1725/AB XXIII. GP
Eingelangt am
21.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Hakl, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Oktober 2007 unter der Nr. 1710/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend IKT-Task-Force gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Ø Frage 7 der Anfrage Nr. 950/J „Weshalb gibt es eine Zweiteilung der Mitglieder in stimmberechtigte und beratende Mitglieder?" wurde folgendermaßen beantwortet: „Diese Einteilung wurde getroffen, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicher zu stellen aber trotzdem bei Bedarf Experten beiziehen zu können." Inwieweit würde sich eine „Vollmitgliedschaft" oder auch stimmberechtigte Mitgliedschaft aller Teilnehmer arbeitshindernd auswirken ?
Ø Sind sie der Ansicht, dass ein 16-köpfiges Gremium von gleichberechtigten Mit-gliedern keine klaren Empfehlungen abgeben kann?
Die Frage der Stimmberechtigung hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Ar-beitsfähigkeit der IKT-Task Force. Es arbeiten alle Mitglieder gleichberechtigt am inhaltlichen Beratungsergebnis und es bringt jedes Mitglied als Experte einen we-sentlichen Beitrag ein.
Da es aber notwendig ist, konsensuale Empfehlungen auszusprechen, ist es sinnvoll, Mechanismen vorzusehen, die eine Entscheidungsfähigkeit erleichtern, damit die IKT-Task Force zu fokussierten Themen und Priorisierungen gelangt.
Zu Frage 2:
Ø Sind sie der Ansicht, dass die stimmberechtigten Mitglieder nicht als Experten eingestuft werden können?
Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei allen Mitgliedern der IKT Task Force um hochrangige Experten auf deren Gebiet handelt, die unabhängig von der Frage der Stimmberechtigung einen wesentlichen Beitrag zum Beratungsergeb-nis liefern können.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Frage 8 der Anfrage Nr. 950/J „Welche Aufgaben kommen den stimmberechtigten und welche den beratenden Mitgliedern der Task-Force zu?" wurde wie folgt be-antwortet: „Alle Mitglieder arbeiten, wie auch bereits in der ersten Sitzung gesche-hen, gleichberechtigt an dem inhaltlichen Beratungsergebnis." Wie erklärt sich in diesem Zusammenhang die Zweiteilung der Mitglieder, wenn es offenbar keinerlei Unterschied zwischen stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern gibt und das Gremium ohnehin ausschließlich Empfehlungen aussprechen kann (vgl. Beant-wortung von Frage 9 der Anfrage Nr. 950/J)?
Ø Aus der Anfragebeantwortung geht weiters hervor, dass ein großer Teil von Ver-tretern der IKT-Branche, wie Mobilfunkbranche, die Bereiche New Media, Content und Bildung aber auch die Klein- und Mittelbetriebe lediglich durch die Interessen-vertretungen repräsentiert werden. Die Interessenvertretungen haben jedoch nur beratende Funktion im Gremium. Wie erklärt sich dieser Umstand?
Ziel ist eine konsensuale Empfehlung auf Basis einer breiten Expertise. Für den Fall, dass eine solche nicht zustande kommt ist es - wie zu den Fragen 1 und 3 angeführt - sinnvoll, entsprechende Mechanismen zugrunde zu legen.
Auf Grund der schon aus der Anfrage hervorgehenden Vielfältigkeit der in Frage kommenden Branchen und Betriebe wurde auf die Interessensvertretungen abgestellt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Sind die Frage 9 angesprochenen Bereiche der IKT-Branche nicht wichtig genug, um in der IKT-Task-Force repräsentiert zu werden?
Ø Welche konkreten Gründe gibt es für die offensichtliche Unterrepräsentierung die-ser Bereiche im Gremium?
Bezugnehmend auf die Frage 9 der parlamentarischen Anfrage 950/J-NR halte ich fest, dass es das Ziel der IKT Task Force ist, Strategien zu entwickeln, die die IKT-Position Österreichs im Vergleich zu anderen Nationen wesentlich verbessern. Daher geht es nicht um die Frage, ob ein Bereich der IKT-Branche wichtiger oder nicht so wichtig ist. Die derzeitige Zusammensetzung wurde gegenüber dem Ministerratsvor-trag von 27. Juni 2006 wesentlich ausgeweitet, um auch die notwendige Breite im Sinne der Zielsetzung zu erreichen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Die Bundesländer sind wesentliche Akteure in Fragen des IKT-Infrastrukturaus-baus. Es ist daher unklar, weshalb die IKT-Task-Force lediglich ein Gremium für Experten aus Industrie und Wissenschaft ist. Wieso sind die Bundesländer nicht in der Task-Force vertreten?
Ø Sind Sie der Ansicht, dass die Bundesländer keine Experten zum Themenkreis entsenden könnten?
