1726/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kößl, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. No-vember 2007 unter der Nr. 1747/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ermittlungen gegen Adel Doghman gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1, 2 und 3:

Ø      War Ihnen bekannt, dass gegen den vom Bundespräsidenten zum Fastenbrechen eingeladenen Adel Doghman ein Strafverfahren wegen Terrorismusfinanzierung anhängig ist?

Ø      Ist es richtig, dass Adel Doghman auch von Ihnen zum Fastenbrechen eingeladen war?

Ø      War Ihnen zum Zeitpunkt der Einladung die Anhängigkeit eines Strafverfahrens gegen Adel Doghman bekannt? Wenn ja, warum haben Sie die Einladung den-noch ausgesprochen?

Es war mir nicht bekannt, dass gegen Adel Doghman ein Strafverfahren wegen Ter-rorismusfinanzierung anhängig ist. Die Einladungsliste für die genannte Veranstal-tung im Bundeskanzleramt wurde im übrigen vorab dem Bundesministerium für In-neres, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, übermittelt und es wurden daraufhin Eingangskontrollen durch die Sicherheitsbeamten veranlasst.