1701/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.12.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0173-I/A/3/2007

Wien, am      18. Dezember 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1712/J der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Zu den folgenden Ausführungen ist festzuhalten, dass die Beantwortung auf den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellten Informationen beruht.

 

Frage 1:

Die Kosten für die Leistungsinformation (LIVE) betrugen im Jahr 2006 öster­reichweit netto und ohne Skonto € 3.187.129,46. Für die Nachbetreuung der an­geschriebenen Versicherten (Hotline) fallen bei einigen Trägern weitere Kosten an.

 

Frage 2:

Die Kosten gliedern sich auf in:

Produktion der Begleitbriefe und Leistungsblätter:                      €     316.006,87
Produktion der Kuverts:                                                           €       76.185,25
Portokosten:                                                                           €  2.794.937,34

 

Frage 3:

Die allgemeine Auskunftspflicht ergibt sich aus dem Servicegedanken der Sozial­versicherungsträger und dem Auskunftspflichtgesetz (BGBl.Nr. 287/1987 in der geltenden Fassung), die Aufwände sind nicht quantifizierbar.

 

Frage 4:

Die Zustellung der Leistungsinformation kann auf Wunsch der Versicherten bei allen Krankenversicherungsträgern abbestellt werden. Die Träger haben für alle Fragen rund um die Leistungsinformation Hotlinestellen eingerichtet, auf die in den Begleitbriefen zur Leistungsinformation hingewiesen wird.

Für Internetbenutzer, die über eine Bürgerkarte verfügen, steht die Leistungsin­formation auch online zur Verfügung. In dieser Umgebung ist ebenfalls eine Ab­bestellung der postalischen Zustellung der Leistungsinformation möglich. Insbe­sondere durch die Einrichtung der LIVE-Hotlinestellen wurde meiner Auffassung nach für alle Personengruppen ein einfacher Zugang zur Abbestellung der Leistungsinformation verwirk­licht.

 

Frage 5:

Die Versicherten können bei allen Fragen zu der Leistungsinformation - wie bei festgestellten Unregelmäßigkeiten - die unter Punkt 4 beschriebenen Hotlinestel­len kontaktieren. Die LIVE-Hotlines sind untereinander vernetzt und arbeiten nach dem one-stop-shop-Prinzip. Auch über LIVE-online können Fragen an eine Hotline gestellt werden.

 

Frage 6:

Beanstandungen werden mit den Versicherten abgestimmt, indem z.B. über die einzelnen Detaildaten informiert wird, die hinter der aggregierten Leistungsin­formation stehen. Die Versicherten erinnern sich dann entweder wieder an die Inanspruchnahme oder es werden, falls erforderlich bzw. vom Versicherten ge­wünscht, die entsprechenden Recherchen durchgeführt. Dabei werden die der Leistungsinformation zugrunde liegenden Abrechnungsdaten der Leistungserbrin­ger eingesehen und allfällige Fehler bereinigt. Den Versicherten werden die Re­chercheergebnisse mitgeteilt und auf Wunsch korrigierte Leistungsblätter zuge­sendet.

 

Frage 7:

Wie zu Frage 6 ausgeführt, melden zahlreiche Versicherte vermeintliche oder tat­sächliche Unregelmäßigkeiten, die von den Hotlines der Träger beauskunftet bzw. bearbeitet werden. Meistens können diese Unregelmäßigkeiten aufgeklärt wer­den. In einigen Fällen werden aufgrund der Versichertenmitteilung zum Leis­tungsblatt auch Falschverrechnungen der Leistungserbringer festgestellt, die dann zu Rückforderungen führen. Ergänzend darf ich ein Beispiel aus meinem Ressort anführen: Der Leiter des Bereichs I/B wurde auf eine außerordentlich kostspielige Ohrenuntersuchung an seiner bei ihm mitversicherten Tochter auf­merksam, konnte aber den angegebenen Untersuchungstermin in Erfahrung bringen und musste feststellen, dass an diesem Tag (Gründonnerstag) die Pati­entin ein Gästekinderschirennen in Vorarlberg gewonnen hatte. Er legte eine Ko­pie der Siegerurkunde der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vor, die ihm versicherte, mit der Vertragsfachärztin zwecks Rückforderung des Honorars in Kontakt zu treten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin