. Die restlichen Kosten von 3,52 Mrd. ( 3,8 Mrd. abzüglich der Beiträge der Länder von 280 Mio.) werden gemäß den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes

(insbesondere §§ 43 und 47) durch Aufnahme in den Rahmenplan von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bzw. vom Bund bedeckt.

Fragen 5:

Ist - um eine Umsetzung zu ermöglichen - überhaupt daran gedacht worden, den Infrastrukturbaukostenzuschuss von Seiten des Bundes zu erhöhen?

Antwort:

Der im Rahmenplan ausgewiesene Infrastrukturbaukostenzuschuss deckt die veranschlagten Baukosten gem. den Kostenschätzungen der ÖBB-Infrastruktur Bau AG ab.

 

 

Frage 6:

Kann der Vertrag zwischen dem Bund, den Ländern Steiermark und Kärnten sowie den ÖBB überhaupt eingehalten werden und was sind die Folgen daraus, wenn dies nicht der Fall ist?

Antwort:

Der Vertrag wurde am 15.12.2004 von folgenden Personen unterfertigt:

Hubert Gorbach, Vizekanzler und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

Mag. Karl-Heinz Grasser, Bundesminister für Finanzen

Mag. Erich Söllinger, Vorstandsdirektor der ÖBB (vorbehaltlich unterzeichnet)

Mag. Martin Huber, Vorstandsdirektor der ÖBB

Ferdinand Schmidt, Vorstandsdirektor der ÖBB (vorbehaltlich unterzeichnet)

Mag. Gilbert Trattner, Vorstandsdirektor der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG

Dr. Georg-Michael Vavrovsky, Vorstandsdirektor der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG

Waltraud Klasnic, Landeshauptmann der Steiermark

DI Leopold Schöggl, Landeshauptmannstellvertreter der Steiermark

Dr. Jörg Haider, Landeshauptmann von Kärnten

Die genannten Personen haben in ihrer jeweiligen Funktion für eine Gebietskörperschaft oder Gesellschaft, für die sie vertretungsbefugt waren, unterfertigt. Daher handelt es sich um eine wechselseitige vertragliche Verpflichtung zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften und Gesellschaften.

Frage 7:

Wer trägt konkret die Schuld an einer möglichen Verzögerung bzw. an der Nicht- Finanzierung dieses Projektes?

Antwort:

Die Frage einer Verzögerung oder Nicht Finanzierung stellt sich bei Einsicht in den Rahmenplan 2005-2010 nicht. Hier werden Jahr für Jahr die Baukosten ausgewiesen, für die der Bund (gemeinsam mit den Ländern) die Haftung übernimmt.