Die IKT Task Force richtet die Aktivitäten nicht nur auf den Infrastrukturausbau. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die verstärkte Anwendung von IKT in allen Berei-chen insbesondere in der Wirtschaft und auf jenen Feldern, in denen Zuständigkeiten beim Bund liegen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ø Ist es zutreffend, dass für 2007 keine Sitzung der IKT-Task-Force mehr geplant ist?
Ø In der Beantwortung der Frage 5 der Anfrage Nr. 950/J führen Sie aus, dass be-schlossen wurde, drei bis vier Mal im Jahr zusammenzutreten. Welchen Grund gibt es dafür, dass die IKT-Task-Force im Jahr 2007 offensichtlich nur zweimal zusammentreten wird?
Die IKT Task Force hat zuletzt wieder am 18. Oktober 2007 getagt und vereinbart, dass entsprechende Themenschwerpunkte in vier Arbeitsgruppen ausgearbeitet wer-den. Die Arbeitsgruppen werden vor Jahresende zusammentreffen und Empfehlun-
gen für die IKT Task Force aufbereiten. Daher scheint logischerweise eine nächste Sitzung der IKT Task Force erst 2008 zweckmäßig.
Zu Frage 12:
Ø Wann sind die nächsten Sitzungen der Task-Force für das Jahr 2008 angebracht?
Es ist geplant, die nächste Sitzung unmittelbar nach Fertigstellungen der Ausarbei-tungen in den Arbeitsgruppen im 1. Quartal 2008 abzuhalten. Je nach Fortschritt wird dann über die Abhaltung der weiteren Sitzungen für 2008 beraten.
Zu Frage 13:
Ø Wie sehen die konkreten Arbeitsschritte der IKT-Task-Force aus?
Auf Basis der Ausarbeitungen des IKT-Masterplans samt Update vom Juni 2007 wer-den in Arbeitsgruppen die unterschiedlichen Themenschwerpunkte behandelt. Diese sollen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen enthalten, die dann in der IKT Task Force beraten werden. Weiters erfolgt ein laufendes Monitoring der Entwicklungen der internationalen IKT Benchmarks.
Zu Frage 14:
Ø Gibt es bereits Ergebnisse der IKT-Task-Force und werden diese in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Da es derzeit noch keine Empfehlungen der IKT Task Force gibt, können auch keine Ergebnisse veröffentlicht werden. Die abgestimmten Beratungsergebnisse der IKT Task Force werden im Wege einer Homepage zugänglich gemacht werden. Die Ser-visierung der Homepage erfolgt durch die Geschäftsstelle der IKT Task Force.
Zu Frage 15:
Ø In der Anfragebeantwortung zu Frage 4 der Anfrage Nr. 950/J wird angeführt, die „Umsetzung" des IKT-Masterplanes seitens der Task-Force zu begleiten. Wann ist an die Vorlage eines solchen Maßnahmenpaketes gedacht?
An den Empfehlungen für Maßnahmen auf Basis des IKT Masterplans wird derzeit in den Arbeitsgruppen gearbeitet. Erste Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen sollen mit Beginn des nächsten Jahres vorliegen.
Zu den Fragen 16 und 17:
Ø Gibt es eine Informationsstelle, Internetplattform etc., bei der man sich über die Aktivitäten der Task-Force informieren kann?
Ø Wer ist für die Abwicklung der administrativen Arbeit der Taskforce im Bundes-kanzleramt bzw. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig?
Die Geschäftsstelle der IKT Task Force ist im BMVIT eingerichtet, diese Aufgaben-stellung wird von der Geschäftsstelle wahrgenommen.
Zu Frage 18:
Ø Haben die Mitglieder der Task-Force persönlich zu erscheinen, oder dürfen sie Ersatzmitglieder nominieren und entsenden?
Die Geschäftsordnung sieht für stimmberechtigte Mitglieder die Nominierung eines fixen Vertreters bei Verhinderung vor.
Zu Frage 19:
Ø Wer ist der „politisch einheitliche Ansprechpartner für IKT-Fragen" wie im Regie-rungsprogramm auf Seite 162 ausgeführt?
Gemäß BMG gibt es klare Zuständigkeiten für die einzelnen Angelegenheiten der IKT. Die Koordinierung der Angelegenheiten der Informationsgesellschaft obliegt dem Bundeskanzleramt. Die Anliegen in Bezug auf IKT können im Rahmen der IKT-Task-Force eingebracht werden. Daher erfolgt die Vorsitzführung als Ansprechpart-ner durch politische Vertreter des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu Frage 20:
Ø Erachten Sie diesen einheitlichen Ansprechpartner angesichts der jüngsten Aussagen von Staatssekretärin Kranzl ebenso als nicht mehr notwendig?
Durch die Zuordnung auf Basis des BMG gibt es klare Zuständigkeiten und somit einheitliche Ansprechpartner.