1720/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. November 2007 unter der Nr. 1971/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Korruption in der Europäischen Kommission" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Europäische Kommission erstellt alljährlich in Absprache mit den Mitgliedstaaten einen Bericht über Maßnahmen innerhalb der Kommission sowie in den Mitgliedstaaten für eine wirksame Betrugsbekämpfung. Diese Maßnahmen umfassen insbesondere Prävention, Risikomanagement, interne Kontrollsysteme, Überprüfungen, Warnmechanismen bis hin zu Wiedereinziehungsverfahren bei zu Unrecht geleisteten EU-Zahlungen.

Am 6. Juli 2007 wurde der Bericht „Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung, Jahresbericht 2006" vorgelegt. Die in der Anfrage zitierten Zahlen stammen offensichtlich aus diesem Bericht. Dieser Jahresbericht ist öffentlich zugänglich und auf der Website des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) abrufbar.


Zu Frage 2:

Der oben angesprochene Bericht der Europäischen Kommission gibt das geschätzte Gesamtschadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten mit € 1.155,32 Mio. an, wovon das Schadensvolumen aufgrund von vermutetem Betrug auf € 323,32 Mio. geschätzt wurde (0,94% des Betrags der Eigenmittel der EU).

Zu Frage 3:

Mir liegen keine Informationen über derartige Verdachtsmomente vor.

Zu Frage 4:

Betrugsbekämpfung bzw. Haushaltskontrolle in der EU fällt in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Österreich arbeitet bei der jährlichen Erstellung des oben erwähnten Jahresberichts eng mit der Europäischen Kommission zusammen. Dazu gehört die aktive Mitarbeit im Rahmen des Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung einschließlich der Beratung spezifischer Fragen, Maßnahmen und Fortschritte bei der Betrugsbekämpfung auf nationaler und europäischer Ebene.

Im Jahr 1999 wurde das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament eingerichtet. Damit brachten die Mitgliedstaaten die Bedeutung, die sie dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie der Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften beimessen, zum Ausdruck. Österreich hat diese Maßnahme mit Nachdruck unterstützt.


Darüber hinaus dringt Österreich regelmäßig darauf, dass die Europäische Kommission und  die Mitgliedstaaten ihre Verantwortung beim Vollzug des EU-Haushaltes wahrnehmen und Unregelmäßigkeiten effizient entgegen wirken. Diese - auf legislative oder administrative Maßnahmen abzielenden — Initiativen wurden insbesondere bei den Beratungen und Beschlussfassungen des Rates über die Haushaltsordnung bzw. die Entlastungsempfehlungen eingebracht.

In diesem Zusammenhang unterstützt Österreich insbesondere die Absichten der Kommission, dass entsprechend den Vorschriften für die Förderungsprogramme bei zu Unrecht geleisteten EU-Zahlungen von der Kommission bzw. von den Mitgliedstaaten Wiedereinziehungsverfahren gegenüber den Empfängern eingeleitet werden.

Auch weise ich darauf hin, dass im Rahmen der Ausarbeitung der Programmvorschriften für  die neue Programmperiode 2007-2013 auf Transparenz und vereinfachte Verwaltungsvorschriften Wert gelegt wurde.

Zu Frage 5:

Derzeit liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der rechtlichen Grundlage der Einrichtung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) vor. Im Zuge der Behandlung dieses Vorschlags im Rat wird Österreich auf eine weitere   Verbesserung der Arbeit von OLAF hinwirken.

Darüber hinaus wird Österreich weiterhin bei allen Beratungen und Beschlüssen über haushaltsrelevante Dossiers des Rates auf die effiziente und effektive Vollziehung der Haushaltsvorschriften, insbesondere der vorgesehenen Sanktionsvorschriften, dringen.