1741/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.12.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 20. Dezember 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0196-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1689/J betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln in den Jahren 2005 und 2006“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 24. Oktober 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Eine Aufschlüsselung in Herstellungs- und Handelsbetriebe ist auf Grund der sich nach dem geltenden Gewerbeschlüssel richtenden Statistik nicht möglich.

 

Die Anzahl der Gewerbeberechtigungen und weiteren Betriebsstätten zur Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, und Handel mit diesen Erzeugnissen (Pyrotechnikunternehmen) gem. § 94 Z 18 Gewerbeordnung, laut Gewerbestatistik 2005 bzw. 2006 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Bundesland
(Stichtag 31.12.2005)

Gewerbeberechtigungen

weitere Betriebsstätten

aufrecht

gelöscht

aufrecht

beendet

Burgenland

32

13

137

80

Kärnten

99

14

293

103

Niederösterreich

229

100

689

257

Oberösterreich

363

75

823

377

Salzburg

227

66

295

90

Steiermark

310

56

988

455

Tirol

246

61

336

114

Vorarlberg

78

28

145

85

Wien

42

24

135

66

Bundesgebiet

1626

437

3841

1627

 

 

Bundesland
(Stichtag 31.12.2006)

Gewerbeberechtigungen

weitere Betriebsstätten

aufrecht

gelöscht

aufrecht

beendet

Burgenland

31

15

135

99

Kärnten

98

19

313

122

Niederösterreich

222

116

762

296

Oberösterreich

344

100

872

448

Salzburg

216

83

311

108

Steiermark

301

77

1010

548

Tirol

242

72

335

139

Vorarlberg

72

35

133

103

Wien

37

31

153

80

Bundesgebiet

1563

548

4024

1943

 

 

 


Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Das Datenmaterial der Statistik Austria zeigt folgendes Bild:

 

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 1.924,7 Tonnen, im Jahr 2006 insgesamt 1.966,4 Tonnen pyrotechnischer Artikel nach Österreich importiert (Feuerwerkskörper, Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren).

 

Aus EU-Staaten kamen davon im Jahr 2005 292,4 und im Jahr 2006 249,4 Tonnen, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:

 

Feuerwerkskörper in t

Staat

2005

2006

Dänemark

-

1,5

Deutschland

189,4

175,9

Italien

2,1

0,4

Niederlande

12,9

5,9

Polen

-

0,5

Spanien

0,3

3,9

Tschechische Republik

1,8

-

Ungarn

18,1

1,6

Gesamte EU

224,6

189,7

 

 

Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Artikel in t

Staat

2005

2006

Niederlande

0,1

0,2

Deutschland

65,7

25,8

Italien

-

0,2

Schweden

0,1

0,6

Tschechische Republik

-

32,2

Ungarn

1,8

0,6

Vereinigtes Königreich

0,1

0,1

Gesamte EU

67,8

59,7

 

Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2005 insgesamt 1.632,3 und im Jahr 2006 insgesamt 1.717 Tonnen an pyrotechnischen Artikeln importiert.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei Verkauf und Lagerung von pyrotechnischen Artikeln im Lebensmittelhandel, in Drogerien und in Baumärkten betreffen insbesondere die Menge der gelagerten Produkte und deren ordnungsgemäße Lagerung.

 

Die Tätigkeitsstatistiken der Arbeitsinspektion beziehen sich auf das gesamte jeweilige Kalenderjahr. Die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in Betriebsstätten sowie die von der Arbeitsinspektion dabei festgestellten Übertretungen in technischer und arbeitshygienischer Hinsicht werden entsprechend folgender Systematik erfasst und ausgewertet:

·      Kontrollen der Arbeitsinspektion nach Wirtschaftszweigen,

·      Übertretungen auf dem Gebiet des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzes nach Wirtschaftszweigen.

 

Im Wirtschaftszweig "Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen" (inklu-sive pyrotechnische Erzeugnisse) wurden für die Jahre 2005, 2006 und 1. Halbjahr 2007 folgende Daten zu den Betriebskontrollen der Arbeitsinspektion und deren Ergebnissen in Bezug auf den technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz erfasst:

 

Tätigkeit

2005

2006

1. Hj. 2007

Durch die Arbeitsinspektion kontrollierte Betriebe in diesem Wirtschaftszweig insgesamt

78

70

45

Übertretungen technisch-arbeitshygienisch in

diesem Wirtschaftszweig insgesamt

114

97

47

 

In der Tätigkeitsstatistik der Arbeitsinspektion wird die Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen nicht getrennt erfasst. Die angeführten Daten für Kontrollen im Wirtschaftszweig "Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen" enthalten neben der Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen auch die Herstellung von Klebstoffen und Gelatine, ätherischen Ölen, fotochemischen Erzeugnissen, unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, sonstigen chemischen Erzeugnissen. Die festgestellten Übertretungen enthalten alle technisch-arbeitshygienischen Gegeben-heiten.

 

Von den Gewerbebehörden wurde mir Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien gibt es keine Herstellungs-betriebe.

 

In Kärnten wurden keine Kontrollen durchgeführt.

 

In Niederösterreich erfolgten 2005 und 2006 jeweils zwei Kontrollen. Es gab lediglich eine Beanstandung wegen Überbelag, dieser wurde umgehend beseitigt.

 

In Oberösterreich erfolgte 2005 eine Kontrolle, wobei keine Mängel oder Verstöße festgestellt wurden.

 

In der Steiermark gibt es einen Herstellungsbetrieb. Derzeit findet jedoch keine Produktion an diesem Standort statt. Die gewerbliche Betriebsanlage wird zumindest einmal jährlich überprüft. Es wurden keine zusätzlichen Auflagen erteilt.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Derartige Kontrollen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Von den Gewerbebehörden wurde mir Folgendes mitgeteilt:

Im Burgenland wurden 2005 insgesamt 57 und 2006 insgesamt 39 Betriebskontrollen durchgeführt.

 

In Kärnten wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden 2005 insgesamt 30, 2006 insgesamt 17 Kontrollen durchgeführt, wobei es insgesamt zu fünf Beanstandungen kam. Im Jahr 2006 wurden zusätzlich schwerpunktmäßige Überprüfungen bei 38 Betrieben und Marktständen durch den Magistrat der Stadt Villach durchgeführt; bis auf geringfügige Mängel wurden sämtliche Vorgaben und Anforderungen eingehalten.

 

In Niederösterreich gab es in Handelsbetrieben 2005 und 2006 jeweils 299 Betriebskontrollen durch Bezirksverwaltungsbehörden.

 

In Oberösterreich erfolgten 2005 51 und 2006 64 Kontrollen in Handelsbetrieben;  Beanstandungen sind nicht bekannt.

 

In den Jahren 2005 und 2006 erfolgten in Salzburg 108 bzw. 163 Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in gewerblichen Betriebsanlagen.

 

In der Steiermark wurden 2005 68 und 2006 87 Kontrollen durchgeführt.

 

Soweit in Tirol Aufzeichnungen über Kontrollen vorliegen, wurden 2005 71 und 2006 49 Kontrollen von Händlern mit pyrotechnischen Artikeln durchgeführt.

 

Die genaue Zahl der in Vorarlberg durchgeführten Betriebskontrollen durch die Bezirkshauptmannschaften kann mangels statistischer Aufzeichnungen nicht eruiert werden.

In Wien wurden in den Jahren 2005 und 2006 von der gewerbetechnischen Abteilung (MA 36) jeweils auf Anfrage der Magistratischen Bezirksämter schwerpunkt-mäßig in der Zeit um den Jahreswechsel jeweils 152 Betriebsüberprüfungen bei   Pyrotechnik-Handelsbetrieben vorgenommen, wobei im Wesentlichen die Betriebsanlagengenehmigungsbescheide der Gewerbebehörden und die einschlägigen Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung als Grundlagen herangezogen      wurden. Falls wegen aufgetretener Mängel notwendig, wurden auch mehrfache Kontrollen durchgeführt.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 18 der Anfrage:

 

Grundsätzlich darf im Hinblick auf die in § 34 PyrotechnikG normierte Vollziehungszuständigkeit des Bundesministers für Inneres verwiesen werden. Bekannt sind   jedoch Kontrollen fliegender Händler in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

 

 

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

 

Von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurden im Wirtschaftszweig "Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen" für die Jahre 2005, 2006 und 1. Halbjahr 2007 folgende Daten betreffend anerkannte Arbeitsunfälle ohne Wegunfälle nach Bundesländern und insgesamt erfasst:

 

Bundesland

2005

2006

1. Hj. 2007

Wien

-

-

-

Niederösterreich

-

-

-

Burgenland

-

-

-

Steiermark

-

-

-

Kärnten

2

2

-

Oberösterreich

 

4

1

Salzburg

-

-

-

Tirol

-

-

-

Vorarlberg

-

-

-

Österreich

2

6

1

 

Die Daten der AUVA betreffen alle Unfälle im angeführten Wirtschaftszweig. Es ist darauf hinzuweisen, dass Explosionen, Entzündungen von Staub oder Gasen, Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen oder Sprengmitteln im angeführten Zeitraum keine Unfallursache darstellten.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 und 22 der Anfrage:

 

Seitens der zuständigen Behörden erfolgt die Vollziehung der in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallenden Bestimmungen im Wesentlichen unproblematisch. Vereinzelt werden verstärkte Aufklärungs- und Informationspflichten für Händler und Käufer angeregt

 

Sowohl was den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts als auch den des beruflichen Gewerberechts betrifft, erweisen sich die bestehenden einschlägigen Regelungen als äußerst wirksam. Aus technischer Sicht ist anzumerken, dass Un-fälle mit Personen und Sachschaden fast ausschließlich durch missbräuchliche Verwendung entstanden sind.