1685/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0031-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien,  am 11. Dezember  2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1965/J-NR/2007 betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden, die die Abgeordneten Werner Neubauer und KollegInnen am 9. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg wird festgehalten, dass nach den entsprechenden Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes bzw. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes an Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen sind. Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden.

Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall als Überstunden und sind nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

Werktagsüberstunden sind im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

 

Fragen 1 bis 18:

Wie viele Bedienstete haben in Ihrem Ressort seit Beginn der XXIII GP Überstunden geleistet? (Aufgegliedert nach Vertragsbedienstete und Beamte).

 

Wie viele Überstunden wurden davon in den einzelnen Sektionen geleistet (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung und Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele Überstunden wurden seit Beginn der XXIII GP bis 31. Oktober d.J. in Form von Zeitausgleich abgegolten (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung und Referat sowie nach  Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden seit Beginn der XXIII GP bis 31. Oktober d.J. ausbezahlt?

 

Wie hoch waren die Geldleistungen für die genehmigten Überstunden für das gesamte Ressort?

 

Wie hoch waren die Geldleistungen für die genehmigten Überstunden (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb eines halben Monats ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von einem Monat ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppen)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von eineinhalb Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von zwei Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von zweieinhalb Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediensteten und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von drei Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediensteten und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von dreieinhalb Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von vier Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von viereinhalb Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von fünf Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstet und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von fünfeinhalb Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilungen, Referaten sowie nach Vertragsbediensteten und Beamte und auch nach Verwendungsgruppen, Dienstklasse und Entlohnungsgruppen)?

 

Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von sechs Monaten ausbezahlt (Aufgegliedert nach Gruppe, Abteilungen, Referaten sowie nach Vertragsbediensteten und Beamte und auch nach Verwendungsgruppen, Dienstklasse und Entlohnungsgruppen)?

 

Antwort:

Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – Zentralleitung haben im angefragten Zeitraum durchschnittlich 71 BeamtInnen rund 8.530 angeordnete Überstunden und 71 Vertragsbedienstete rund 6.960 angeordnete Überstunden geleistet. Den BeamtInnen wurden dafür rund € 278.000,-- und den Vertragsbediensteten rund € 169.000,-- ausbezahlt.

 

Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. Eine derart detaillierte Auswertung würde einzelne Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen.

Ich ersuche daher um Verständnis, dass zu den Fragen 7. bis 18. keine Angaben gemacht werden können.

 

Frage 19:

Wie viele Beschwerden hat es bezüglich zwar genehmigter aber nicht ausbezahlter Überstunden gegeben?

 

Antwort:

Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wurden sämtliche angeordnete Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens abgegolten. Beschwerdeverfahren sind daher keine anhängig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann