1703/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.12.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0179-I/A/3/2007

Wien, am      18. Dezember 2007

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1908/J der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas und GenossInnen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Angelegenheiten des Feuerwehrwesens fallen in die Zuständigkeit der Länder.

Dementsprechend obliegt es auch den Ländern, Regelungen zur Feststellung der

Eignung für den Feuerwehrdienst, die allenfalls auch ärztliche

Untersuchungen umfassen, und deren Kostentragung zu erlassen.

 


Eine Übernahme der Kosten für Eignungsuntersuchungen für Mitglieder der

freiwilligen Feuerwehren aus Mitteln der gesetzlichen Sozialversicherung käme daher einer Übernahme sozialversicherungsfremder Aufgaben gleich. Eine Übertragung derartiger Leistungspflichten an die Träger der Sozialversicherung wäre zudem kompetenzrechtlich bedenklich.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin