1691/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. November 2007 unter der Nr. 1723/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auszahlung genehmigter Überstunden gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs halte ich fest, dass nach den entsprechenden Bestimmungen des VBG bzw. des BDG an Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen sind. Mehr-dienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten erst mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Über-stunden. Nur Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall als Überstunden und sind nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.
Werktagsüberstunden sind im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder im Verhältnis 1:1 in Freizeit aus-zugleichen und zusätzlich nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.
In diesem Sinn bezieht sich die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage daher auf finanziell abgegoltene Überstunden.
Zu den Fragen 1 bis 18:
Ø Wie viele Bedienstete haben in Ihrem Ressort seit Beginn der XXIII GP Überstun-den geleistet? (aufgegliedert nach Vertragsbedienstete und Beamte)
Ø Wie viele Überstunden wurden davon in den einzelnen Sektionen geleistet (aufge-gliedert nach Gruppe, Abteilung und Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgrup-pe)?
Ø Wie viele Überstunden wurden seit Beginn der XXIII GP bis 31. Oktober d.J. in Form von Zeitausgleich abgegolten (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung und Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beamte und auch nach Verwen-dungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden seit Beginn der XXIII GP bis 31. Okto-ber d.J. ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die Geldleistungen für die genehmigten Überstunden für das ge-samte Ressort?
Ø Wie hoch waren die Geldleistungen für die genehmigten Überstunden (aufgeglie-dert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbedienstete und Beam-te und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe)?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb eines halben Monats ausbe-zahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediens-tete und Beamten und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entloh-nungsgruppe)?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von einem Monat ausbe-zahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediens-tete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entloh-nungsgruppe)?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von eineinhalb Monaten ausbezahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertrags-bedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe) ?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von zwei Monaten ausbe-zahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbe-dienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe) ?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von zweieinhalb Monaten ausbezahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertrags-bedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe) ?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von drei Monaten ausbe-zahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediens-tete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entloh-nungsgruppe)?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von dreieinhalb Monaten ausbezahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertrags-bedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe) ?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von vier Monaten ausbe-zahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediens-tete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entloh-nungsgruppe)?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von viereinhalb Monaten ausbezahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertrags-bedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe) ?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von fünf Monaten ausbe-zahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediens-tete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entloh-nungsgruppe)?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von fünfeinhalb Monaten ausbezahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertrags-bedienstete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entlohnungsgruppe) ?
Ø Wie viele genehmigte Überstunden wurden innerhalb von sechs Monaten ausbe-zahlt (aufgegliedert nach Gruppe, Abteilung, Referat sowie nach Vertragsbediens-tete und Beamte und auch nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse und Entloh-nungsgruppe)?
Im Bundeskanzleramt - Zentralleitung haben im angefragten Zeitraum durchschnitt-lich 259 Vertragsbedienstete rund 15.800 Überstunden und durchschnittlich 187 Be-amtinnen und Beamte rund 17.500 angeordnete Überstunden geleistet. Für die Über-stunden der Vertragsbediensteten wurden rund 389.000 Euro und für jene der der Beamtinnen und Beamten rund 497.000 Euro aufgewendet.
Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrecht-lichen Einstufung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Eine derart detaillierte Auswertung würde einzelne Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen.
Zu Frage 19:
Ø Wie viele Beschwerden hat es bezüglich zwar genehmigter aber nicht ausbezah-lter Überstunden gegeben?
Im Bundeskanzleramt wurden sämtliche angeordneten Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens abgegolten. Beschwerdeverfahren sind daher insoweit nicht anhängig.