1728/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.lng. Klement, Kolleginnen und Kollegen ha-ben am 14. November 2007 unter der Nr. 2066/J an mich eine schriftliche parlamen-tarische Anfrage betreffend Gleichbehandlung am Arbeitsplatz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Ø Ist Ihnen dieser Vorfall bekannt?
Ø Wie stehen Sie zur diesbezüglichen Reaktion der Wirtschaftskammer, welche die Frage stellte „ob es eine Mutter gibt und ob diese im Krankenhaus beim Kind war"?
Ø Ist nur eine Mutter berechtigt, in einem Notfall bei Ihrem Kind zu sein?
Ø Ist in diesem Fall nicht eine deutliche Ungleichstellung zwischen Mann und Frau, zum Nachteil des Mannes zu sehen?
Ø Wie sehen Sie den Vorfall im Hinblick auf die im o.a. Gesetz beschriebenen Maßnahmen?
Ø Ist es mit der Gleichbehandlung vereinbar, dass von vornherein offenbar davon ausgegangen wird, dass in ähnlichen Sachverhalten eine vorrangige Pflicht der Frauen besteht, sich um Ihr Kind zu kümmern?
Ø Wie ist eine solche Haltung mit der besseren Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und Berufstätigkeit zu vereinbaren?
Ø Sind Maßnahmen geplant, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern?
Ø Wie sollen diese Maßnahmen aussehen?
Ø Wie sehen allfällig geplante Maßnahmen in diesem Bereich aus?
Ø Was werden Sie unternehmen, um diesem fürsorglichen Familienvater zu helfen?
Ø Welche Aktivitäten haben Sie im Bereich der Ungleichbehandlung von Männern durchgeführt und geplant?
Der konkrete Vorfall ist mir ausschließlich aus den Medien bekannt. Die Arbeiterkammer Tirol hat sich offensichtlich des Falles angenommen, um so bestmögliche Hilfe für den Betroffenen zu gewährleisten. Die Arbeits- und Sozialgerichte haben in weiterer Folge die Prüfung des Sachverhaltes vorzunehmen und das Verhalten des Arbeitgebers einer rechtlichen Beurteilung zu unterziehen. Diesem gerichtlichen Urteil möchte ich nicht vorgreifen.
Als Frauenministerin ist mir das Thema der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein großes Anliegen. Grundsätzlich soll es im Rahmen der persönlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten selbstverständlich beiden Elternteilen gleichermaßen offen stehen, ihre Betreuungspflichten wahrzunehmen. Dies ist derzeit auch herrschende Gesetzeslage. Kinderbetreuung ist mit Rechten und Pflichten beider Elternteile verbunden.
Mit der Flexibilisierung des Kindergeldes ist seitens der Bundesregierung ein weiterer Schritt gesetzt worden, um auch Vätern die Wahrnehmung ihrer Betreuungspflichten zu erleichtern.
Die neue Bundesregierung hat im Regierungsprogramm im Kapitel „Vereinbarkeit von Beruf und Familie" die „Stärkung der Väterbeteiligung" auch festgeschrieben. Erste diesbezügliche Gespräche zur Umsetzung wurden auf Regierungsebene bereits geführt.