1718/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.12.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

GZ: BMWF-10.000/0222-C/FV/2007

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 20. Dezember 2007

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1968/J-NR/2007 betreffend Auszahlung ge-nehmigter Überstunden, die die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 9. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 18:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung – Zentralleitung haben seit Errichtung des Ressorts mit Wirkung vom 1. März 2007 bis zum 30. September 2007 durchschnittlich 14 Vertragsbedienstete rund 1.250 Überstunden und 42 Beamt/innen rund 3.501 angeordnete Überstunden geleistet. Den Vertragsbediensteten wurden dafür rund € 30.522,-- ausbezahlt und den Beamt/innen rund € 110.584,-- ausbezahlt.

 

Zur Systematik der darüber hinaus angefragten Daten wird festgehalten, dass eine Aufgliederung in der gewünschten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. Eine derart detaillierte Auswertung würde einzelne Datensätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen. Es wird um Verständnis ersucht, dass zu den Fragen 7 bis 18 keine Angaben gemacht werden können.


Zu Frage 19:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung – Zentralleitung wurden sämtliche angeordneten Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens abgegolten. Es gab und gibt diesbezüglich keine Beschwerden.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.