1712/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.12.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

GZ: BMWF-10.000/0203-C/FV/2007

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 19. Dezember 2007

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1694/J-NR/2007 betreffend die Steigerung des Frauenanteils an den Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 25. Oktober 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Daten über Berufungen von Professor/innen sind derzeit nur für das Jahr 2006 verfügbar. Für die Jahre 2004 und 2005 liegen keine vergleichbaren Daten vor. Die gewünschten Zahlen sind aus der beiliegenden Aufstellung (Beilage 1) ersichtlich.

 

Zu Frage 3:

Auch Angaben über die Anzahl der Habilitationen liegen nur für das Jahr 2006 vor. Für die Jahre 2004 und 2005 liegen keine vergleichbaren Daten vor. Die gewünschten Zahlen sind der angeschlossenen Tabelle (Beilage 2) zu entnehmen.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Dazu stehen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine Daten zur Verfügung. Schätzungsweise wird das Einstiegsgehalt von Professor/innen mit  130.000,-- € pro Jahr und jenes von Assistent/innen mit  60.000,-- € pro Jahr angenommen.

 

Zu Frage 7:

Der angestrebte Zielwert beträgt 26%.

 

Zu Frage 8:

Als Planungsgrundlage für das seit 2005 bestehende Programm „excellentia“ wurden die aus der beiliegenden Aufstellung (Beilage 3) ersichtlichen Zielwerte für 2010 bei der Anzahl der Professorinnen sowie dem Frauenanteil pro Universität festgelegt.

 

Zu Frage 9:

Zieht man die Daten des Jahres 2005 heran, so liegt der Zielwert für 2010 bei 26 %. Dies ist ein ambitioniertes Ziel, das gemeinsamer Anstrengungen von Universitäten und Ministerium bedarf.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Die Steigerung des Frauenanteils bei den Professuren ist von mehreren Faktoren abhängig und daher schwer zu prognostizieren. Derzeit gibt es eine jährliche Steigerung von ca. 1 %.

 

Zu Frage 12:

Folgende Maßnahmen sollen zu einer Erhöhung der Frauenquoten bei den Professuren und auf universitären Führungsebenen führen:

 

-  Gender Monitoring im Rahmen von uni:data (www.bmwf.gv.at/unidata):

   Beobachtung der Umsetzung der Frauenförderungspläne an den Universitäten, Beobachtung und Überprüfung der Umsetzung der Ziele in den Leistungsvereinbarungen der Universitäten – ca. die Hälfte der Universitäten haben in ihrer Leistungsvereinbarung die Erhöhung des Frauenanteils bei den Professuren als Ziel gewählt.

-  „excellentia“ – Ein High Potentials Program für Österreichs Universitäten belohnt Universi-täten, die Professorinnen berufen und damit die Anzahl und den Anteil der Professorinnen erhöhen.

-  Formelbudget: Die Erhöhung des Professorinnenanteils ist ein Indikator bei der Berechnung des Formelbudgets.

-  Ausschreibung „Förderung der Schwerpunktbildung und Profilentwicklung der Universitäten“: Die beiden Bereiche Forschungsinfrastruktur IV und Vorziehprofessuren 2007 / 2008 bein-halten Frauenförderung als ein Kriterium.

 

Zu Frage 13:

Auf Grund der Tätigkeitsberichte der Universitäten für das Jahr 2006 kann Folgendes fest-gehalten werden:

 

A.  Doktorand/innen/förderung über Doktorats- und Graduiertenkollegs in strukturierten Doktoratsprogrammen:

Ein Graduierten- oder Doktoratskolleg repräsentiert eine institutionelle Einrichtung, die Doktorand/innen in einem strukturierten Doktoratsprogramm ausbildet. An dieser Ausbildung können mehrere Universitäten, aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sein. Im Rahmen eines Doktoratskollegs schließen sich mehrere Wissenschafter/innen mit exzellenter Forschungsleistung zusammen, um aufbauend auf einem – oft disziplinenüber-greifendem – Forschungsprogramm in organisierter Form Doktorand/innen auszubilden. Die Doktorand/innen sind in der Regel angestellt. Doktoratskollegs bieten somit die Möglichkeit, Dissertationen bei gesicherter Finanzierung im Rahmen eines Forschungsnetzwerks zu bearbeiten – sie sind Ausbildungszentren und Rekrutierungsbasis für hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs. Ein wesentlicher Teil der Doktoratskollegs wird mit FWF-Mitteln finanziert.

 

Die Universität Wien fördert seit 2007 zwölf strukturierte Doktoratsprogramme (Initiativkollegs) nach strengen Qualitätskriterien. Die Begutachtung erfolgte ausschließlich durch internationale Peers, der wissenschaftliche Beirat der Universität Wien übernahm die Funktion einer Jury. Die Jungwissenschafter/innen – bis zu zwölf pro Kolleg – sind als Kollegassisten/innen an der Universität Wien angestellt und werden von Wissenschafter/innen/teams betreut. Insgesamt gibt es an der Universität Wien derzeit 19 strukturierte Doktoratsprogramme. Neben den zwölf Initiativkollegs werden laut Angabe der Universität sieben weitere Doktoratskollegs über Mittel des FWF finanziert, darunter das Doktoratskolleg „Vienna Graduate School of Finance“. In seinem Rahmen bieten die Universität Wien, die Wirtschaftsuniversität Wien und das Institut für Höhere Studien die Möglichkeit, eine PhD-Ausbildung im Bereich Finanzwirtschaft zu absolvieren. Jährlich werden sechs bis acht Doktoratsstudierende aufgenommen, die als „Kollegiat/innen“ vom FWF finanziert werden.

 

An der Universität Graz bestehen drei Doktoratskollegs, in denen Doktorand/innen gezielt und in organisierter Form an einem gemeinsamen Forschungsprogramm arbeiten:

Das Doktoratskolleg "Molekulare Enzymologie" wurde gemeinsam mit der TU Graz im Rahmen der "Graz Advanced School of Science" und NAWI Graz im Herbst 2005 gestartet.

Das Doktoratskolleg "Hadronen im Vakuum, in Kernen und Sternen" wurde im Rahmen eines europäischen Graduierten-Kollegs "Basel-Graz-Tübingen" an der Naturwissenschaftlichen Fakultät eingerichtet. Das Doktoratskolleg "Numerical Simulations in Technical Sciences" ist ein interdisziplinäres Doktoratskolleg zur Verknüpfung der bereits vorhandenen Kompetenzen in den Bereichen der Angewandten Mathematik und der Ingenieurwissenschaften an der TU Graz und der Universität Graz.

 

Die Universität Innsbruck ist in ein internationales Graduiertenkolleg mit den deutschen und italienischen Universitäten eingebunden und an Doktoratskollegs im Rahmen von Nationalen Forschungsnetzwerken und Spezialforschungsbereichen des FWF beteiligt, wie z.B. am FWF-geförderten Doktoratskolleg Molekulare Zellbiologie und Onkologie mit der Medizinischen Universität Innsbruck.

 

An der TU Wien läuft ein vom FWF gefördertes Wissenschaftskolleg  „Differentialgleichungs-modelle in Wissenschaft und Technik“, weiters ist die TU Wien an dem seit einigen Jahren an der Universität Wien laufenden FWF-geförderten Wissenschaftskolleg „Computergestützte theoretische Materialforschung“ beteiligt. Eine weitere Beteiligung an einem FWF-Doktoratskolleg mit der Universität Wien besteht beim Doktoratskolleg „CoQus – Complex Quantum Systems“. An der TU Wien läuft im Rahmen des Wissenschafterinnenkollegs Internet-technologien (WIT) ein Dissertantinnenprogramm, das aus Mitteln des Frauenförderprogramms fFORTE, aus Mitteln des ESF und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung finanziert wird. Es ermöglicht internationalen Austausch, und die 10 WIT-Dissertantinnen arbeiten neben der Befassung mit Forschung und Lehre auch aktiv an Frauenförderungsmaßnahmen.

 

An der TU Graz wurden neben dem bestehenden interuniversitären FWF-Doktoratskolleg Molekulare Enzymologie 2006 zwei neue FWF-geförderte Doktoratskollegs bewilligt, die 2007 starteten. Im Rahmen eines PhD-Programms des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (GEN-AU Bioinformatics Integration Network) werden Doktoranden/innen der Bioinformatik ausgebildet. Das Doktorandinnenkolleg "fForte - Wissenschafterinnenkolleg FreChe Materie (Frauen erobern Chemische Materialien)" bietet insgesamt neun wissenschaft-lichen Mitarbeiterinnen neben einer hochgradigen Doktoratsausbildung auch Vernetzungen zur Industrie, Auslandsaufenthalte und Mentoring.

