173/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.02.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0115 -I 3/2006

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12.2.2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 13. Dezember 2006, Nr. 160/J, betreffend

aktueller Stand des Programms Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Dezember 2006, Nr. 160/J, betreffend aktueller Stand des Programms Ländliche Entwicklung 2007 - 2013, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Wie bereits am 23. November 2006 im Rahmen einer Diskussions- und Informationsveranstaltung im Marmorsaal des BMLFUW dargestellt, habe ich den Entwurf des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums an die Europäische Kommission übermittelt, um den Verhandlungsprozess mit der Kommission auf informeller Ebene in Gang zu setzen. Am 23. Dezember 2006 wurde die Durchführungsverordnung, VO (EG) Nr. 1974/2006, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit der Weg frei für die offiziellen Verhandlungen.

 

Am 23. November 2006 wurde die geplante Einreichversion in einem repräsentativen Forum, zu dem auch Vertreter der im Parlament vertretenen Parteien geladen waren, abschließend
diskutiert und auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, http://www.lebensministerium.at, allen Interessierten zur Verfügung gestellt.

 

Zu den Fragen 3 bis 9:

 

Bestimmungen über den Begleitausschuss sind in den Artikeln 77 bis 79 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 festgelegt. Demnach ist die Zusammensetzung des Begleitausschusses vom Mitgliedstaat festzulegen, wobei die Partner gemäß Artikel 6 Abs. 1 entsprechend den einzelstaatlichen Regelungen und Gepflogenheiten einzubinden sind.

Anders als bei den Dialogtagen, wo sämtliche Akteure des ländlichen Raums aktiv im Strategie- und Programmerstellungsprozess eingebunden waren, handelt es sich beim Begleitausschuss um eine Einrichtung, die konkrete Aufgaben und die entsprechende Verantwortung im Zuge der Programmumsetzung wahrzunehmen hat. Dazu bedarf es einer arbeitsfähigen Plattform mit klar definierten Aufgaben und Verantwortungsbereichen. Ein Forum von 300 bis 400 Personen könnte diesem Anspruch sicherlich nicht gerecht werden.

Was die Ernennung der Mitglieder für den Begleitausschuss betrifft, sieht die EU-Regelung vor, dass bei der Auswahl der Einrichtungen nach den nationalen Regelungen und Gepflogenheiten vorzugehen ist.

Es ist Ziel, Wirtschaft- und Sozialpartner und auch jene Vertreter für den Begleitausschuss auszuwählen, die primär mit der Programmabwicklung betraut bzw. in die Förderabwicklung eingebunden sind. Abgesehen von den politischen Vertretern kann die Veranstaltung vom 23. November 2006 als Orientierungsmaßstab für die zukünftige Zusammensetzung des Begleitausschusses angesehen werden. Um die Arbeitsfähigkeit des Ausschusses zu erhöhen, wäre eine Reduktion der Zahl der Personen allerdings notwendig.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Die Aufgaben des Begleitausschusses sind in Artikel 78 der VO (EG) Nr. 1698/2005 so festgelegt, dass das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum wirksam umgesetzt wird. Zu den wesentlichsten Aufgaben zählen die Billigung der Jahresberichte und des Schlussberichtes sowie die Billigung von Programmanpassungen. Darüber hinaus kann der Ausschuss der Verwaltungsbehörde auch Anpassungen oder Änderungen des Programms vorschlagen.

Aus den Aufgaben ableitend wird der Begleitausschuss mindestens einmal pro Jahr tagen. Der ÖPUL-Evaluierungsbeirat wird ein Expertengremium in der Phase der Programmbegleitung sein.

 

Zu Frage 12:

 

Das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 - 2013 wird im Rahmen von nationalen Sonderrichtlinien umgesetzt werden. Die Sonderrichtlinien werden von intensiver Informationstätigkeit begleitet werden (z.B. Internet, Fachzeitschriften, Interessenvertretungen etc). Für die Durchführung und Begleitung des genehmigten Programms - einschließlich Evaluierung - ist entsprechend den Gemeinschaftsbestimmungen die Verwaltungsbehörde gemeinsam mit dem Begleitausschuss zuständig.

 

Zu den Fragen 13 bis 18:

 

Vor dem Hintergrund der am 26. Oktober 2006 im Ausschuss für Ländliche Entwicklung     (ELER-Ausschuss) beschlossenen Durchführungsverordnung wurde in einem Kreis von etwa 70 Personen die geplante Einreichversion des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums diskutiert. Damit wurde der Programmerstellungsprozess im Hinblick auf den noch zu konstituierenden Begleitausschuss für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 mit der bereits erwähnten Informations- und Diskussionsveranstaltung am 23. November 2006 ergänzt.

Ein Ziel der Veranstaltung war, etwaige Unklarheiten auszuräumen. Die Feinabstimmung des Programmentwurfs stand im Vordergrund.

Die in der Diskussion vorgebrachten Fragen und Anregungen wurden vor Ort und in manchen Fällen auch im Anschluss an die Veranstaltung mit den Experten in einem engeren Kreis auf technischer Ebene diskutiert. In vielen Fällen handelte es sich dabei um Verständnisfragen. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die vorgebrachten Vorschläge bereits an den Dialogtagen oder auch in schriftlicher Form dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Kenntnis gebracht und im Programmerstellungsprozess bereits behandelt wurden.

Alle Prämien mussten von den Experten entsprechend den Vorgaben der Gemeinschaftsbestimmungen neu berechnet werden; eine Nachbesserung der Prämien und Fördersätze wäre nur bei geänderten Rahmenbedingungen zu rechtfertigen.

Die Mittel für den Naturschutz sind vom Programm nicht beschränkt. Es besteht Überstimmung mit den für den Naturschutz zuständigen Ländern, wonach die Aufteilung der nationalen Kofinanzierungsmittel ab einem bestimmten Volumen geändert wird.

Die Berechnung der Düngerwerte entspricht einem komplexen, in sich konsistenten System, das auch in der Umsetzung der Nitratrichtlinie Verwendung findet. Es entspricht einer Vereinfachung, dieses System auch im Agrarumweltprogramm zu verwenden.

Die Dotierung der Achsen wurde in bestmöglicher Weise ausgenutzt. Hinsichtlich der Mittel für das Agrarumweltprogramm muss man aber bedenken, dass noch eine Reihe alter Verträge aus dem ÖPUL 2000 bestehen, die auch vom ELER finanziert werden müssen.

 

Zu Frage 19:

 

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission können offiziell erst nach Inkrafttreten der Basisverordnungen (Durchführungsverordnung und Kontrollverordnung) beginnen. Folglich

konnte die Europäische Kommission noch keine offizielle Stellungnahme zu den Maßnahmen abgeben.

 

Der Bundesminister: