1721/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1
norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/141-PMVD/2007 20. Dezember 2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. Oktober 2007 unter der Nr. 1695/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Entsendung österreichischer Bundesheersoldaten in den Tschad" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Entsendung wurde im Einvernehmen zwischen der Bundesregierung und dem Hauptausschuss des Nationalrates am 9. November 2007 beschlossen.
Zu 3 und 12:
Die Mission wird auf Grund der Resolution des Sicherheitsrates 1778 vom 25. September 2007 unter Kapitel 7 der Satzung der Vereinten Nationen geführt. Wie alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist auch Österreich gefordert, einen Beitrag zu EUFOR Tchad/RCA zu leisten. Eine Beteiligung Österreichs an dieser EU-Operation erscheint angezeigt, um das Bekenntnis Österreichs zu einer aktiven und solidarischen Mitwirkung an der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ebenso zu bekräftigen, wie zu internationalen Bemühungen um die Festigung von Frieden und Sicherheit in Afrika. Österreich kann durch ein zielgerichtetes Engagement – in Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen EU Partnern – einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der Mission leisten, was insbesondere auch vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Kontinents Afrika für die Stabilität Europas notwendig erscheint.
Zu 4 und 7:
Berichte über die Bedrohungslage im Tschad wurden vorwiegend durch das Heeresnachrichtenamt eingeholt bzw. erstellt. Da jedoch genauere Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der militärischen Geheimhaltung von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu 5 und 10 bis 11:
Eine unmittelbare Bedrohung für EUFOR/Tschad ist nach den derzeit meinem Ressort vorliegenden Informationen nicht zu erwarten. Grundsätzlich können allerdings Vorfälle im gesamten Einsatzraum mit einzelnen Akteuren ‑ wie auch bei anderen Auslandseinsätzen ‑ nicht ausgeschlossen werden. Auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage ist weiters mit Beschaffungskriminalität zu rechnen. Zusätzliche Herausforderungen liegen in den klimatischen Bedingungen, in schlechter Infrastruktur und in einer Bedrohung durch Minen. Es ist aber davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund der Erfahrungen der französischen Streitkräfte internationale Kräfte als militärisch überlegen wahrgenommen werden, weshalb nicht zu erwarten ist, dass es zu direkten Konfrontationen kommt.
Zu 6:
Ja. Eine verantwortungsbewusste Vorbereitung umfasst die eingehende Beschäftigung mit sämtlichen in Betracht kommenden Bedrohungsszenarien.
Zu 8:
Nach den mir vorliegenden Informationen erfolgen keine regelmäßigen Grenzverletzungen durch den Sudan zum Tschad.
Zu 9:
Frankreich wird das größte Kontingent im Rahmen von EUFOR Tchad/RCA stellen.
Zu 13:
Ja.
Zu 14:
Nach der vorerwähnten Resolution sind Aufgaben zum Schutz von Zivilpersonen, insbesondere von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, Aufgaben zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage im Operationsgebiet zur Erleichterung humanitärer Hilfsleistungen und Aufgaben zum Schutz von Personal, Einrichtungen und Ausrüstung der Vereinten Nationen sowie zur Gewährleistung der Bewegungsfreiheit wahrzunehmen. Den Angehörigen von EUFOR Tchad/RCA werden keine exekutiven Befugnisse bei der Kontrolle der Grenzen des Tschad bzw. der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) sowie zur Gewährleistung von Recht und Ordnung innerhalb der Flüchtlingslager zukommen.
Zu 15, 16, 20 und 21:
Der Einsatz österreichischer Soldaten wurde vorerst bis zum 30. Juni 2008 beschlossen. Die Missionsdauer der EUFOR Tchad/RCA ist mit gemeinsamer Aktion des Rates der EU (2007/677/GASP, 23. Oktober 2007) auf grundsätzlich 12 Monate beschränkt. Es werden bis zu 160 Angehörige des Bundesheeres entsandt werden, wobei diese Stärke bis zwei Monate nach Beginn der Durchführung der Entsendung sowie zwei Monate vor ihrer Beendigung für Auf- bzw. Abbauarbeiten um bis zu 50 Angehörige des Bundesheeres überschritten werden kann.