 

An der Universität für Bodenkultur Wien startete im Sommersemester 2007 das Transdiszipli-näre Doktoratskolleg Nachhaltige Entwicklung.

 

Die Veterinärmedizinische Universität Wien hat 2006 zwei Doktoratskollegs (PhD-Programme) in den Bereichen Wirt-Pathogene-Interaktion und Populationsgenetik eingeführt. Ein weiteres Doktoratskolleg im Bereich Umweltbelastungen wird 2007 umgesetzt. Absolvent/innen dieser Kollegs werden gezielt auf eine spätere akademisch-wissenschaftliche Laufbahn vorbereitet.

 

An der Universität Linz läuft das FWF-geförderte Doktoratskolleg „Molecular Bioanalytics“, das auf interdisziplinärer Basis Institute der Universität, das „Johann Radon Institut für Angewandte Mathematik“ der ÖAW und die Upper Austrian Research Gmbh einbezieht. Das Doktorats-programm ist Teil des interdisziplinären Schwerpunktprogramms „Biosystemanalyse“.

 

An der Universität Klagenfurt gibt es sechs Doktorand/innen/kollegs.

 

An den Medizinischen Universitäten erfolgt die Organisation des PhD-Studiums in thematischen Programmen und wird teilweise von FWF-geförderten Doktoratskollegs durchgeführt, wie z.B. an der Medizinischen Universität Wien die Doktoratskollegs „Basic Science, Diagnostics and Imaging“ und „Cell Communication in Health and Disease“, an der Medizinischen Universität Innsbruck die Doktoratskollegs „Molecular Cell Biology and Oncology“ (mit 13 Doktorand/ innen/stellen) und „Signal Processing in Neurons“. Die Medizinische Universität Graz hat 2006 ein internationales PhD-Studium „Molecular Medicine“ gestartet, in dessen Rahmen 20 bezahlte PhD-Stellen ausgeschrieben wurden.

 

B.   Doktoratsstipendien, Dissertationsstipendien und sonstige Förderungen für    Doktorand/innen:

An der Universität Graz wird der Forschungspreis der Bank Austria Creditanstalt (in Form von Stipendien) vergeben. Prämiert werden besonders aktuelle, innovative oder praxisnahe Arbeiten im Rahmen einer Dissertation oder eines Projektes.

 

Die Universität Innsbruck vergibt 100 Doktoratsstipendien pro Jahr (mit bis zu 24 Monaten Laufzeit) an ausgezeichnete Doktorand/innen aller Fakultäten der Universität Innsbruck und ermöglicht so den besten Köpfen, sich ohne finanziellen Druck auf die Arbeit an der Dissertation konzentrieren zu können. In den Ausschreibungen wurden Frauen besonders zur Einreichung von Anträgen aufgefordert und wurden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt. Unter den insgesamt 117 Doktoratsstipendiaten waren insgesamt 62 Frauen (Frauenanteil 53%).

 

Die Universität Linz vergibt ein Doktoratsstipendium in Form einer einjährigen Anstellung für eine Dissertantin zur Erstellung einer Doktorarbeit mit dem Thema der Geschlechterforschung.

 

Die Universität Klagenfurt fördert Doktorand/innen über die Vergabe von Manfred-Gehring-Dissertationsstipendien und über Druckkostenzuschüsse für Dissertationen. Darüber hinaus werden von der Universität Fördermittel für Pilotforschungsprojekte und zur Unterstützung von Antragstellungen an Doktorand/innen vergeben.

 

Die Akademie der bildenden Künste hat 2005 erstmals Doktoratsstipendien in Form von Jahresstipendien vergeben.

 

Außerdem vergeben die Universitäten Forschungsstipendien an Graduierte. Die entsprechenden Mittel werden den Universitäten vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nach einem Verteilerschlüssel der Rektorenkonferenz zur Verfügung gestellt; die Universitäten entscheiden autonom, jedoch im Rahmen einer Richtlinie des Ressorts über die Details der Vergabe. Daher richten sich diese Stipendien teilweise an Doktorand/innen, aber auch an Post-docs.

 

Darüber hinaus stellen Universitäten für Mobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit Forschungsarbeiten aus ihrem Budget Mittel zur Mobilitätsförderung und Mobilitätsstipendien zur Verfügung. Die Stipendien werden für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten ausschließlich nach der Qualität der Vorhaben vergeben. Im Vordergrund dieser Förderungen stehen der Erwerb substanzieller internationaler Erfahrungen und die Förderung des interdisziplinären Arbeitens und Forschens. Die Universität Wien hat im Jahr 2005 284 Diplomand/innen und Dissertant/innen mit einem solchen Stipendium unterstützt. Die Veterinärmedizinische Universität Wien vergibt Mobilitätsstipendien für Dissertant/innen, die kurzfristige fach-spezifische Kurse und wissenschaftliche Arbeiten im Ausland ermöglichen sollen.

 

C.  Spezielle Doktorand/innen/förderungen (teilweise auch unter Punkt B angeführt):

Eine spezielle Doktorand/innen/förderung an Universitäten wird über den FWF durch das Schwerpunkt-Programm „Doktoratskollegs-Plus“ angeboten, an dem sich jede Universität im kompetitiven Verfahren beteiligen kann. „Doktoratskollegs-Plus“ sollen Ausbildungszentren für den hoch qualifizierten akademischen Nachwuchs aus der nationalen und internationalen Scientific Community sein. Sie sollen wissenschaftliche Schwerpunktbildungen an österreichischen Forschungsstätten unterstützen und die Kontinuität und den Impact derartiger Schwerpunkte fördern. Ein „Doktoratskolleg-Plus“ kann nur an Forschungsstätten mit Promotionsrecht verankert sein.

Details (Anforderungen, Zielgruppe, Dauer, Höhe, Antragstellung, Vergabe…): http://www.fwf.ac.at/de/projects/dk.html

Übersicht über die laufenden Doktoratskollegs (1994 bis 2007) siehe Statistikheft 2006,
Seite 12-13: http://www.fwf.ac.at/de/downloads/pdf/fwf_statistikheft_2006.pdf

 

Pilotprojekte zur speziellen Doktorand/innen/förderung mit (Teil)Finanzierung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung:

 

proVISION (Vorsorge für Natur und Gesellschaft, ein Forschungsprogramm des Bundes-ministeriums für Wissenschaft und Forschung) fördert das interdisziplinär transdisziplinäre Doktoratskolleg „Nachhaltige Entwicklung“ – angesiedelt auf der Universität für Bodenkultur, kofinanziert vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-wirtschaft und von den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Steiermark. Das Kolleg versteht sich als Experimentierwerkstatt, in der unkonventionelle Fragen zu den Themen Klimawandel, Tourismus, Raumentwicklung, Lebensqualität gestellt werden dürfen. Aus dem Doktoratskolleg soll unter anderem ein Beitrag zur Modellentwicklung inter- und transdisziplinärer (Doktorats)Studiengänge geleistet werden, weshalb es, jedenfalls in Österreich, Pilotcharakter hat.

Details: http://www.dokne.boku.ac.at/

http://www.provision-research.at/cms/scripts/active.asp?vorlage=13&id=203&rubrik=203

 

An der TU Wien läuft seit 2003 das „Wissenschafterinnenkolleg Internettechnologien (WIT)“, eine Initiative zur Frauenförderung, die im Rahmen des Frauenförderprogramms fFORTE (Frauen in Forschung und Technologie) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gefördert wurde. Mit WIT wurde in Österreich ein einmaliges Dissertantinnenprogramm geschaffen, das wissenschaftlich technische Forschung auf höchstem internationalen Niveau mit laufbahnunterstützenden Maßnahmen für Schülerinnen, Studentinnen und Nachwuchswissenschafterinnen koppelt. Die Laufzeit von WIT endet mit 31. Dezember 2007, ab 2008 führt die TU Wien ein Nachfolgeprojekt in eigener Trägerschaft.

Details: http://wit.tuwien.ac.at/

 

Das fFORTE - Wissenschafterinnenkolleg FreChe Materie ist ebenfalls Teil von fFORTE. Als österreichweit einziges Programm im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich will das Kolleg an der TU Graz mehr Frauen auf dem Gebiet chemischer Materialien im Grenzbereich zwischen anorganischer und organischer Chemie für Spitzenpositionen in Wissenschaft und Wirtschaft qualifizieren.

Details: http://frechematerie.tugraz.at/sites/frechematerie/index.php

 

Darüber ist noch zu erwähnen, dass Doktorand/innen auch im Rahmen von Individual-förderungen (z.B. ÖAW: DOC [Doktorand/innen/programm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften], DOC-fFORTE [Frauen in Forschung und Technologie], DOC-team [Dok-torand/innen/gruppen für disziplinenübergreifende Arbeiten in den Geistes-, Sozial- und Kultur-wissenschaften], IFK-Fellowships, Erwin Schrödinger-Fellowships in the Mathematical Sciences, Wolfgang Pauli-Fellows-Programme, Technologiestipendien, Ernst Mach Stipendien…) sowie im Rahmen von Forschungsprogrammen und Forschungsprojekten (z.B. GEN-AU, proVision, GSK, FWF-finanzierte Forschungsprojekte, Arbeitsgruppen von START- und Wittgenstein-Preisträgern…) finanziert werden können.

 

Zu Frage 14:

Gender-Professuren gibt es an der Universität Wien, der Universität Linz, der Universität Graz, der Wirtschaftsuniversität Wien sowie der Universität für künstlerische und industrielle Gestal-tung in Linz.

 

Zu Frage 15:

Ein interdisziplinärer Gender-Forschungsschwerpunkt besteht an folgenden Universitäten: Universität Wien, Universität Graz, Universität Innsbruck, Medizinische Universität Wien, Medizinische Universität Innsbruck, Universität Salzburg, Universität für Bodenkultur Wien, Wirtschaftsuniversität Wien, Universität Linz, Universität Klagenfurt, Universität für angewandte Kunst Wien, Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz.

 

Darüber hinaus gibt es an weiteren Universitäten einzelne Lehrveranstaltungen mit frauenspezifischen Inhalten wie z.B. an der Technischen Universität Wien, der Universität für Weiterbildung Krems, der Akademie der bildenden Künste Wien und an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

 

Zu Frage 16:

Das Formelbudget ist ein Anreizsystem und enthält auch zwei Indikatoren zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau. Es sind dies die Indikatoren „Frauenanteil in der Personalkategorie der Universitätsprofessor/innen“ und „Anzahl der Studienabschlüsse von Frauen in Doktoratsstudien“.

 

Zu Frage 17:

Derzeit gibt es bereits nachfolgend genannte Maßnahmen bzw. Möglichkeiten, um die Publikation der Forschungsarbeiten von Frauen zu fördern. Die genannten Möglichkeiten stehen in gleicher Weise Frauen wie auch Männern offen.

 

FWF – Der Wissenschaftsfonds:

Förderprogramm: Publikations- und Kommunikationsförderungen:

Förderung der Veröffentlichung von wissenschaftlichen selbstständigen Publikationen in einer sachadäquaten und sparsamen Form, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Anforderungen, Zielgruppe, Dauer, Höhe, Antragstellung, Vergabe, Kontakt, siehe:

http://www.fwf.ac.at/de/projects/selbststaendige_publikationen.html

 

Österreichische Forschungsgemeinschaft:

Förderung herausragender wissenschaftlicher Publikationen aus allen wissenschaftlichen Bereichen; Zielgruppe sind insbesondere noch nicht etablierte Wissenschafter/innen, denen weniger Möglichkeiten zur Finanzierung einer Drucklegung offenstehen.

Weitere Informationen: http://www.oefg.at/frm_druck.htm

 

ÖAW – Österreichische Akademie der Wissenschaften:

In der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften werden Publikationen von Forschungsarbeiten in folgender Weise gefördert:

Ein strenges, aber transparentes und objektives Verfahren bei der Annahme von Manuskripten beurteilt ausschließlich die Wissenschaftlichkeit nach strengen internationalen Standards:

Manuskripte, die im Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften erscheinen, müssen von einem wirklichen oder korrespondierenden Mitglied der Akademie der Publikationskommission zur Aufnahme in den Verlag vorgelegt werden. Für alle Manuskripte müssen zwei gesonderte, ausführliche Gutachten vorliegen. Bei Vorlage von Manuskripten mit interdisziplinären Fragestellungen sind mehrere Fachgutachten, die sich auf die jeweiligen Teilbereiche beziehen, beizubringen. 

 

Publikationen, die nicht im Verlag der ÖAW erscheinen, werden ebenso einem strengen Auswahlverfahren unterzogen, wobei alle Leiterinnen und Leiter von Forschungseinrichtungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gleicher Weise anhalten und ermuntern, sowie die erforderlichen Bedingungen schaffen, die wissenschaftlichen Ergebnisse in geeigneten Organen zu publizieren.

 

Kontakt: Frau Mag. Lisbeth Triska, Leiterin der Verwaltungsstelle der philosophisch-historischen Klasse der ÖAW.

 

 

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

 

Abt. A/3 – Förderung im Wissenschaftsbereich:

Seit Jahren besteht in der Druckkostenförderung des Ressorts ein Schwerpunkt, der frauenspezifische wissenschaftliche Publikationen und publizierte Forschungsergebnisse von Frauen mit besonderer Beachtung behandelt. In der Druckkostenkommission ist dafür eine eigene Vertreterin nominiert. Dieser Schwerpunkt wird nach wie vor weitergeführt und soll auch in Hinkunft einen zentralen Stellenwert einnehmen. In gleicher Intensität werden von der Abteilung auch frauenspezifische wissenschaftliche Veranstaltungen, Symposien, Kongresse und Workshops, wofür eine eigene Verrechnungspost beim Ansatz 1/14116 eingerichtet wurde, behandelt.

 

Im Rahmen der Zuständigkeit der Fachabteilungen für Forschungsprogramme, nachgeordnete Dienststellen und Forschungseinrichtungen werden in den jeweiligen Fachbereichen Maßnahmen zu Gender Mainstreaming gesetzt bzw. als Grundprinzip in Forschungs-programmen verankert. Durch diese Maßnahmen wird indirekt die Publikationsleistung von Frauen gefördert und erhöht.

 

Abt. II/1 – Forschungs- und technologiepolitische Grundsatzangelegenheiten, Biowissen-schaften:

Im österreichischen Genomforschungsprogramm GEN-AU gibt es eine eigene Frauenförder-schiene. Alle Projektleiterinnen bzw. Subprojektleiterinnen in Netzwerk- und Verbundprojekten sowie in ELSA-Projekten bekommen eine Förderung von  10.000,-- € zusätzlich, die sie für Fortbildungsmaßnahmen, Konferenzbesuche und auch Publikationsaufwendungen nutzen können. Auf diese Weise soll die Position der Frauen im Bereich Genomforschung und auch ihre Publikationsleistung gestärkt werden.

 

Abt. II/3 – Gesellschaftswissenschaften:

In den Forschungsprogrammen der Abteilung Gesellschaftswissenschaften wird die Beteiligung von Frauen, insbesondere in der Position als Projektleiterinnen, im Begutachtungsverfahren als Zusatz-Bonus gewertet. So lag z.B. im Forschungsprogramm >node< der Anteil von Forscherinnen in leitender Funktion bei 42 % (gegenüber rd. 20 % im 6. Rahmenprogramm); in den im Rahmen der letzten Ausschreibung (2005) geförderten Projekten beträgt der Frauenanteil unter den beteiligten österreichischen Wissenschafter/innen sogar 71 %. Für das Programm >node< wird es 2008 auch eine eigene Publikationsförderungsschiene geben.

 

Abt. II/4 – Umweltsystemwissenschaften, Forschungs-Bildungskooperation:

1.      Nachgeordnete Dienststellen (ZAMG, GBA):

Das Ressort erarbeitet gemeinsam mit der ZAMG und der GBA ein Konzept zur Weiterentwicklung von Gender Mainstreaming und Frauenförderung in den zwei Forschungseinrichtungen als zentrales Element der Personalentwicklung. Beispiel: GBA hat derzeit ziemlich genau, sowohl bei Bund als auch bei TRF einen Frauenanteil von einem Drittel.

2.      Forschungsprogramme:

Gender Mainstreaming bildet ein Grundprinzip der seitens der Abt. II/4 verwalteten Forschungsprogramme. Bei dem Programm proVISION wird z.B. mit Minimal- und Zielquoten für Forscherinnen gearbeitet und die gendersensitive Bearbeitung von Forschungsfragen gefördert.

 

 

Abt. II/10 – Natur- und Formalwissenschaften und Technik:

Es werden – als Voraussetzung für eine Publikation – Frauen in der Mathematik durch zwei spezifische Programme an international renommierten Forschungsinstituten in Wien (Erwin Schrödinger-Institut und Wolfgang Pauli-Institut) gefördert.

 

Zu Frage 18:

Die Förderung der Geschlechterforschung wird in den Leistungsvereinbarungen folgender Universitäten erwähnt: Universität Graz, Medizinische Universität Graz, Universität für Bodenkultur Wien, Universität Linz, Universität Klagenfurt, Universität für angewandte Kunst Wien, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz.

 

Zu Frage 19:

Im Rahmen der Umorganisation des FWF wurde im Jahr 2004 ein Stabsreferat für Gender-thematik eingerichtet und die etablierte Frauenpolitik des FWF durch eine Genderstrategie ergänzt. Es wurde eine volle Stelle geschaffen, die für Analyse von internen Fakten zur Verfügung steht und Strategien entwickelt, um das Antragsverhalten von Frauen und Männern beim FWF an- und auszugleichen. Ca. 17% Frauen reichen beim FWF in verschiedenen Programmen ein, 22,4% aller neu bewilligten Projekte werden von Frauen geleitet (2006). Ziel der Genderstrategie ist, die Hintergründe dieses Verhaltens aufzuklären und entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, um im Rahmen der Möglichkeiten des FWF das ungleiche Antragsverhalten zu Gunsten der Frauen zu verschieben. Zu den Aufgaben des Referates gehört die Begleitung und Durchführung der internen Analyse zur FWF-Organisationsstruktur (Zusammensetzung von FWF-Gremien und deren Neubesetzung, Status der Personal-entwicklung und des Personalstandes), sowie zu den FWF-Förderprogrammen (FWF-Antrags- und Bewilligungsraten innerhalb der verschiedenen Programme, FWF-Programmentwicklungen und Weiterentwicklungen sowie Richtlinien Pflege etc.).

 

Konkrete Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:

1.   Karriereentwicklungsprogramm für Frauen (Hertha Firnberg und Elise Richter): Abteilung       Mobilität und Frauenprogramme – Details: http://www.fwf.ac.at/de/projects/firnberg.html

2.   Gender Mainstreaming-Maßnahmen in allen Programmen:

§         Objektive Begutachtung durch internationalen Peer Review-Prozess

§         Möglichkeit der gleichzeitigen Antragstellung im Elise Richter (ER)-Programm,      START-Programm, SIRG (EU) – Erhöhung der Erfolgschancen durch gleichzeitige           Einreichung

§         Akademisches Alterslimit an Stelle von biologischem Alterslimit

§         Anrechnung von Kindererziehungszeiten (drei Jahre pro Kind)

§         Finanzierung der persönlichen Weiterbildung von Antragstellerinnen im Rahmen des        ER-Programms

§          Jährliche Hertha Firnberg-Workshops – Coaching und Vernetzung der Antrag-stellerinnen

§         Programmdesign und Reformierung aufbauend auf einer Befragung der Hertha Firnberg-Stelleninhaberinnen

§         Antragsrichtlinien im Doktoratsprogramm DK-plus verweisen auf die Notwendigkeit einer gendergerechten Ausbildung im Rahmen der DK-plus

3.   Informationstransfer an die Öffentlichkeit zum Thema Gender Mainstreaming im For-schungsbereich

a.       Web Page/Menüpunkt Gender Mainstreaming – Fakten zum FWF (Bewilligungsraten ect.)

b.       Info-Veranstaltungen zu den Frauenprogrammen

c.       Teilnahme an universitätsinternen Fortbildungen – im Rahmen der Ausbildung von Nachwuchswissenschafterinnen

d.       FWF Frauenworkshops – Coaching-Workshops

e.       Info Serie „Frau in der Wissenschaft“

f.         Berichte zu aktuellen Veranstaltungen zum Thema

g.       Gründung der gender AG – organisationsübergreifende Arbeitsgemeinschaft aller im Haus der Forschung ansässigen Organisationen

h.       Eigene Veranstaltungen der gender AG – z.B. „Sind Quanten männlich oder weiblich? Frauen und Männer in der Arbeitswelt Forschung“

4.   Im Rahmen der Durchführung von Programmevaluierungen werden Gender Aspekte berücksichtigt (differenzierte Darstellung der Ergebnisse).

5.   Jährliche differenzierte Darstellung der statistischen Daten im Jahresbericht und im    Statistikheft ab 2007 – jährliche Veränderungen erfassbar

6.   Antragsrichtlinien rufen Informationen über die Situation in den Projekten bezogen auf die Anstellung und Ausbildung von Nachwuchswissenschafter/innen ab – Ist-Situationsanalyse bzw. Veränderungen im Laufe der Förderungen

7.   Geplant ist eine Studie zu den Karriereverlusten von Frauen im Rahmen der FWF      Förderungen („leaky pipeline“ im FWF).

 

Zu Frage 20:

Die Studierenden-Sozialerhebung 2006 (im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung) des Instituts für Höhere Studien ist zu ähnlichen Ergebnissen gekommen wie Untersuchungen der Universität Bamberg oder Untersuchungen des Österreichischen Instituts für Familienforschung. Eine Expertin desselben sagte in einem Zeitungsinterview (Die Presse, 1. August 2005), dass die Fertilitätsrate gerade unter Akademikerinnen besonders gering sei und führt als Forderung bessere Bedingungen für studentische Eltern an. Dass die Fertilitätsrate mit steigender Bildung abnimmt, belegt auch eine Statistik des IHS (2002) für die Statistik Austria. Akademikerinnen über 40 haben laut dieser Studie nur 1,6 Kinder. Das sei unter allen Schichten die geringste Nachwuchszahl. Die Studierenden-Sozialerhebung 2006 hat Ähnliches ergeben. "Es ist bei der Rekrutierungsquote nach der Bildung der Mütter nicht einleuchtend, warum aus höheren Bildungsschichten immer weniger Menschen gemessen an der gesamten Bevölkerung ein Studium beginnen", sagt Studienautor Martin Unger beim Pressegespräch im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung am 22. Oktober 2007. "Es ist zu vermuten, dass das an unterschiedlichen Fertilitätsraten nach verschiedenen Bildungsniveaus liegt".

 

Eine notwendige Maßnahme für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Familie und Studium. Bei der Ausweitung des Studienförderungs-Bezieherkreises, geplant ab Herbst 2008, werden Studierende mit Kindern daher verstärkt berücksichtigt. Die Studienbeihilfe für Studierende mit Kindern wird angehoben. Künftig soll es für jedes Kind einen Zuschlag in der Höhe von 60,-- € geben (zusätzlich zu Familienbeihilfe und Kindergeld), bisher wurde nur ein Kind mit 60,-- € gefördert.

 

Die Altersgrenze wird um zwei Jahre pro Kind (max. 35 Jahre) angehoben, bisher war die Altersgrenze für Studierende mit Kind 30 Jahre. Geplant ist auch ein zusätzliches Toleranzsemester für alle nicht schulpflichtigen Kinder bis sechs Jahren, bisher galt dies nur für Kleinkinder (bis drei Jahre).

 

Zu Frage 21:

Zur Novelle des Universitätsgesetzes 2002 hat die ARGE Universitätsfrauen Verbesserungsvor-schläge eingebracht, die voraussichtlich großteils in der Novelle berücksichtigt werden könnten. Das betrifft z.B. den Wirkungsbereich des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, die Ausweitung der aufschiebenden Wirkung auf eine Beschwerde, Klarstellung hinsichtlich der Übermittlung von Ausschreibungstexten, Ausweitung der Informationsrechte, usw.

 

Zu Frage 22:

a.   Die Studie wurde bereits im Dezember 2005 vergeben.

b.   Auftragnehmer: Joanneum Research, Institut für Technologie- und Regionalpolitik.

c.   Die Ergebnisse liegen bereits seit Mai 2007 vor und sind unter http://www.joanneum.at/index.php?id=63&no_cache=1&tx_publicationlibrary_pi1%5BshowUid%5D=4494 als PDF downloadbar.

Zudem wurde das Projekt im Rahmen der Veranstaltung "Gender und Exzellenz - aktuelle Entwicklungen im Wissenschaftssystem", die von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften am 13. November 2007 organisiert wurde, öffentlich vorgestellt.

 

Zu Frage 23:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat 2007 das Programm „excellentia“ zum dritten Mal ausgeschrieben. Derzeit wird die Ausschreibung 2008 vorbereitet. Neben der Personalkategorie Professorinnen wird 2008 auch die Gruppe des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ab dem Doktorat berücksichtigt. 2008 werden daher die Mittel für „excellentia“ auf 2 Mio. € verdoppelt.

 

Die Laura Bassi Centres of Expertise fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.

 

 

Beilagen


 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.