1699/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.12.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                            GZ: BMWF-10.000/0215-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 13. Dezember 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1900/J-NR/2007 betreffend universitätsbedingte Studienverzögerung für Studierende der Medizin, die die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Die Entstehung der in der gegenständlichen Anfrage beschriebenen Wartelistenproblematik für die Studienrichtungen Humanmedizin und Zahnmedizin ist durch die aufgrund der Curriculum-Reform 2002 limitierte Anzahl von Praktikumsplätzen ab dem zweiten Studienabschnitt bei vorerst aufrechtem freien Hochschulzugang bedingt. Mit allen drei Medizinischen Universitäten wurde im Rahmen der Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen für die Leistungs-vereinbarungsperiode 2007-2009 die hohe Priorität der Verbesserung der Studienbedingungen und die Senkung der durchschnittlichen Studiendauer nachhaltig erörtert und eine Ver-besserung der derzeitigen Situation als prioritäres Leistungsziel vereinbart. Alle drei Medizinischen Universitäten haben auch die größtmöglichen Bemühungen unternommen, für die überwiegende Mehrzahl der Studierenden eine dem Studienerfolg adäquate Möglichkeit zur Aufnahme in die zahlenmäßig beschränkten Praktikumsplätze der Studienabschnitte 2 und 3 zu ermöglichen.

 

Zu Frage 1:

A.  Studienrichtung Humanmedizin:

Medizinische Universität Graz:

An der Medizinischen Universität Graz konnte durch vorübergehende konsequente und kapazitätsangepasste Beschränkung der Erstzulassungen im Verein mit weiteren organi-satorischen Anstrengungen die bestehende Warteliste im Diplomstudium Humanmedizin vollständig beseitigt werden.

 

Medizinische Universität Innsbruck:

An der Medizinischen Universität Innsbruck konnten ab dem Wintersemester 2007/2008 unter besonderer Kraftanstrengung der betroffenen Institute, Departments und Kliniken alle Studierenden, die den ersten Studienabschnitt erfolgreich abgeschlossen haben, einen Platz im dritten Semester in den Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erhalten. An der Medizinischen Universität Innsbruck existieren somit zurzeit keine Wartelisten.

 

Medizinische Universität Wien:

1a.  In der Studienrichtung Humanmedizin werden derzeit 233 Studierende auf einer Warteliste   geführt (im Vergleichszeitraum 2006 waren es 270 Studierende).

1b.  Die Verzögerungen dauern derzeit im Maximalfall ein Studienjahr.

 

B.  Studienrichtung Zahnmedizin:

Wartelisten zwischen dem ersten und dem zweiten Studienabschnitt existieren nicht. Jedoch ist in dieser Studienrichtung eine Beschränkung der Studienplätze im dritten Studienabschnitt unausweichlich, da aufgrund der vollen Berufsberechtigung, die durch das Studium erworben wird, eine intensive patientenorientierte praktische und theoretische Ausbildung gewährleistet sein muss, während die Zahl der entsprechenden Ausbildungsplätze nicht unbeschränkt ist.

 

Auch für diese Studienrichtung wurde mit allen drei Medizinischen Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarung für die Leistungsvereinbarungsperiode 2007-2009 die Senkung der durchschnittlichen Studiendauer und Verbesserung der entstandenen Wartelistenproblematik durch Aufstockung von Praktikumsplätzen vereinbart.

 

Medizinische Universität Graz:

1a.  Durch große organisatorische wie auch finanzielle Anstrengungen konnte die Zahl der pro Semester für den dritten Abschnitt zugelassenen Studierenden der Zahnmedizin seit Oktober 2006 um 50 %, das heißt auf 18 pro Semester bzw. 36 pro Studienjahr gesteigert werden. Derzeit befinden sich 42 Studierende der Zahnmedizin auf der entsprechenden Warteliste.

 

1b.  Von diesen 42 Studierenden haben sechs eine Wartezeit von drei Semestern, die übrigen von zwei Semestern.

 


Medizinische Universität Innsbruck:

1a. An der Medizinischen Universität Innsbruck bestehen 25 Studienplätze für die klinisch praktische Ausbildung des dritten Studienabschnittes der Studienrichtung Zahnmedizin. Im Wintersemester 2007/2008 konnten alle 25 Studienplätze vergeben werden. Zwei Studierenden konnte kein Studienplatz zugewiesen werden.

 

1b. Diese zwei Studierenden erhalten für das Studienjahr 2008/2009 60 Wartepunkte und werden in die entsprechende Reihung für das nächste Studienjahr aufgenommen.

