1716/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.12.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

GZ: BMWF-10.000/0218-C/FV/2007

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 20. Dezember 2007

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1929/J-NR/2007 betreffend Mobbing, die die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 8. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde und daher bei den nachfolgenden Fragen für den Bereich der Zentralleitung nur Angaben ab diesem Zeitpunkt möglich sind.

 

Zu Fragen 1, 2 und 7 bis 10:

Im Bereich der Zentralstelle gab es bis zum Stichtag 1. Oktober 2007 keine Anzeigen auf Grund von Mobbing.

 

Auch bei den nachgeordneten Dienststellen des Ressorts inklusive der Ämter der Universitäten wurden keine derartigen Anzeigen erstattet.

 

Zu Fragen 3 bis 6:

Es gab im fraglichen Zeitraum keine Disziplinarverfahren auf Grund von Mobbing.

 

Zu Fragen 11 bis 18:

Es kam weder zu Versetzungen im Zusammenhang mit Mobbing noch zu Kündigungen.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.