1744/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0108-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1685/J vom 24. Oktober 2007 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Kontrolle der Ein-und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmaterialien) für 2005 und 2006“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Wie bereits in den Beantwortungen der parlamentarischen Anfrage Nr. 3565/J vom 25. Oktober 2005 und weiterer Voranfragen ausgeführt, möchte ich einleitend erwähnen, dass im Zuge der Zollabfertigung von den Zollorganen neben dem Zollrecht nur jene Vorschriften vollzogen werden, die den Zollorganen gesetzlich auch übertragen wurden. Die Zollorgane sind jedoch nicht mit der Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes selbst betraut. Diese Aufgabe obliegt gemäß § 34 Pyrotechnikgesetz 1974 dem Bundesminister für Inneres.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Im Jahr 2005 wurden Feuerwerkskörper und pyrotechnische Artikel durch 27 Importeure und im Jahr 2006 durch 31 Importeure zur Einfuhr nach Österreich angemeldet. Alle diese Importeure haben ihren Sitz in Österreich.
Zu 2. bis 4.:
Aus Drittstaaten wurden in den Jahren 2005 und 2006 folgende Pyrotechnikmaterialien nach Österreich eingeführt (die Angaben verstehen sich in Tonnen):
Ursprungsland |
2005 |
2006 |
Schweiz |
2,863 |
3,950 |
China |
1684,551 |
1922,151 |
Deutschland |
0,086 |
|
Hongkong |
16,514 |
39,040 |
USA |
0,037 |
|
Gesamt |
1704,051 |
1965,141 |
Über die innergemeinschaftliche Verbringung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Artikeln liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Daten vor.
Zu 5. bis 17.:
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung zu Punkt 5. bis 17. der parlamentarischen Anfrage Nr. 3565/J vom 25. Oktober 2005 durch meinen Amtsvorgänger verweisen.
Mit freundlichen Grüßen