1722/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 23. Oktober 2007 unter der Nr. 1679/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend der Kanzler als Bundesraser auf der Autobahn gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø       Mit welcher Spitzengeschwindigkeit waren Sie jüngst in Richtung Wels auf der Westautobahn unterwegs? Wann verließen Sie Wien, wann trafen Sie in Wels ein?

Ø         Aus welchen Gründen brachen Sie nicht rechtzeitig zu Ihrem Termin in Wels auf?

Ø     Gaben Sie persönlich die Anweisung, möglichst schnell auf der Autobahn zu ra-sen?

Ø     Wenn nicht, wer sonst? Wenn nicht, warum wiesen Sie nicht Ihren Chauffeur auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hin?

Ø     Warum nahmen Sie eine Polizei-Lotsung ohne Blaulicht in Anspruch?

Ø     Aus welchen Gründen nahmen Sie nicht die ÖBB zu dieser Fahrt in Anspruch?

Die Eröffnung des neuen Messezentrum Wels", auf welche Sie in Ihrer Anfrage Bezug nehmen, fand am 10. Oktober 2007 statt, wobei ich es übernommen hatte, neben mehreren Landespolitikerinnen und den Vertreterinnen der Messe Wels eine der Eröffnungsreden, konkret zum Thema Wirtschaftsstandort OÖ, zu halten.

An diesem Tag fand auch eine Plenarsitzung des Nationalrates sowie der Ministerrat statt. Ich hielt mich daher den Tag über im Parlament auf. Während der Zeit, in welcher ich nicht im Plenum des Nationalrates war, hielt ich mich in meinem Parla-


mentsbüro bzw. in meinem Büro im Bundeskanzleramt auf.

Kurzfristig musste noch ein wichtiger Termin eingeschoben werden, weshalb meine für 17 Uhr geplante Abfahrt nach Wels erst um ca. 17.30 Uhr erfolgte, was auch die Möglichkeit ausschloss, die ÖBB in Anspruch zu nehmen.

Da die Fahrtzeit von Wien nach Wels 2,02 Stunden beträgt (vgl. den Routenplaner auf www.tiscover.at) war ein zeitgerechtes Eintreffen in Wels daher grundsätzlich möglich. Meine Ankunft war für den Zeitraum zwischen 19 und 20 Uhr angekündigt.

Während der Fahrt kann es - wie ich im Nachhinein recherchieren ließ - kurzfristig zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gekommen sein, wobei eine wie in der Anfrage genannte Geschwindigkeit sicherlich nicht erreicht wurde.

Da ich Autofahrten zum Arbeiten nütze, kann ich ausschließen, Anweisungen über die Fahrtgeschwindigkeit geben zu haben, wobei es selbstverständlich ist, dass sich sämtliche Berufskraftfahrer des Bundeskanzleramtes wie alle übrigen Verkehrsteil-nehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten haben und dies auch tun.

Eine polizeiliche Begleitung von Fahrten des Bundeskanzlers entspricht dem Sicher-heitsstandard.

Zu Frage 6:

Ø     Ist Ihnen bekannt, wie viel höher das Unfallrisiko bzw. das Risiko, in einen tödli-chen Unfall verwickelt zu werden, bei

Diese Frage ist unvollständig und kann daher nicht beantwortet werden.

Zu den Fragen 7 bis 10:

Ø    Wie rechtfertigen Sie Ihr Verhalten / das Ihres Fahrers in verkehrssicherheits-politischer Hinsicht?

Ø    Ist Ihnen bekannt, wie viel höher der Ausstoß von CO2 sowie Stickoxiden bei Ihrem Dienstwagen bei 200 km/h ist als bei 130 km/h?

Ø    Wie rechtfertigen Sie Ihr Verhalten / das Ihres Fahrers in klimapolitischer Hin-sicht?

Ø    Wie stehen Sie zur Frage der Vorbildfunktion von Spitzenpolitikerinnen?


Mir ist die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen nicht nur ein politisches, son-dern auch ein persönliches Anliegen, weshalb ich Schnellfahren ablehne. Selbstver-ständlich gilt dies nicht zuletzt auch aus klimapolitischen Überlegungen.