1700/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.12.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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GZ: BMWF-10.000/0209-C/FV/2007 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien,13. Dezember 2007 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1752/J-NR/2007 betreffend durchschnittliche Höhe von Studienbeihilfe und Studienzuschuss, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 7. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2: Auf Grund des Studienförderungsgesetzes können Studierende Leistungen unterschiedlichster Art zuerkannt bekommen. Neben der Studienbeihilfe sind dies Beihilfen für Auslandsstudien, Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge und Studienabschlussstipendien.
Die Gutschriften von fälligen Zahlungen (laufende Monatsraten und Nachzahlungen) werden in Form von Sammelgutschriften bis zu dreimal wöchentlich auf die Konten der Zahlungs-empfänger/innen angewiesen.
Der Datenträger mit den Sammelgutschriften wird im Wege der BRZ GmbH an die PSK Bank, die für Auszahlungen von Bundeskonten zuständig ist, elektronisch weitergeleitet. Von dort erfolgt die Weiterleitung der Gutschriften an die einzelnen Geldinstitute, bei denen die Zahlungs-empfänger/innen ihr Konto haben. Die Weiterleitung erfolgt, sobald die Sammelgutschrift durch die Bundesbuchhaltungsagentur mittels Verrechnungsscheck freigegeben ist.
Für die Durchführung dieses Zahlungsverkehrs ist die Studienbeihilfenbehörde an die vorgegebene Norm, der sich alle österreichischen Geldinstitute bedienen, gebunden. Diese Norm ist durch die STUZZA (Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr GmbH) im PAYMUL-Verfahren beschrieben, wobei ausschließlich die Belegart C für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Anwendung kommt. Der Aufbau der einzelnen Elemente und Segmente des Datenträgers ist dem als Beilage 1 angeschlossenen Dokument „PAYMUL für den Inlandszahlungsverkehr“ (insbesondere Seiten 10 bis 33) zu entnehmen.
Weiters beigeschlossen ist ein anonymisiertes Dokument über die Auszahlungen für den Monat Dezember 2007 (Beilage 2). Die Abkürzungen darin haben folgende Bedeutung:
Datum: Datum der Banderstellung SEQNR: Bandnummer SCHVN: lfd. Nummer innerhalb des Bandes
Studium: Studien-Kennzeichen BA: Auszahlungsbetrag für Beihilfe Ausland FI: Auszahlungsbetrag Fahrtkosten Inland FA: Auszahlungsbetrag Fahrtkosten Ausland Zahlungszeitraum: Zeitraum für den ausgezahlt wird Betrag: Gesamter Auszahlungsbetrag
Unter Studium ist die Kennzahl zu finden bzw. steht SAS für Studienabschlussstipendium. Beim Gesamtbetrag sind neben den angeführten Werten wie Auslandsbeihilfe, Studien-abschlussstipendium, Fahrtkosten Inland und Fahrtkosten Ausland vor allem die Studien-beihilfen, Studienzuschüsse und auch Versicherungskosten enthalten.
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
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Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.