1736/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. November 2007 unter der Zl. 1749/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) -

Sicherheits-Outsourcing" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Diese Fragen sind an das Bundeskanzleramt gerichtet.

Zu Frage 2:

Eine „Privatisierung“ von Sicherheitsaufgaben im militärischen Umfeld ist problematisch, da damit die staatliche Verantwortlichkeit für konkrete Handlungen im Rahmen des militärischen Krisenmanagements nicht mehr ohne weiteres gewährleistet sein könnte.


Zu den Fragen 4 und 5:

Diese Fragen fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Kompetenz für Verteidigungspolitik liegt grundsätzlich bei den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Entsprechende Entscheidungen werden daher auch von den Mitgliedstaaten unter deren Verantwortung getroffen.

Im Rahmen von militärischen ESVP-Operationen ist es bisher nicht zum Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen gekommen; nur in Einzelfällen wurde für medizinische und logistische Dienstleistungen auf private Anbieter zurückgegriffen.

Auf multilateraler Ebene gab es zuletzt im Rahmen der NATO Partnerschaft für den Frieden den Vorschlag, sich dem Thema „Aktivitäten privater Sicherheitsfirmen im militärischen Umfeld" zu widmen.