1686/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.500/0010-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2026/J-NR/2007 betreffend Konsequenzen aus der neuesten EU-Studie über Elektromagnetische Felder (EMF), die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 12. November 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2, 3 und 4:
Seit wann ist Ihnen die angeführte Untersuchung bekannt, nach deren Veröffentlichung die EEA eindringlich vor den Gefahren von elektromagnetischen Feldern/EMF gewarnt hat?
Seit wann ist Ihnen der angeführte britische Report zum Zusammenhang von Mobiltelefonverwendung und Krebs bekannt?
Welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen?
Falls Sie noch keine Konsequenzen daraus gezogen haben sollten – welche Konsequenzen werden Sie daraus im einzelnen bis wann ziehen?
Antwort:
Die zitierten Untersuchungen sind mir bekannt. Ich habe sie an den in meinem Ressort eingerichteten wissenschaftlichen Beirat Funk weiter geleitet. Dessen Aufgabe ist es, die wissenschaftlichen Kernaussagen zu analysieren und damit die notwendigen politischen Entscheidungsgrundlagen für die jeweils zuständigen politischen Entscheidungsträger zu schaffen.
Dies entspricht auch der Diskussion im Nationalratsausschuss für Forschung, Innovation und Technologie in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2007, wonach vom Wissenschaftlichen Beirat Funk eine Evaluierung der unterschiedlichen wissenschaftlichen Studien vorgenommen werden solle.
Frage 5:
Wann werden Sie endlich ein Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung mit Vorsorgewerten erstellen und der Beschlussfassung zuführen?
Antwort:
In der Sitzung des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie am 11. Oktober 2007 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Untersuchungen abzugleichen sind.
Im Übrigen darf ich zur Frage der Erlassung eines Bundesgesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung auf die Entschließung des Nationalrates vom 31. Jänner 2002, 913 BlgNR XXI GP verweisen, in welcher die Bundesregierung ersucht wird, nach Vorliegen auch international abgesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse die Arbeiten an einem entsprechenden Gesetz fortzusetzen. Solche international abgesicherte Erkenntnisse liegen angesichts der Verschiedenartigkeit der bestehenden Untersuchungen noch nicht vor.
Letztlich darf ich auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde, 174/A(E) vom 29. März 2007 verweisen, in welchem anders als in der vorliegenden Anfrage die Bundesregierung unter Federführung des zuständigen Umweltministers zur Ausarbeitung eines solchen Gesetzes beauftragt werden soll.
Fragen 6, 7, 8 und 9:
Wann und in welcher Form werden Sie die Öffentlichkeit bzw. die Bevölkerung im Einklang mit den Aussagen im Bericht „Bioinitiative: A Rationale for a Biologically-Based Public Exposure Standard for Electromagnetic Fields“ eindringlich vor den Auswirkungen des Mobilfunks und anderer EMF-Strahlung warnen, wie es auch von der Europäischen Umweltagentur in diesem Zusammenhang erfolgt?
Wollen Sie die Bevölkerung weiterhin Gefahren durch EMF-Strahlung aussetzen, die von Fachleuten mit den Gefährdungspotenzialen von Asbest, Nikotin oder bleihältigen Kfz-Treibstoffen gleichgesetzt werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Schritte werden Sie unternehmen?
Antwort:
Bei den in diesen Fragen angesprochenen Maßnahmen handelt es sich um Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Die Beantwortung dieser Frage fällt daher nicht in meinen direkten Kompetenzbereich. Dennoch beteilige ich mich wie bereits in meiner Beantwortung zu den Fragepunkten 1 bis 4 dargelegt, an der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Problematik und werde die daraus gewonnen Erkenntnisse selbstverständlich allen zuständigen politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung stellen.
Fragen 10, 11 und 12:
Werden Sie endlich dafür sorgen, dass WLAN an Schulen verboten wird?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schritte werden Sie setzen, um eine WLAN-freie Ausstattung öffentlicher Gebäude, wie z.B. des Parlaments, zu unterstützen?
Antwort:
Eine Technologie wie WLAN ist grundsätzlich zulässig. Ein Verbot dieser Technologie an bestimmten Orten kann nach der geltenden Rechtslage lediglich durch den Verfügungsberechtigten über diesen Ort selbst erfolgen.
Sollte der Wissenschaftliche Beirat Funk im Rahmen der nächsten Konsensuskonferenz zu Schlüssen kommen, die eine klare wissenschaftliche Basis haben, werde ich diese dem Parlament vorlegen und weitere Schritte im Rahmen meines Kompetenzbereiches setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann