1703/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.12.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0179-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1908/J der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Angelegenheiten des Feuerwehrwesens fallen in die Zuständigkeit der Länder.
Dementsprechend obliegt es auch den Ländern, Regelungen zur Feststellung der
Eignung für den Feuerwehrdienst, die allenfalls auch ärztliche
Untersuchungen umfassen, und deren Kostentragung zu erlassen.
Eine Übernahme der Kosten für Eignungsuntersuchungen für Mitglieder der
freiwilligen Feuerwehren aus Mitteln der gesetzlichen Sozialversicherung käme daher einer Übernahme sozialversicherungsfremder Aufgaben gleich. Eine Übertragung derartiger Leistungspflichten an die Träger der Sozialversicherung wäre zudem kompetenzrechtlich bedenklich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin