1717/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.12.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

GZ: BMWF-10.000/0221-C/FV/2007

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 20. Dezember 2007

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1955/J-NR/2007 betreffend sexuelle Belästigung, die die Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 9. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde und daher bei den nachfolgenden Fragen für den Bereich der Zentralleitung nur Angaben ab diesem Zeitpunkt möglich sind.

 

Zu Fragen 1, 2 und 7 bis 10:

Im Bereich der Zentralstelle gab es bis zum Stichtag 1. Oktober 2007 keine Anzeigen auf Grund von sexueller Belästigung.

 

Bei den nachgeordneten Dienststellen wurde im Jahr 2006 von der Technischen Universität Wien eine Anzeige wegen sexueller Belästigung einer weiblichen Bediensteten durch einen männlichen Kollegen erstattet. Die Überprüfung des Sachverhaltes hat keinen Anlass zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens ergeben; meditative Ausgleichsmaßnahmen wurden jedoch angeboten.

 

Zu Fragen 3 bis 6:

Es gab im fraglichen Zeitraum keine Disziplinarverfahren auf Grund sexueller Belästigung.

 

Zu Fragen 11 bis 18:

Im oben angeführten Zeitraum kam es im Zusammenhang mit sexueller Belästigung weder zu Versetzungen noch zu Kündigungen.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.