 

Medizinische Universität Wien:

1a.  Die Anzahl der Studienplätze für sämtliche Seminare, Praktika sowie für das 72-wöchige Praktikum ist aus räumlichen und personellen Gründen mit 70 pro Studienjahr begrenzt. Für das Studienjahr 2006/2007 wurde diese Zahl im Vorgriff auf die Leistungsvereinbarung auf 80 erhöht. Damit konnte ein vollständiger Abbau der Warteliste 2006 (79 Studierende) erreicht werden. Die Anzahl jener Studierenden, denen mit Stichtag 1. Oktober 2007 kein Studienplatz im dritten Studienabschnitt zugewiesen werden konnte, beläuft sich zurzeit auf 63.

 

1b.  Die Verzögerungen dauern im Maximalfall ein Studienjahr.

 

Zu Frage  2:

Den Medizinischen Universitäten liegen keine validen Zahlen über Studienabbrecher/innen oder Studienwechsler/innen vor.

 

Die Medizinische Universität Graz verweist auf die von ihr gewählte Regelung, den vor Zulassung zum dritten Studienabschnitt der Studienrichtung Zahnmedizin Wartenden, das Humanmedizinstudium als Zweitstudium zu ermöglichen. Diese Regelung wird (auch im Hinblick auf eine allfällige Ausbildung zum Facharzt für Kieferchirurgie) gut angenommen.

 

Die Medizinische Universität Innsbruck weist darauf hin, dass sie allen Studierenden, die die Voraussetzungen für ein Weiterstudium erfüllen, die Möglichkeit bietet, ihr Studium ungehindert fortzuführen.

 

Die Medizinische Universität Wien betont besonders, dass durch eine Kapazitätsbeschränkung bedingte Wartezeit keine negativen Auswirkungen auf den Bezug der Studien- und/oder Familienbeihilfe verbunden sind. Aufgrund der seitens der Medizinischen Universität Wien ausgestellten Bestätigungen besteht für die Studierenden die Möglichkeit, sowohl für die Familien- als auch für die Studienbeihilfe eine Verlängerung der Anspruchsdauer im Ausmaß der entstehenden Wartezeit bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Darüber hinaus wurde von der Medizinischen Universität Wien für die Dauer einer allfälligen Wartezeit bei Studierenden der Humanmedizin (siehe oben) neben Absolvierung von freien Wahlfächern im Ausmaß von insgesamt 15 Wochenstunden im Wintersemester 2007/2008 eine zusätzliche Lehrveranstaltung mit insgesamt 144 Plätzen eingerichtet, die der Vorbereitung für Famulaturen dient. Die erfolgreiche Absolvierung dieser Lehrveranstaltungen berechtigt in der Folge ab Mai 2008 zum Famulieren. Dieses Angebot wird von den betroffenen Studierenden gut ange-nommen.

 

Zu Frage 3:

Wie oben dargestellt, besteht im Rahmen der Studienrichtung Humanmedizin die in der parlamentarischen Anfrage dargestellte Wartelisten-Problematik lediglich an der Medizinischen Universität Wien. Diese Problematik wurde von Vertretern des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung in mehrfachen persönlichen Gesprächen mit dem Rektor der Medizinischen Universität und dem zuständigen Vizerektor für Lehre analysiert und erörtert. Wie bereits  erwähnt, wurde die Bewältigung der Wartelistenproblematik und Verbesserung der Studienbedingung zu einem zentralen Verhandlungsgegenstand der Leistungsvereinbarungen für die Leistungsvereinbarungsperiode 2007-2009. Die Medizinische Universität Wien hat nachvollziehbar dargelegt, dass eine unmittelbare Aufnahme der auf der Warteliste befindlichen Studierenden während des laufenden Studienjahres 2007/2008 aus Kapazitätsgründen keinesfalls möglich wäre, ohne den hohen Qualitätsstandard des derzeit gebotenen Unterrichtes zu gefährden. Tatsächlich wurde aber bereits im Studienjahr 2006/2007 die Zahl der in Frage kommenden Praktikumsplätze von 600 auf 720, also um 20 % erhöht. Diese angehobene An-zahl von Praktikumsplätzen wird durch die Medizinische Universität Wien bis zum endgültigen Abbau der Warteliste bereitgehalten werden.

 

Zu Frage 4 :

Es wurde mit allen drei Medizinischen Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarung für die Leistungsvereinbarungsperiode 2007-2009 ein nachhaltiger Abbau der Wartelisten bis zum Ende der Leistungsvereinbarungsperiode vereinbart.

 

 

Der Bundesminister:

 

 

Dr. Johannes Hahn e.h.