1732/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18. Dezember 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0208-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1930/J betreffend Mobbing, welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 8. November 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 3, 4 und 9 der Anfrage:
Im Jahr 2006 wurde der Dienstbehörde einer nachgeordneten Dienststelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ein Fall von Mobbing angezeigt. Aufgrund der durchgeführten Erhebungen konnte der Mobbing-Vorwurf in weiterer Folge nicht verifiziert werden.
Antwort zu den Punkten 2, 5, 6 und 10 der Anfrage:
Im Jahr 2007 wurden bis zum Stichtag 1. Oktober 2007 der Dienstbehörde einer nachgeordneten Dienststelle zwei Fälle von Mobbing gemeldet. In beiden Fällen wird versucht durch eine speziell geschulte Mitarbeiterin, die als Ansprechperson für Mobbing-Fragen zur Verfügung steht, die angezeigten Sachverhalte zu verifizieren und eine Lösung herbeizuführen.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Bei dem im Jahr 2006 angezeigten Fall konnte der Tatbestand Mobbing nicht verifiziert werden, weshalb weder eine Opfer- noch Täterrolle gegeben war. Die aus den im Jahr 2007 angezeigten Mobbingfällen resultierenden Verfahren sind noch im Gange, weshalb eine Aussage zu Opfer und Täter nicht getroffen werden kann.
Antwort zu den Punkten 11 bis 18 der Anfrage:
Im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit kam es in den nachgefragten Zeiträumen zu keiner Versetzung, Kündigung oder Entlassung aufgrund von Mobbing.