Zu 17:
Die multinational wirksam werdenden Teile des Kontingents umfassen ein Einsatzelement Spezialeinsatzkräfte, ein Sanitätsmodul für den Einsatz in einem multinationalen Feldlazarett inklusive eines Hygienetrupps sowie Stabspersonal in unterschiedlichsten multinationalen Kommanden zur Planung und Führung der Einsätze der EU-Truppe. Die Führung der EU-Truppe erfolgt aus dem „Operations HQ“, welches sich in Mont Valérien bei Paris befindet, wo Offiziere des Österreichischen Bundesheeres im Stab in den Bereichen Planung, Versorgung und Einsatz der Spezialeinsatzkräfte eingesetzt werden. Im Einsatzraum selbst wird EUFOR Tchad/RCA durch das „Force HQ“ geführt, wo österreichische Offiziere in den Bereichen Logistik, zivil-militärische Zusammenarbeit und Verbindungsorganisation eingesetzt werden. Weiteres Stabspersonal kommt in Kommanden weiterer Führungsebenen im Tschad zum Einsatz.
Zu 18 und 19:
Ja. Das Anforderungsspektrum von EUFOR Tchad/RCA („Status of Requirement“) sieht derartige Kräfte vor, die im Österreichischen Bundesheer im Rahmen der KIOP-KPE Struktur verfügbar sind.
Zu 22 und 23:
Nein. Aus der Aufgabenstellung an EUFOR Tchad/RCA resultiert ein spezifisches Anforderungsprofil für derartige Kräfte.
Zu 24 bis 27:
Ja. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Notarztfahrzeuge und Allschutztransportfahrzeuge „Dingo“ auf Einsatzdauer vorgesehen. Da genauere Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der militärischen Geheimhaltung von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu 28 bis 30 und 38 bis 42:
Da genauere Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der militärischen Geheimhaltung von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme. Ich kann aber versichern, dass geeignete Maßnahmen gesetzt werden, um den bestmöglichsten Schutz für die eingesetzten Soldaten zu gewährleisten. Im Übrigen wird nur jenes Gerät in den Tschad entsandt, das auch den international für einen derartigen Einsatz üblichen Anforderungen entspricht.
Zu 31 und 32:
Ja. Die für die Spezialeinsatzkräfte vorgesehenen Puch G werden aufgerüstet.
Zu 33:
Entfällt.
Zu 34 bis 37:
Ja. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden Allschutztransportfahrzeuge „Dingo“ auf Einsatzdauer in den Tschad entsandt. Da genauere Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der militärischen Geheimhaltung von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu 43 und 45:
Nein. Auf Grund der Bedrohungslage ist eine Aufrüstung nicht erforderlich.
Zu 44:
Entfällt.
Zu 46 und 54:
Nein. Das durch das Planungsgremium der Europäischen Union definierte Anforderungsprofil („Provisional Status of Requirements“) sieht gepanzerte Kettenfahrzeuge nicht vor.
Zu 47 bis 53 und 55 bis 57:
Entfällt.
Zu 58 und 67:
Nein, nach dem derzeitigen Planungsstand ist eine Entsendung nicht vorgesehen.
Zu 59 bis 66:
Entfällt.
Zu 68 und 145:
Die derzeit geplante Struktur des Österreichischen Kontingents wurde im Wesentlichen von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates am 9. November 2007 festgelegt. Darüber hinausgehende Detailplanungen, Beurteilungen und Vorsorgemaßnahmen werden laufend angestellt und schließen selbstverständlich allfällige strukturelle Änderungen im Rahmen des vorerwähnten Beschlusses in weiterer Folge nicht aus.
Zu 69 bis 83:
Entfällt.
Zu 84 und 87:
Nein. Die Alouette III war im Kosovo nicht im Einsatz.
Zu 85 und 86:
Entfällt.
Zu 88 und 90:
Da Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der militärischen Geheimhaltung von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu 89:
Entfällt.
Zu 91 und 100:
Aus heutiger Sicht nein, da Hubschrauber der Type S70 „Black Hawk“ des Österreichischen Bundesheeres durch andere Aufgaben gebunden sind.
92 bis 99:
Entfällt.
Zu 101:
Nein.
Zu 102 und 120 bis 122:
Entfällt.
Zu 103:
Hiezu verweise ich auf meine obigen Ausführungen.
Zu 104:
Nein.
Zu 105:
Entfällt.
Zu 106 bis 112, 165 bis 166 sowie 179 und 180:
Ein Schreiben von Sikorsky über den Ankauf weiterer Hubschrauber der Type S70 „Black Hawk“ liegt in meinem Ressort auf. Jedoch liegt die Priorität bei Beschaffungen zur Zeit im Bereich der geschützten Beweglichkeit. Das Bundesheer hat in den vergangenen Monaten 20 "Dingo"-Allschutztransportfahrzeuge beschafft. Dabei handelt es sich um ein gepanzertes, minengeschütztes, luftverladbares, leicht bewaffnetes Radfahrzeug. Weitere 15 „Dingo“ sowie zusätzliche 300 geschützte Fahrzeuge sind zur Beschaffung vorgesehen. Die Kosten für die Allschutztransportfahrzeuge „Dingo“ betragen rund 33 Millionen Euro, jene für die zusätzlichen Beschaffungen rund 240 Mio. Euro. Zu welchem Zeitpunkt eine Beschaffung von weiteren Black Hawk Hubschraubern erfolgen könnte, ist derzeit nicht beantwortbar, zumal diese Frage auch maßgeblich von der Budgetsituation abhängt.
Zu 113:
Entfällt.
Zu 114 bis 116:
Entfällt.
Zu 117:
Ja.
Zu und 118:
Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 88 und 90.
Zu 119:
Entfällt.
Zu 123:
Die Kosten des Einsatzes werden voraussichtlich rund 25 Mio. € betragen.
Zu 124:
Da die zur Durchführung der gegenständlichen Entsendung erforderlichen Mehrausgaben zum Zeitpunkt der Budgeterstellung noch nicht vorhersehbar waren, wird durch mein Ressort die Überschreitungsermächtigung nach Art. VI Abs. 1 Z 34 des Bundesfinanzgesetzes 2007 bzw. nach Art. VI Abs. 1 Z 37 des Bundesfinanzgesetzes 2008 beim VA-Ansatz 1/40108 in Anspruch genommen werden.
Zu 125:
Ja, entsprechender Transportraum bzw. entsprechende Transportmittel sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden.
Zu 126:
Zusätzlicher ziviler Transportraum, insbesondere zivile Transportflugzeuge.
Zu 127:
Ja.
Zu 128:
Voraussichtlich rund 16,5 Mio. € (inkl. Anschlussversorgung).
Zu 129:
Entfällt.
Zu 130:
Nein.
Zu 131:
Entfällt.
Zu 132 bis 135:
Ja. Ein Luftfahrzeug der Type C 130 „Hercules“ wird auf Einsatzdauer in noch nicht näher bestimmten Intervallen, jeweils drei Tage für Personen- und Gütertransporte eingesetzt werden.
Zu 136 bis 144:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Transportflugzeuge naturgemäß nur sehr eingeschränkt geschützt werden können. Auf Grund der derzeit bekannte Bedrohungslage werden vorerst keine Änderungen vorgenommen, zumal der im Tschad gelegene Flugplatz von N`Djamena auch von zivilen Linienluftfahrzeugen angeflogen wird.
Zu 146 bis 156:
Entfällt.
Zu 157:
Ja.
Zu 158:
Im Vorfeld der politischen Beschlussfassung erfolgte eine sorgfältige Beurteilung und Prüfung der (militärischen) Machbarkeit dieses Einsatzes. Dies geschah unter der Prämisse, dass die laufenden Einsätze des Österreichischen Bundesheeres in der aktuellen Form weitergeführt werden.
Zu 159 und 160:
Entfällt.
Zu 161:
Seit 1960 kommen österreichische Soldaten in Afrika zum Einsatz. Die konkrete Vorbereitung für den Einsatz im Rahmen von EUFOR Tchad/RCA erfolgt durch ausführliche Ausbildungsmaßnahmen, Anschaffungen bzw. Adaptierungen von Gerät und durch genaue Erkundungen an Ort und Stelle.
Zu 162 und 163:
Ja. Die Aufbringung der Soldaten für den gegenständlichen Einsatz erfolgt über das System der Kaderpräsenzeinheiten (KIOP/KPE), das genau für diesen Bedarf geschaffen wurde. Da die zur Durchführung der gegenständlichen Entsendung erforderlichen Mehrausgaben zum Zeitpunkt der Budgeterstellung noch nicht vorhersehbar waren, kann die Überschreitungsermächtigung nach den Bundesfinanzgesetzen 2007 und 2008 in Anspruch genommen werden. Zudem erfolgt eine Anpassung der Priorisierung von Beschaffungsmaßnahmen.
Zu 164:
Entfällt.
Zu 167:
Nein.
Zu 168 bis 178:
Entfällt.
Zu 181:
Entfällt.
Zu 182:
Nein.
Zu 183 bis 187:
Entfällt.
Zu 188:
Nein.
Zu 189 und 190:
Entfällt.
Zu 191 bis 198:
Das Österreichische Bundesheer verfügt über Sikorsky S70 „Black Hawk“, Agusta Bell AB-212, Bell OH-58 „Kiowa“, Agusta Bell AB-206A „Jet Ranger“ und Alouette III. Da genauere Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der militärischen Geheimhaltung von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu 199 bis 202:
Grundsätzlich ist die geforderte Flugstundenanzahl für Piloten nicht in einem militärischen Pflichtenheft vorgegeben. Nach der Militär-Luftfahrt-Personal-Verordnung (MLPV) müssen Piloten mindestens 40 Flugstunden absolvieren. Mindestens 100 Flugstunden benötigt ein Pilot zum Erhalt der Feldverwendungsfähigkeit auf allen Typen seiner Befähigung.
Zu 203 bis 212:
Diese Fragen beziehen sich offenbar auf ein „militärisches Pflichtenheft (MP)“ für die gesamte Flotte, das tatsächlich aber nicht existiert. Die Flottenplanung wird auf Basis der militärischen Pflichtenhefte der einzelnen Hubschraubertypen, jeweils in einem – dem aktuellen Planungsstand entsprechenden – Grundsatzpapier festgelegt und laufend der Planungs- und Budgetlage angepasst. Die derzeitige Flottenplanung ist in einem als „Geheim“ klassifizierten Erlass festgelegt. Die Summe an Luftfahrzeugen der Gesamtflotte entspricht daher nicht der Summierung einzelner militärischer Pflichtenhefte. Die angestrebte Flottenstruktur stellt daher eine geplante, realisierbare Struktur dar. Diese Struktur ist laufend den sich weiterentwickelnden Konzepten und der politischen Lage anzupassen.
Der OH-58 „Kiowa“ ist ein mit einer „Minigun 7,62 mm MG“ bewaffneter Hubschrauber. Die Black Hawk S70 ist ein mit MG 7,62 mm zu bewaffnender Hubschrauber. Maßnahmen zur Realisierung dieser Bewaffnung wurden durch mein Ressort eingeleitet, wobei jedoch ein genauer Zeitplan hiefür aus Gründen der jährlichen Budgetsituation noch nicht feststeht.
Zu 213 bis 217:
Ja, für Hubschrauber der Type Agusta Bell AB-212. Eine Auftragsvergabe für die Lebenszeitverlängerung dieser Hubschrauber ist für 2008 vorgesehen. Der derzeitige Planungsstand sieht eine logistisch bedingte Erneuerung der Avionik-Ausstattung und Integration einer Selbstschutzausstattung vor. Die Kosten hiefür werden derzeit erhoben.
Zu 218:
Entfällt.
Zu 219:
Der Kostenvorteil beträgt rund 370 Mio. Euro.
Zu 220 bis 227:
Die erzielten Einsparungen fließen dem Bund im Zeitraum Herbst 2008 bis Frühjahr 2009 zu. Die Budgetverhandlungen für die zukünftigen Budgets beginnen 2008 und ich werde – wie auch schon für das derzeitige Doppelbudget – alles daran setzen, die zur Umsetzung der Bundesheerreform erforderlichen Mittel sicherzustellen.
Zu 228 und 229:
Beispielsweise seien Anschaffungen von Nachtsichtausrüstung, Funkgeräten und Fahrzeugen für Spezialeinsatzkräfte genannt. Ein überwiegender Teil dieser Beschaffungen wäre nach den Zielsetzungen der Bundesheerreform in den Folgejahren vorgesehen gewesen und wurde auf Grund des geplanten Einsatzes im Tschad vorgezogen. Ich erlaube mir jedoch im Hinblick darauf, dass genauere Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der militärischen Geheimhaltung von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand zu nehmen.
Zu 230 und 231:
Im Wesentlichen sind die zum Einsatz kommenden Kraftfahrzeuge ohne Nachrüstungen verwendbar, es werden jedoch teilweise Modifizierungen am Luftfiltersystem vorgenommen werden.