1697/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.12.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. November 2007 unter der Zl. 1964/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auszahlung genehmigter Überstunden" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 18:

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten haben im angefragten Zeitraum

57 Vertragsbedienstete rund 7.500 angeordnete Überstunden und
54 BeamtInnen rund 9.200 angeordnete Überstunden geleistet.

Den Vertragsbediensteten wurden dafür rund 168.000,— EURO und den BeamtInnen rund
261.000,-- EURO ausbezahlt.

Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine
Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen
Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen
Gründen nicht möglich ist. Ich ersuche daher um Verständnis, dass zu den Fragen 7-18
keine Angaben gemacht werden können.

 


Zu Frage 19:

Im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erfolgte im
angegebenen Zeitraum auf Antrag eines Bediensteten eine bescheidmäßige Erledigung im
Zusammenhang mit der Abgeltung angeordneter Überstunden. Ob der Bedienstete ein
Rechtsmittel ergreift, ist derzeit noch nicht bekannt.